Zitat von Werwohlf im Beitrag #107Nein. Man könnte (und sollte, aus meiner temporären Sicht als beratender CDU-Mehrheitsbeschaffer) sich dann eher auf Minderheitsregierungsabenteuer einlassen, statt einer der beiden unaussprechlichen Parteien in die Regierung zu verhelfen.
Den Ausweg "Minderheitsregierung" hört man in letzter Zeit ja immer wieder.
Ganz so einfach ist das aber nicht. Ob so was überhaupt juristisch möglich ist, hängt von der jeweiligen Landesverfassung ab. Und dieses Kleingedruckte ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Ich habe gerade mal für meine 2 Beispiele nachgeschaut:
In Thüringen wäre ein Minderheitsregierung möglich. (Falls es keine absolute Mehrheit für einen Ministerpräsidenten gibt, wird lt. Art.70 Landesverfassung im dritten Wahlgang gewählt, wer "am meisten Stimmen erhält". D.h. es reicht dann schon die relative Mehrheit).
In Sachsen ist die Rechtslage anders. Dort braucht man immer zumindest die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine relative Mehrheit reicht hier also ggf. nicht aus. Wenn niemand eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, kommt es zu Neuwahlen. Eine "echte" Minderheitsregierung ist in Sachsen also nicht möglich. Man braucht dort mindestens die "Duldung" durch eine Mehrheit des Landtags (bei der dann die duldenden Parteien ggf. der Ministerpräsidentenabstimmung fern bleiben müssten).
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