Ich will jetzt nicht darauf herumreiten, weil diese Angelegenheit rechtlich sehr komplex ist - auf der einen Seite ein Verstoß gegen das Gesetz über die politischen Parteien (PartG), dass zu diesem Zeitpunkt keine strafrechtliche Ahndung vorsah und desweiteren die Untreue nach StGB, hierzu gibt die Begründung zur Verfahrenseinstellung des Bonner Landgerichts näheren Aufschluss.
Vor dem Untersuchungsauschuss kann man sich je nach Gutünken auf Gedächtnislücken, matte Bildschirme oder Artikel 47 GG berufen, in einem Strafprozes kann ein Angeklagter(und das war Kohl in diesem Fall) immer schweigen oder auch lügen, es ist Aufgabe des Gerichts anhand von Zeugen, Beweisen etc. die Wahrheitsfindung zu betreiben und ein Urteil zu fällen. Das Land gericht Bonn hat das Verfahren eingestellt, der Untersuchungsausschuss heiße Luft gekocht. Natürlich war die Bundestagswahl gelaufen, aber es folgen ja dann immer noch Landtagswahlen - Anlass genug um sich mal wieder in Szene setzen, wie die Vorladung von Stoiber vor den Landtagswahlen in NRW.
Es gibt in diesem Zusammenhang noch viel weiteres zu erzählen, wie Nau(SPD), der die Namen der Spender ebenso ins Grab mitnahm wie Möllemann. Mit dem Abgang Möllemanns dürfte aber die Käuflichkeit einer Partei für ausländische Interessen nicht erledigt sein, aber auch hier haben SPD und CDU/CSU auch kein großes Interesse, weil man dabei eventuell auch mal wieder über die Lieferung der Fuchs-Panzer nach Saudiarabien stolpern könnte und die SED/PDS/ Linkspartei dürfte an der Verwertung von MfS Akten auch nicht unbedingt interessiert sein.
Zumindest ist zur Zeit Ruhe, nicht etwa weil die Korruption ein Ende gefunden hat, sondern weil man es geschickter macht.
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