Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25Nur solang man nicht genau trennen und unterscheiden kann, was Prävention und was Strafverfolgung ist, wird es wohl schwierig sein Prioritäten zu verschieben. Aber vielleicht gelingt das ja mal.
Dennoch hat Emulgator, wie ich glaube, einen interessanten Punkt angerissen: da das Rechtssystem keine zukünftigen Absichten, sondern nur in der Vergangenheit begangene (oder jedenfalls versuchte) Straftaten konkret bearbeiten kann (was nicht ausschließt, daß die Polizei außerdem Präventionsarbeit in der einen oder anderen Form unternehmen kann), besteht eine gewisse Tendenz dazu, schon an sich relativ harmlose Dinge, die zu schlimmeren Anlaß geben könnten, zu Straftaten zu erklären und somit stellvertretend für jene justiziabel zu machen.
Ich denke hierbei an Sprachtaten wie Volksverhetzung oder Äußerungen in den sozialen Medien, die beim Leser Unbehagen auslösen könnten (letzteres jedenfalls in Großbritannien ggf. bereits hinreichender Grund für Freiheitsstrafen). Worte an sich sind ja bloßer Schall und Rauch; beim Tatbestand der Volksverhetzung übernehmen sie aber die Leib und Gut verletzenden Folgen des hinzugedachten Pogroms, zu dem sie vielleicht motivieren, selbst wenn dieses gar nicht stattfindet und überhaupt unwahrscheinlich ist.
So geht der Wunsch nach Prävention durch strafrechtliche Mittel (nicht, wohlgemerkt, Sozial- oder polizeiliche Aufklärungsarbeit) in die Einführung von Wort- und Gedankenverbrechen über und nagt an der Wurzel der Meinungs- und Redefreiheit.
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