Ich leite diese Fragen mal hierhin weiter. Kann sie jemand hier beantworten?
In Antwort auf: Weiß einer von euch zufällig ob die Einnahmen aus den verschiedenen Marktordnungen (Bananenmarktordnung, Zuckermarktordnung usw.) direkt an die EU gehen?
Und wenn ja, wie hoch sind diese?
Und wie viel gibt die EU im Gegenzug dafür aus um europäische Produkte zu subventionieren, damit diese auf dem Weltmark konkurrenzfähig sind?
Klug und fleißig - Illusion Dumm und faul - das eher schon Klug und faul - der meisten Laster Dumm und fleißig - ein Desaster The Outside of the Asylum
Lieber Califax, vielleicht hilft Ihnen das schon ein wenig weiter.
Einnahmequellen der EU Der EU stehen folgende Einnahmequellen für den Haushalt der Gemeinschaft zur Verfügung:
Agrarzölle und Zuckerabgaben werden bei Agrarimporten aus Nicht-EU-Staaten erhoben. 2007 umfassten diese etwa 1,3 Prozent (ca. 1,4 Mrd. Euro) des Budgets, für 2008 soll der Anteil auf 1,9 Prozent (ca. 2,3 Mrd. Euro) wachsen . Hier findet man übrigens auch die Einzahlungen Deutschlands in die EU. Sowie Ausgaben usw.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.