Zitat Eine Rückerstattung an den Stromkunden wird es nicht geben, weil eine Abwälzung der Kernbrennstoffsteuer an den Verbraucher ja gar nicht erfolgt ist (und auch nicht geplant war). Unter anderem aus diesem Grund ist die Kernbrennstoffsteuer laut BVerfG ja keine Verbrauchsteuer.
Naja, wenn sie gewälzt worden wäre, dann MÜSSTEN sie sie vermutlich zurückgeben.* Aber was spricht gegen eine freiwillige Ausschüttung einer Prämie in der Höhe?
Gruß Petz
*Nachtrag: Ich erinnere mich z. B. an den ebenfalls gerichtlich gekippten (und ebenfalls von Frau Merkel erfundenen) Industrierabatt bei den Netzentgelten, den mussten die Netzbetreiber nachberechnen und auf alle Stromkunden umlegen.
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