Zitat von Emulgator im Beitrag #27
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25 Und doch ja, Sie haben es so gesagt. Lesen Sie doch mal ihren Satz den ich jetzt schon zweimal zitiert habe. Und es gern ein drittes Mal tue:
Zitat Polizei dient nicht der Verbrechensprävention sondern nur der Verfolgung direkt.
"Dient nur der direkten Verfolgung und nicht der direkten Prävention." Aber zweimal dasselbe Wort in einem Satz kann ich mir natürlich nicht erlauben, wenn ich anderen Rechtschreibfehler ankreide. Mit der Verfolgung von Straftaten, Verbrechen, Gefahrenherbeiführungen entsprechend rechtlicher Grundlagen sind wir uns ja einig. Nur was ist Prävention? Man sagt, Strafen dienen der Prävention. Dann hat die Behauptung, Polizeiarbeit diene (indirekt) der Prävention Sinn. Ich glaube nicht, daß irgendwo präventiv wirkende Polizeiarbeit ohne Strafen (ist hier ja ein pars pro toto) gemeint sein kann, etwa weil die Polizei LKW-Ladungen festhielte oder an jeder Ecke als öffentlicher Bodyguard stünde, weil sie das bei uns nicht tut.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25 Wenn Sie in Abrede stellen, was in Deutschland hinsichtlich der Polizeiarbeit definiert wird, können wir alle unseren eigenen Reim machen. Nur worüber diskutieren wir dann? Über Interpretationen?
Definiert sind die Befugnisse der Polizei ja in den Gesetzen und nicht in Erzeugnissen der Öffentlichkeitsarbeit. Diskutiert haben wir über die Behauptung, daß mehr Polizei die Kriminalität senke. Und das stimmt ja so einfach nicht, weil ohne Justiz die verstärkte Polizei sich bei Kriminellen nur lächerlich macht. In vielen weniger rechtsstaatlichen Ländern ist es sogar so, daß die zahlreichen Polizisten, die angeblich an jeder Ecke so viel auf Sicherheit achten, selber die Quelle von Kriminalität sind (tatsächlich bin ich in einer Woche Rußland öfter von der Polizei auf der Straße kontrolliert worden als im ganzen Leben in Deutschland. 50m von einer Polizeikontrolle entfernt lagen dann die minderjährigen Drogenabhängigen in ihrer Gesundheitsgefahr. Ohne Polizei.).
Interessante Diskussion. Jenseits aller definitorischen Unschärfe: muß nicht zumindest die "besondere" Beobachtung sog. islamistischer Gefährder nicht nur durch Verfassungsschutzorgane, sondern eben auch durch Polizei, dem Bereich der primären Prävention, also der unmittelbaren Verbrechensverhinderung, zugerechnet werden? Hier zumindest läuft die Prävention nicht, lieber Emulgator, über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, wie mir scheint, sondern man macht eine irgendwie geartete "Gefahrenprognose" auf Basis vergangenen Verhaltens. Ähnliches konnte man seinerzeit den Medien entnehmen, nachdem Schröders "rückwirkende" Sicherungsverwahrung gerichtlich kassiert worden war. Damals haben etliche Sexualstraftäter entlassen werden müssen, was zu erheblichen Observationsaktivitäten seitens der Polizei geführt hatte (und sei es auch nur zur Prävention von Aufgeregtheiten seitens der Bevölkerung ). Ist das nicht eine, übrigens mannstärkenabhängige, Präventionsarbeit von Polizei?
Nachtrag: das Angebot der Polizei (mindestens hier in NRW), kostenlose Haus- und Wohnungsbegehungen vorzunehmen mit dem Ziel der Beratung der Eigentümer mit Blick auf Einbruchsverhinderung ist doch auch eindeutig präventiv?
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
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