In Antwort auf:Wer arbeitslos ist, keine Steuern zahlt usw. kurz vom Staat lebt, dürfte eben nicht das Recht haben über das Portmonee der anderen zu bestimmen,
Grundsätzlich eine gute Überlegung. Aber der Staat regelt heute eben deutlich mehr als nur die Geldangelegenheiten. Regelungen wie "Wahlrecht nur für Steuerzahler" waren angemessen in einer Zeit, als der Monarch für die wesentliche Regierungsgewalt stand, und das Parlament "nur" für die Geldausgaben zuständig war.
Man wird heute aber einem Transferempfänger nicht das Recht absprechen können, z. B. über Fragen von Krieg und Frieden mitbestimmen zu dürfen.
Wenn man also den Gedanken weiterspinnt, dann käme man zu einer Struktur mit zwei Parlaments-ähnlichen Gremien, von denen eines nur die Finanzdinge regelt. Und dann könnte man zwei unterschiedliche Gruppen von Wahlberechtigten vorsehen. Das zentrale Problem wäre natürlich die Kompetenzen-Kompetenz, d.h. die Frage, welches Parlament in Zweifelsfragen mehr zu sagen hat.
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