Interessant ist, dass dem Economist (als ausländische Publikation) ein Aspekt auffällt, der in den deutschen Medien kaum beachtet wurde:
Zitat Meanwhile calls on Germany to do more in the world go largely unheeded. The word “NATO” is not even mentioned.
Schon interessant, wenn man bedenkt, dass das "Nato-2%-Ziel" eine der zentralen Forderungen der USA an Deutschland ist. Und dies auch im Bundestagswahl ein Thema war. Und nun: Kein einziges Wort im Sondierungspapier, wie man sich das deutsche Commitment zur Nato in Zukunft vorstellt. (Zugleich wurden im Sondierungs-Papier aber sozialpolitische Maßnahmen z.T. sehr präzise und kleinkariert festgelegt.*) Den deutschen Medien scheint das nicht aufgefallen zu sein. Aber eben den ausländischen Medien durchaus. Was nur einmal mehr zeigt, wie unterentwickelt die verteidigungspolitische Diskussionskultur in Deutschland ist.
* Als kleines Beispiel, wie eng sozialpolitische Details ausgehandelt wurden (während wie gesagt das Wort "Nato" gar nicht erwähnt wird):
Zitat aus dem Sondierungs-Papier:
Zitat Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart: 1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit. 2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen. 3. Für Unternehmensgrößen von 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden muss. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen. 4. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren. 5. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.
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