Zitat von tekstballonnetje im Beitrag #30Angenommen eines dieser Länder hat eine Wahlpflicht eingeführt und man will dort aber nicht wählen. Kann man sich mit einer Teilnahme an der Wahl in einem anderen Land "entschuldigen" und wie weist man das nach?
Interessante Frage. Für Belgier und Luxemburger könnte das aktuell sein. Dort gibt es Wahlpflicht.
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