Zitat von Doeding im Beitrag #28Interessante Diskussion. Jenseits aller definitorischen Unschärfe: muß nicht zumindest die "besondere" Beobachtung sog. islamistischer Gefährder nicht nur durch Verfassungsschutzorgane, sondern eben auch durch Polizei, dem Bereich der primären Prävention, also der unmittelbaren Verbrechensverhinderung, zugerechnet werden? Hier zumindest läuft die Prävention nicht, lieber Emulgator, über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, wie mir scheint, sondern man macht eine irgendwie geartete "Gefahrenprognose" auf Basis vergangenen Verhaltens.
Passend haben wir ja einen aktuellen Fall in München. Was, wenn wir in bälde ihre posthume Abbildung im Zusammenhang mit einem tatsächlichen Terroranschlag sehen würden?
Die beiden Verhafteten wurden wieder freigelassen, weil ihnen keine terroristischen Planungen nachweisbar waren. Hier haben wir genau das, was @Fluministdeutlich angesprochen hat: Die gefährliche Tat wird nur dadurch verhindert, daß eine an sich unproblematische, aber der gefährlichen Tat vorausgehende Tat kriminalisiert ist. Diese Tat kann dann verfolgt werden. Der Täter kommt dann im Knast nicht mehr zur gefährlichen Tat. Gegen spontanen Terrorismus (also ohne vorausgehende strafbare Planungen) mit Alltagsgegenständen (also ohne vorausgehend strafbaren Waffenbesitz) und von echten "Schläfern" (also ohne vorausgehende Propagandadelikte) kann die Polizei nichts machen. Auch kann nichts gemacht werden, wenn diese "Vorlaufstraftaten" nicht hinreichend nachweisbar sind -- jedenfalls nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln. Man sollte auch nicht der politischen Versuchung nachgehen, die Vorlaufstrafen immer weiter zu fassen (am Ende führt schon ein Moscheebesuch zur Freiheitsstrafe?).
Zitat von Doeding im Beitrag #28Ähnliches konnte man seinerzeit den Medien entnehmen, nachdem Schröders "rückwirkende" Sicherungsverwahrung gerichtlich kassiert worden war. Damals haben etliche Sexualstraftäter entlassen werden müssen, was zu erheblichen Observationsaktivitäten seitens der Polizei geführt hatte (und sei es auch nur zur Prävention von Aufgeregtheiten seitens der Bevölkerung ). Ist das nicht eine, übrigens mannstärkenabhängige, Präventionsarbeit von Polizei?
Ich weiß nicht genau, was die Polizisten gemacht hätten. Wenn ein solcher Sexualstraftäter jemanden gepackt hätte und dieser die Observationsbeamten verbeigeschrien hätte, die den Angegriffenen befreit hätten, ist eine nachfolgende Vergewaltigung natürlich verhindert. Aber was hätten sie tun können, wenn plötzlich ein Kind bei diesem Straftäter ins Auto ohne ein Zeichen des Widerwillens steigt?
Zitat von Doeding im Beitrag #28Nachtrag: das Angebot der Polizei (mindestens hier in NRW), kostenlose Haus- und Wohnungsbegehungen vorzunehmen mit dem Ziel der Beratung der Eigentümer mit Blick auf Einbruchsverhinderung ist doch auch eindeutig präventiv?
Da verhindern ja die Bewohner durch Umgestaltung ihrer Wohnung, zum Opfer von bestimmten Einbrüchen zu werden; freilich auf Hinweis des Beamten. Nach der Wohnungsbegehung verhindert der Beamte dort nichts mehr.
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