Zitat von R.A. im Beitrag #12Aber ich gehe davon aus, daß sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit di Lorenzo beschäftigen wird. Und er wird sich nicht einmal auf Verbotsirrtum rausreden können. Das ist im deutschen Strafrecht ohnehin schwierig, und im konkreten Fall hat seine eigene Zeitung kurz vor der Wahl darüber berichtet, daß Doppelwählen strafbar ist.
Das kann ich aber verstehen. Auf Artikel in der Zeit (abgesehen von Martenstein) stoße ich nur zufällig und lese sie meistens nicht bis zum Ende. Es spricht meiner Meinung nach eher für di Lorenzo, wenn er seine eigene Zeitung nicht so genau liest.
Aber gut, möglicherweise war es ja nur ein PR-Gag, mit dem er unter anderem mich erfolgreich verwirrt hat.
Zitat von R.A. im Beitrag #12In den Knast wird er nicht wandern, aber eine deftige Bewährungsstrafe halte ich für möglich.
Der Mann ist zu schön fürs Gefängnis.
Sagt das jetzt Frau Conchita oder Herr Wurst?
♥lich Nola
---------------------------
Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.