Zitat von Dennis the Menace im Beitrag #81 Wie man in D mit der neuen Lage zurecht kommt, muss sich noch zeigen. Merkels komische "strukturelle Mehrheit", die mit Hilfe der AfD produziert wird, scheint momentan zu klappen - noch. Nach der Verfassung ist es ja auch möglich, dass die geschäftsführende Bundesregierung bis in alle Ewigkeit im Amt bleibt
Zitat von GG Art. 69 (3)Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
Man beachte VERPFLICHTET. Indessen ist der Bundestag nicht verpflichtet, sich überhaupt zur Kanzlerwahl aufzuraffen, darüber schweigt sich das GG aus.
Alles Neuland.
lich Dennis
Bis in alle Ewigkeit wohl kaum - das hatte ich auch mal gedacht, zumal der Ball momentan beim Bundespräsidenten liegt, und ich befürchet hatte, Steinmeier könnte nun ganz einfach Beamten-Mikado spielen. Dies ist aber laut diesem Kommentar zum Artikel 63 GG nicht der Fall:
Zitat Der Bundespräsident ist nach herrschender Lehre rechtlich verpflichtet dem Bundestag einen Vorschlag zu machen (vgl. Herzog, a.a.O., Art. 63, Rz. 16, m.w.N.). Insofern könnte in nicht allzu ferner Zeit tatsächlich schon in der Ausübung des Vorschlagsrechts und eben aber auch der Vorschlagspflicht eine wichtige politische Entscheidung des Bundespräsidenten liegen. Im Normalfall wäre der Bundespräsident hierbei an das Ergebnis einer erfolgreichen Koalitionsverhandlung rechtlich wohl gebunden. Herzog weist aber auch darauf hin, dass der Bundespräsident auch das Recht hat, unnötig lange Koalitionsverhandlungen dadurch „abzuwürgen“, dass er damit droht, im Falle einer Nichteinigung auf einen geeigneten Kandidaten dann eben selber einen vorzuschlagen (vgl. Herzog, a.a.O., Art. 63, Rz. 17). Bleibt der Bundespräsident untätig, so verletzt er seine verfassungsrechtlichen Pflichten und könnte sich nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG eine Organklage einhandeln. Daraus kann man ersehen: Der Bundespräsident Frank Walter Steinmeier muss in absehbarer Zeit handeln.
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