Ich kann Ihren Ausführungen in dem Punkt nicht folgen, Frank2000. Die Trennung zwischen Staatsoberhaupt und Regierungschef gibt es in sehr vielen Ländern und sie hat zunächst nichts mit Verfassungskrisen oder ähnlichen zu tun.
Das Staatsoberhaupt nimmt dabei meistens wesentliche formale Rechte in Sachen Außen- oft auch Innenpolitik wahr, während der Regierungschef dem Kabinett vorsteht und meist mehr inhaltliche Kompetenzen hat. Klar kann man diese Trennung durchaus kritisieren und einige ur-demokratische Staaten wie die USA und die Schweiz haben sie ja nicht.
Nur sehe ich nicht, wie ein Verfassungsgericht diese Aufgaben wahrnehmen könnte. Beispielsweise Botschafter akzeptieren usw.
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