Zitat von Emulgator im Beitrag #8 Damit haben wir den anderen Punkt. Polizei dient nicht der Verbrechensprävention sondern nur der Verfolgung direkt.
Das stimmt so nicht:
Zitat Aufgabe der Polizei ist nach den jeweiligen Polizeigesetzen des Bundes und der Länder zunächst die Gefahrenabwehr. In den Polizeigesetzen, die sich teilweise an dem gemeinsamen Musterentwurf der Innenministerkonferenz (MEPolG) ausrichten, werden die Aufgaben wie folgt definiert: „Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).“ Die Gefahrenabwehr ist originäre Aufgabe aller deutschen Polizeien.
Die Gefahrenabwehr hat präventiven Charakter, es soll eine für ein Rechtsgut bestehende Gefahr abgewehrt werden.
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