Zitat von Werwohlf im Beitrag #17Außerordentliche Situationen ließen sich auch ohne Staatsoberhaupt bewältigen: Einmal durch entsprechende Regeln (z.B.: wenn nach x Wochen kein Kanzler, dann Neuwahlen), und sonst dadurch, dass eine Institution nur für diesen Fall zusätzliche Kompetenzen bekommt.
Das sehe ich ähnlich. Es ist ja nicht so, dass an jeder Staatskrise alle Verfassungsorgane beteiligt sind. Es könnte also für jede vom GG vorhergesehe Krisenkonstellation ein Verfassungsorgan als "Krisenmanager" bestimmt werden, das an der betreffenden Staatskrisenkonstellation schon ex ante betrachtet nicht beteiligt sein kann. Dies hätte auch eine Art Gewaltenteilung bei den Krisenbefugnissen zur Folge, was vielleicht nicht schlecht wäre, da es einen Machtmissbrauch durch einen nicht integren Inhaber des höchsten Staatsamtes verhindern würde.
Zitat von Werwohlf im Beitrag #17Es ist nun auch schon so, dass in den bisherigen Fällen, in denen der Bundespräsident prominent wirklich eigenständige Entscheidungen von politischer Tragweite hat treffen müssen, dies auch immer zu einer kleinen Krise in sich selbst geführt hat, die die ganze Ambivalenz dieses seltsamen Amts deutlich machte. [...] Oder denken wir an die wenigen Fälle, wo ein Bundespräsident die Unterschrift unter ein gerade beschlossenes Gesetz verweigerte - das geschah zuletzt immer mit dem Wunsch, das Bundesverfassungsgericht möge doch besser darüber entscheiden.
Gerade dort ließe sich auch eine größere Staatskrise vorstellen, nämlich wenn der Bundespräsident ein seiner Ansicht nach grundrechtsverletzendes Gesetz nicht unterschreibt und sich der Bundestag, der Bundesrat oder (jedenfalls bei einem von ihr initiierten Gesetz auch) die Bundesregierung nicht damit abfinden möchten. Denn ob und in welchem Umfang dem Bundespräsidenten ein materielles Gesetzesprüfungsrecht zukommt, ist strittig und vom BVerfG noch nicht entschieden worden. Der im Organstreit vor dem BVerfG Unterliegende wäre wohl politisch arg beschädigt.
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