Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #20 Ich habe lediglich auf die Gefahrenabwehr verlinkt, weil sie auch präventiven Charakter besitzt. Wie Sie an Ihrem Beispiel verdeutlicht haben, gibt es noch andere Formen der Gefahrenabwehr, deren präventiver Charakter hinter dem der Strafverfolgung zurückfällt oder gar nicht vorhanden ist.
Sagen wir Verfolgung von Normverstößen als Oberbegriff, weil natürlich die Verfolgung von z.B. Ordnungswidrigkeiten nach StVO durchaus der Abwehr von Gefahren dient, ohne daß man es mit Straftaten zu tun hat. Die Gefahrenabwehr hat natürlich präventiven Charakter insofern, weil sie zur Verfolgung von Normverstößen gehört. Die Strafen (Bußgelder, Ermahnungen usw.) in derem Rahmen haben die (direkte) präventive Funktion, weil keiner Lust auf seine Bestrafung hat. Die Gefahrenabwehr ist aber eben keine Kriminalitäts- oder Gefahrenverhinderung (als würde die Polizei die Ladung festhalten oder an jeder Ecke stehen, damit Taschendiebe sofort ihre Beute wieder aushändigen müßten) sondern eben nur via Strafen (Bußgelder, Einziehungen usw.) eine (indirekte) Prävention. Und die Strafen können wiederum nur gegen jemanden gerichtet sein, der für die Gefahr irgendwie verantwortlich ist, sei es, daß er sie hervorgerufen hat oder als einziger abwenden kann und damit moralisch muß (siehe z.B. § 6ff Nds SOG).
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #20 Allerdings war das ja nicht der Punkt, sondern ihre Aussage, dass die Polizei nicht der Verbrechensprävention dient sondern nur der direkten Verfolgung. Und das bleibt auch nach Ihren Ausführungen falsch.
Das habe ich so auch nicht gesagt. Ich habe gesagt, daß die Verbrechensprävention durch die Polizei bloß indirekt über die anschließende Strafandrohung wirkt. Das ist doch auch so: Im bekannten Fall in Köln wurde ein Grabschtaschendieb verhaftet und wieder freigelassen, weil keine Ressourcen da waren, ihn in Haft zu nehmen. Er hat dann die Polizisten verhöhnt. Die Polizei hat gemacht, was sie konnte. Aber war das Verbrechenspräventiv? Die Strafe kam nicht. Ich glaube daher nicht, daß dieser "Kunde" sein gottloses Treiben so schnell ablegen wird. Also ist die Präventionswirkung (für die Zukunft, den geschehenen Diebstahl kann man ja nicht mehr verhindern) der Polizeiarbeit alleine gleich Null.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #20
Zitat von Emulgator im Beitrag #10 Was mit der Gefahrenabwehr gemeint ist...
Steht auf der o.g. Seite. Ich zitiere:
Zitat Die Gefahrenabwehr ist einer der polizeilichen Hauptaufgaben. Dazu zählen alle Maßnahmen, um Schäden von Leib und Leben abzuwenden oder Sachschäden bereits im Vorfeld zu verhindern.
Demzufolge würde es polizeiliche Hautaufgabe sein, an jeder Ecke zu stehen, weil ja jeder Taschendieb sein kann, und auf allen Lkw die Ladung festzuhalten. Man könnte auch meinen, die Polizei sei nach dieser Behauptung berufen, auf jede (plausible!) Morddrohung hin dem Opfer Personenschutz zu gewähren. Das gibt es auch nicht, obwohl es im Ernstfall viele hoffen. In solchen Situationen sagt die Polizei, sie könne nichts machen, da gegen den Bedrohlichen nichts vorliege. Da ist man m.E. in der von Ihnen zitierten Eigenwerbung zu großspurig und unpräzise und erzeugt rechtsstaatlich nicht haltbare Erwartungen. Ich glaube, das ist ziemlich dumm, weil so Enttäuschungen programmiert werden, die die Wertschätzung des Rechtsstaates untergraben und die rabiaten Demagogie von halbdemokratischen Populisten nähren. Es wäre besser, wenn man dem Bürger offen sagt, daß nur er selber Risiken für sich und seine Nächsten ausräumen kann, Opfer eines Verbrechens zu werden.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #20
Zitat von Emulgator im Beitrag #10 Mal so als Übung: Angenommen Sie sehen in der Flughafenhalle drei Herren, die alle einen dunklen Handschuh an nur einer Hand tragen. Das könnten doch Kofferbomber sein! Was soll jetzt der herumlungernde Polizist mit der MP mit Ihrem Hinweis machen, der dort wegen Antiterrormaßnahmen ist? Präventiv die Drei erschießen? Was macht er dann, wenn in den Koffern Unterhosen ohne Bomben sind? Also lieber hingehen und sie ansprechen, ggf. filzen? Wenn sie harmlos sind, muß er nichts machen. Wenn sie Kofferbomber sind, muß er sich auch nicht in ihre Nähe begeben. Und selbst wenn er müßte (wenn sein Recht auf körperliche Unversehrtheit wie bei Soldaten in der Situation nichts gelte) wäre es für ihn eine dominante Strategie, lieber die Strafe wegen der Dienstpflichtverletzung einzugehen als sich zu Polizistenfrikassee verwandeln zu lassen. Also wird der Polizist, der dort wegen Antiterrorgesetze ist, genau nichts machen.
Abgesehen von meiner Verwunderung von Ihnen Übungsaufgaben zu bekommen (war früher nicht so Ihr Stil) und dass Sie anderen ihre Rechtschreibfehler vorhalten, kann ich Ihnen nur antworten: Recherche ist immer noch die beste Übung. Hier ein Link wo unter Punkt vier die Schwerpunkte der Präventionsarbeit beschrieben werden (zur Verhinderung von Kriminalität): https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/...4ImkBericht.pdf
Ich kann nicht sehen, wie ich aus der Kriminalstatistik, auf die Sie verweisen, schließen soll, wie die Polizei hätte agieren können, wenn jemandem in Brüssel die Attentäter vor der Explosion aufgefallen wären.
Soweit ich die öffentlichen Begründungen der Polizeiverstärkung in Brüssel oder nach Silvester in Köln verstanden habe, sind herumlungernde Polizisten tatsächlich nur als Beruhigung der Öffentlichkeit gedacht. Es wird nirgends versprochen, daß so Verbrechen objektiv verhindert würden: Die Attentäter sprengen sich sowieso und der Taschendieb bekommt die Beute auch. Im besten Fall wundert er sich, wie milde Bestrafung in Deutschland ist. Bitte erläutern Sie mir, mit welcher Kausalitätskette solche Verbrechen (Terroranschlag wie in Brüssel und Taschendieb) durch herumstehende Polizisten verhindert werden können! Ich kann mir keine denken.
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