Wenn jemand, sagen wir, unter dem Verdacht festgenommen wurde, eine Tankstelle überfallen zu haben, dann wird in der betreffenden Meldung in der Lokalpresse im Allgemeinen sein Name nicht genannt, oder er wird geändert. Falls der Bericht illustriert ist, macht man das Gesicht unkenntlich.
Einen solchen Schutz genießen Prominente nicht.
Ob an den Vorwürfen gegen den Abgeordneten Tauss etwas dran ist, kann ich nicht beurteilen; und mir will scheinen, die Staatsanwaltschaft kann das auch noch nicht ("Für die Staatsanwaltschaft ist nun ein 'echter Einstieg in konkrete Ermittlungen' möglich": so "Spiegel- Online").
Aber hätte man denn den Abgeordneten nicht selbst erst einmal ruhig befragen, ihn die Sachverhalte aufklären lassen können, statt gleich die Öffentlichkeit zu informieren und einen Fahndungsapparat in Gang zu setzen? Weiteres zu dem Fall, so wie ich ihn (im Augenblick) sehe, in dem Artikel.
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