Zitat von Emulgator im Beitrag #2Wenn man Paß und Staatsangehörigkeit vermischt, erweckt man den Eindruck, als hätten Ausländer besondere Nachteile gegenüber Deutschen, wenn sie sich ausweisen müssen.
Nein. Denn die metonymische Verwendung des Wortes "Pass" für "Staatsangehörigkeit" wird in der hier gegenständlichen Diskussion schon richtig verstanden. Bei den sogenannten Flüchtlingen mögen - ich wage mal ganz ketzerisch zu sagen: häufig absichtlich herbeigeführte - Probleme des Identitätsnachweises im Vordergrund stehen, aber für diese Personengruppe würde wohl auch Kiyak zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine Verleihung von Staatsbürgerrechten auf welchem Weg auch immer fordern.
Ihr geht es um die eingesessenen Ausländer, die in der Regel legal in die Bundesrepublik eingereist und aufhältig sind und die über gültige Identitätsdokumente verfügen. Diese Personen sollen nach Kiyaks Willen das Privileg doppelter Staatsbürgerrechte erhalten. Sie weisen zu Recht auf die Pflichten hin, die mit einer Staatsangehörigkeit verbunden sind. Diese werden von den Doppelpassbefürwortern geflissentlich verschwiegen, vielleicht gerade deshalb, weil es diese Obligationen sind, die das Völkerrecht der doppelten Staatsbürgerschaft gegenüber skeptisch sein lässt. (Man stelle sich eine Wehrpflicht in zwei verfeindeten Staaten vor.)
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