Über die Einstufung dieser Zwangsmaßnahme sind wir uns durchaus einig. Allerdings sehe ich den Vorstoß von Gabriel in gleicher Art.
Wenn Sie einen Neubau errichten oder auch, wenn Sie maßgebliche Veränderungen (so steht es in den Vorschriften, was das genau heißt wird Streitpunkt) an einem bestehenden Gebäude durchführen, dann müssen Sie die zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften einhalten.
Es ist aber bei Gabriel etwas ganz anderes, wenn ich Hausbesitzer bestehender Häuser plötzlich verpflichten will nachträglich massive Dämmungen aufzubringen, bis hin, Fenster und Türen zu verändern. Das ist ziemlich das Gleiche wie diese Kollektoren.
Normalerweise gilt nämlich Bestandsschutz.
Wir werden in Kürze beginnen, alle unsere Immobilien in Deutschland zu verkaufen und dann das Land und die EU ganz verlassen. Ein Glück.
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