Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #30Und dann sind wir mitten drin. Denn die Geschwindigkeitskontrollen sind präventiv. Erst wenn ein Verstoß, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, festgestellt wird, ist es eine (Straf-) Verfolgung, also repressiv. Der Zweck dieser Kontrollen ist, so höre ich dann, dass jedem Autofahrer bewusst werden soll, nicht so schnell fahren zu können wie er möchte sondern nur so schnell wie erlaubt ist. Und eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit jederzeit und überall geahndet werden kann. Was dann die Unfallzahlen senkt und deshalb präventiven Charakter hat.
Für mich ist jetzt deutlich, daß der Gebrauch des Wortes "Prävention" keinen Rückschluß auf dessen Bedeutung ermöglicht und die Wahrheit von Aussagen mit diesem Wort daher nicht mehr entscheidbar ist. Das hindert natürlich nicht dessen Gebrauch in Publikationen der politischen Öffentlichkeitsarbeit, aber da kommen ja sowieso allerhand Euphemismen oder Worthülsen vor. Und rechtsrelevant sind sie sowieso nicht.
Sie sagen:
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #30Denn die Geschwindigkeitskontrollen sind präventiv.
Wenn man mal übersetzt, dann heißt das, Geschwindigkeitskontrollen seien verhindernd. Das kann stimmen, aber was verhindern sie (im Einzelfall oder in einer Kategorie ähnlicher Fälle, aber nicht im konkreten Einzelfall)? Und verhindern sie direkt etwas? (Es kann ja nicht sein, daß man sich durch den gebildeten Gebrauch lateinischer Fremdwörter der Notwendigkeit entledigt, bei transitiven Verben tatsächlich ein Objekt anzugeben.)
Geschwindigkeitskontrollen verhindern direkt nur, daß Beweisschwierigkeiten betreffs Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen. Eine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung wird nicht verhindert, und auch nicht eine Gefährdung aus so einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Wenn's blitzt, ist man ja schon zu schnell und zu gefährlich. Wenn's nicht blitzt, gab es sowieso nichts zu verhindern.
Nun gibt es die Generalprävention (z.B. Blitzerwarnungen im Radio) und die Spezialprävention (Entzug der Fahrerlaubnis von unverbesserlichen Rasern). Aber die geschieht eben erst durch Strafandrohung und damit indirekt. Aus diesen Wirkungen wird nämlich nichts, wenn keine Bußgeldbescheide bearbeitet werden. Dafür ist in den meisten Ländern übrigens das Ordnungsamt der Kommune zuständig und nicht die Polizei des Landes.
Vielleicht ist jetzt klarer, was ich mit Prävention meine.
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