Die 8. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts würdigte nun zwar die Bemühungen der Stadt Marburg für mehr Klimaschutz, bestätigte aber die Entscheidung der Aufsichtsbehörde. Die Stadt sei nicht befugt, eine Solarpflicht für Neubauten festzusetzen. Schließlich gebe es vorrangige gesetzliche Regelungen auf Bundesebene, etwa das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Auch seien wesentliche Regelungen der Satzung unverhältnismäßig. So nehme die Stadt etwa Reparaturmaßnahmen zum Anlass, die Solarpflicht einzuführen. Das ließe sich im Streitfall mit Blick auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht rechtfertigen. Auch fehlten schonende Übergangsbestimmungen.
Unverhältnismäßig sei es auch, Gebäude von bis zu 50 Quadratmetern mit einer Solarpflicht zu belegen. Insgesamt sind nach Ansicht des Gerichts wesentliche Regelungen und damit die gesamte Satzung unwirksam. Der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) begrüßte das Urteil.
Allerdings kann der Streit noch in eine neue Runde gehen. Denn die Richter ließen eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich zu.
FAZ: 12. Mai 2010
♥lich Nola
"Die Wahrheit vor der Wahl - das hätten Sie wohl gerne gehabt." – Sigmar Gabriel, zu angeblichen rot-grünen Steuererhöhungsplänen, Rheinische Post, 1. Oktober 2002
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