Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #9
Zitat von Emulgator im Beitrag #8 Damit haben wir den anderen Punkt. Polizei dient nicht der Verbrechensprävention sondern nur der Verfolgung direkt.
Das stimmt so nicht:
Zitat Die Gefahrenabwehr hat präventiven Charakter, es soll eine für ein Rechtsgut bestehende Gefahr abgewehrt werden.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Polizei_(Deutschland)
Doch das stimmt. Sie haben nur die Begriffe vertauscht. Vielleicht ist nicht deutlich geworden, warum Prävention nur indirekt und damit keine Verhinderung ist.
Die Polizei hat nämlich nicht die Befugnis, jemanden zu verhaften, um seine Absicht, ein Verbrechen zu begehen, zu verhindern. Wenn Sie Drohungen von jemandem bekommen, kann die Polizei regelmäßig nichts tun. Auch kann die Polizei nicht "gefahrenabwehrend" allen Männern in einem Stadtpark nachts den Aufenthalt verbieten, nur um zu verhindern, daß dort nachts Frauen überfallen werden.
Was mit der Gefahrenabwehr gemeint ist, ist lediglich die Verfolgung von Verstößen gegen Normen, deren Befolgung eine Gefahr eingrenzen. Beispielsweise darf die Polizei Lkw-Fahrer mit schlampig gesicherter Ladung anhalten, weil Lkw-Fahrer laut StVO verpflichtet sind, ihre Ladung sicher zur verzurren. Gäbe es diese Norm nicht, könnte die Polizei nichts gegen die Gefahr machen, daß herumfliegende Ladung Dritte gefährdet. Damit ist bewiesen, daß die Polizei nur durch die Verfolgung von Normverstößen agieren kann. Die Prävention geschieht also immer indirekt, weil man nicht wegen des Normverstoßes verfolgt werden will. Sie geschieht nicht, indem die Polizei auf allen Lkw die Ladung festhält. Nur letzteres wäre die direkte Verhinderung der Gefahren verrutschender Ladung. (Insbesondere kann auf der Grundlage die Polizei nichts tun, wenn man jemanden hat, dem wirklich alles egal ist.
Mal so als Übung: Angenommen Sie sehen in der Flughafenhalle drei Herren, die alle einen dunklen Handschuh an nur einer Hand tragen. Das könnten doch Kofferbomber sein! Was soll jetzt der herumlungernde Polizist mit der MP mit Ihrem Hinweis machen, der dort wegen Antiterrormaßnahmen ist? Präventiv die Drei erschießen? Was macht er dann, wenn in den Koffern Unterhosen ohne Bomben sind? Also lieber hingehen und sie ansprechen, ggf. filzen? Wenn sie harmlos sind, muß er nichts machen. Wenn sie Kofferbomber sind, muß er sich auch nicht in ihre Nähe begeben. Und selbst wenn er müßte (wenn sein Recht auf körperliche Unversehrtheit wie bei Soldaten in der Situation nichts gelte) wäre es für ihn eine dominante Strategie, lieber die Strafe wegen der Dienstpflichtverletzung einzugehen als sich zu Polizistenfrikassee verwandeln zu lassen. Also wird der Polizist, der dort wegen Antiterrorgesetze ist, genau nichts machen.
Das ist nebenbei ein Merkmal unseres Rechtsstaates und unserer Freiheit: Unsere Polizei darf nicht ohne Rechtsgrundlage bloß wegen irgendwelcher schwammig befürchteter Gefahren den Einwohnern etwas auferlegen. Die Rechtsgrundlagen müssen ihrerseits so beschaffen sein, daß die Freiheitseinschränkung durch die Norm verhältnismäßig zur Gefährdung ist. Beides ist in Diktaturen anders, insofern dort alle polizeilichen Willkürmaßnahmen sogar ohne Norm mit der öff. Sicherheit begründet werden und Normen auch unverhältnismäßig die Freiheit zum Zwecke der (vorgeschobenen) Sicherheit einschränken.
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