Zitat Der Vorwurf der Fake News enthalte (muss man dann nochmal genau und sorgfältig lesen, sobald es ein Urteil gibt, weil man da schon den Original-Urteilstext braucht) die Tatsachenbehauptung, dass die Redakteure bewusst gelogen hätten. Und weil der Blogger das nicht beweisen könne, sei es eben eine unzulässige Tatsachenbehauptung. Er könne halt nicht in deren Kopf reinschauen.
Ein weiteres Skandalurteil in dieser Bananenrepublik. Natuerlich muss man behaupten koennen duerfen, dass jemand etwas mit Absicht tue. Solche Interpretationen und Spekulationen ueber Motive sind allgegenwertig (e.g. "X fischt am rechten Rand", "Y wechselt des Geldes wegen zu Club B", "M geht es nur um Machterhalt"), und jeder weiss auch wie diese zu verstehen sind. Denn umgekehrt gilt natuerlich auch, dass Journalisten nicht beweisen koennen unabsichtlich Bullshit zu produzieren (na gut, vllt koennen sie ja einen IQ Test vorlegen oder einen gruenen Mitgliedsausweis.) Also kann nicht belegt werden, dass die behauptete Absicht nur unterstell ist. Was machen wir denn, wenn jemand unterstellt Schulz mache Wahlgeschenke und gehe auf Stimmenfang? Woher wissen wir, denn dass das seine wahre Absicht ist? Laecherlich. Fake Justiz!
In diesem Forum waren ein sachlicher Tonfall und eine rationale Argumentation der (hohe) Standard, der das Diskutieren zu einer Freude gemacht hat. Die nicht den Regelfall darstellenden Ausflüge in die Polemik waren als Abwechslung willkommen. In letzter Zeit häufen sich überemotionale und ausfallende Statements. Weltuntergangsstimmung als Dauerzustand ist sicher vieles, aber kein vernünftiger Gedanke. Danisch hat Recht: Man sollte das Urteil im Volltext lesen, bevor man sich darüber empört.
Falls eine sachliche Diskussion nicht möglich ist, schließe ich diesen Thread. Und nein, dies ist keine Aufforderung zur Meta-Diskussion.
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