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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 10 Antworten
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Zettel

Beiträge: 20.200


30.08.2006 19:54
Die gleichbehandelte Gesellschaft - aktuelle Ergänzung Antworten

Am 19. August ist, kaum in der Öffentlichkeit beachtet, dieses Gesetz mit Unterzeichnung durch den Bundepräsidenten in Kraft getreten.

Alles Wichtige dazu findet man - von einem allerdings dem Gesetz offenbar freundlich gegenüberstehenden Arbeitsrechtler - hier.

Und wer Zeit und Lust hat, einmal genau nachzulesen, was man uns da einbebrockt, hat, der kann den Gesetzestext hier nachlesen.

Zwei Kostproben:


§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,

2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,

3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,

4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,

5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,

6. die sozialen Vergünstigungen,

7. die Bildung,

8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.



§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

(...)

(3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.




Soweit ich das verstehe, heißt es: Grundsätzlich kann jemand, der/die eine Wohnung, die er/sie mieten wollte, nicht bekommen hat und der/die irgend einer der von dem Gesetz geschützten Gruppen angehört, dagegen klagen.

Und dann muß der Mieter nachweisen, daß mindestens einer der im Paragraphen 19, Absatz (3), genannten Fälle vorliegt.

Jeder Vermieter, der sich ein solches Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang - denn das ist ja ein Gummiparagraph - ersparen will, wird also gut daran tun, seine Wohnung sicherheitshalber an Homosexuelle, Ausländer, Moslems oder auch Rechtsextreme (deren Weltanschauung ja auch geschützt ist - oder etwa nicht?) zu vermieten.




Themen Überblick
Betreff Absender Datum
Die gleichbehandelte Gesellschaft Zettel20.06.2006 23:33
Die gleichbehandelte Gesellschaft - aktuelle Ergänzung Zettel30.08.2006 19:54
Was das AGG bewirkt Zettel14.09.2006 16:04
RE: Was das AGG bewirkt Turbofee15.09.2006 00:59
RE: Was das AGG bewirkt Mach15.09.2006 15:45
RE: Was das AGG bewirkt Sparrowhawk15.09.2006 16:20
RE: Deutschland sozialistischer als China! Turbofee15.09.2006 22:56
RE: Deutschland sozialistischer als China! Inger15.09.2006 23:08
RE: Deutschland sozialistischer als China! Sparrowhawk16.09.2006 02:44
RE: Deutschland sozialistischer als China! Turbofee17.09.2006 00:23
RE: Deutschland sozialistischer als China! Wamba17.09.2006 20:18
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