Zitat von Nola im Beitrag #18Ich dachte diese Regelung gilt nur für Kommunalwahlen? Für BW und EU Wahlen auch?
Nur für EU- und Kommunalwahl:
Zitat von Europawahlgesetz, §6(3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt. (4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.
Da steht auch deutlich, was weder Schäuble noch di Lorenzo gewußt haben.
Zitat von Nola im Beitrag #18Was bei Kommunalwahlen getürkt wird, im warsten Sinne des Wortes hatte ich ja schon geschrieben:
Ja, aber das ist sogar erfreulich, da in manchen Kommunen nicht einmal eine richtige Wahl stattfindet. Da gibt es nur einen Kandidaten, auf den sich alle Parteien geeinigt haben, und der Wähler darf hinterher nur noch "Ja" oder "Nein" ankreuzen. Ich finde, solchen Kommunen sollte man die Eigenständigkeit entziehen, z.B. zwangseingemeinden in die nächte Kommune, bei der eine Wahl stattgefunden hat (auch wenn sie kleiner ist ) oder der Landes-/Bezirksregierung unterstellen.
Vielen Dank lieber Emulgator, für diese erhellende Info, sowie für Ihre Beiträge überhaupt, die ich immer gern lese.
♥lich Nola
---------------------------
Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.