Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #11Nebenbei wird hier auch noch die Idee der doppelten Staatsbürgerschaft vorgeführt.
Nein, wurde sie nicht. Zwei Einträge im Wahlregister kann man nämlich auch dann bekommen, wenn man als Staatsbürger eines einzigen EU-Landes in einem anderen EU-Land seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seinen Wohnsitz hat. Man kann dann in seiner Wahlheimat und in seinem Herkunftsland als wahlberechtigt gelten. (Wirklich wahlberechtigt ist man natürlich nur in einem Land.) Das einzige was vorgeführt wurde, ist, daß man z.B. über ein einheitliches Besteuerungssystem diskutiert, während man noch nicht einmal einheitliche Wählerverzeichnisse hat.
Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft plus Wohnsitz in einem dritten Land könnte man also sogar in drei Ländern seine Stimme abgeben?
Angenommen eines dieser Länder hat eine Wahlpflicht eingeführt und man will dort aber nicht wählen. Kann man sich mit einer Teilnahme an der Wahl in einem anderen Land "entschuldigen" und wie weist man das nach?
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