Zitat von Uwe Richard im Beitrag #9So ein Innenminister weiß halt auch nicht alles. Und wenn von 400 Mio Wahlberechtigten nur ca. 100.000.000 gewählt haben, können selbst mehrere 100.000 Doppelwähler (0,X %) nichts beeinflussen, selbst wenn sich alle abgesprochen hätten.
Das ist richtig. Bei jeder Wahl gibt es immer Fehler, die machen die Wahl aber nur ungültig, wenn sie erheblich sind (also das Ergebnis real beeinflussen). Die Gültigkeit der EP-Wahl wird also nicht in Frage gestellt.
Aber ich gehe davon aus, daß sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit di Lorenzo beschäftigen wird. Und er wird sich nicht einmal auf Verbotsirrtum rausreden können. Das ist im deutschen Strafrecht ohnehin schwierig, und im konkreten Fall hat seine eigene Zeitung kurz vor der Wahl darüber berichtet, daß Doppelwählen strafbar ist.
In den Knast wird er nicht wandern, aber eine deftige Bewährungsstrafe halte ich für möglich.
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