Zitat von F.Alfonzo im Beitrag #327Im Prinzip ist das ein unzuverlässiger Schnelltest - ähnlich dem "Röhrchen", in das man pusten muss wenn die Polizei denkt man hätte einen über den Durst getrunken. Mit eben dem Unterschied, dass man beim Röhrchen ab einem gewissen Pegel verhaftet und zum Bluttest gezwungen wird, der dann genau und gerichtsverwertbar feststellt, wie hoch der Pegel tatsächlich war; und da gibt es eben klare Richtlinien darüber, wie man bei Verstößen bestraft wird (ob die sinnvoll sind oder nicht ist wieder ein anderes Thema, aber zumindest existieren sie).
Klare Richtlinien müssen ja auch verhältnismäßig und angepaßt sein. Eindeutig kann man nicht einem längst trockenen Alkoholiker vom Autoverkehr ausschließen. Andererseits kann man beim Saufen recht gut nachverfolgen, wieviel man sich hinter die Binde kippt und welche Wirkung das hat Hier zum Beispiel. Die Vol. % stehen ja auf der Flasche, der Alkohol wird sofort abgebaut und nicht irgendwo im Körper eingelagert und später freigesetzt, und was als Alkohol im Blut nachweisbar ist, ist auch genau das Berauschende.
Beim Cannabis ist das alles anders. Die Produkte können nie so homogen hinsichtlich Wirkstoffgehalts sein wie beim Alkohol. Dort sichert der Herstellungsprozeß (Destillieren oder Gärstopp bei einem bestimmten Alkoholgehalt) den Wirkstoffgehalt recht gut, gleichzeitig ist dessen die Überwachung sehr unkompliziert. Bei Cannabis/THC ist es viel komplizierter, gleichzeitig ist nicht zu sehen, daß die halblegale Produktion zu einer engen Qualitätskontrolle einlädt. Gleichzeitig ist Wirkung, Verstoffwechselung und chemische Analytik von THC viel komplizierter.
Deswegen sehe ich nicht, wie sich so einfach klare Richtlinien herausbilden können sollen.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.