Ich sehe nicht den Bezug zu meiner Antwort: Ich habe keine rechtlichen Konsequenzen für die Feiernden gefordert.
Zitat Und unterstellte Gefühle als Auslöser von Anlaßgesetzgebung finde ich deutlich bedenklicher als Hypothesen über Naturphänomene oder vereinzelte aktenkundige Rechtsfälle (z.B. Gammelfleischfunde, Körperverletzungen usw.). Gegen unterstellte Gefühle kann man sich niemals verteidigen, weil sie nicht beweisbar sind.
Gegen unterstellte Gefühle kann man sich tatsächlich nicht verteidigen. Wenn aber jemand offen jubelt und seine Emotionen offen zur Schau trägt, dann kann man dies sehr wohl als gutes Indiz für das Vorhandensein der präsentierten Gefühle nehmen. Wenn es denn so gewesen ist.
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