Nun könnte man sagen, „mehr als krank kann man nicht sein!“ So unmöglich diese Steigerung von Krank für unser Ohr klingt, so unmöglich benehmen sich eben jene Kassen, die sich das Wort Krank als Bezeichnung ihrer Organisation einverleibt haben.
Aber spätestens dann, wenn beim deutschen Michel irgendwann Schluß ist mit lustig und die jährlichen Beitragserhöhungen von diesem nicht mehr gezahlt werden wollen, wird die erste Kasse sich Gesundheitskasse nennen, denn dafür zahlt man dann doch wieder gerne, für die Gesundheit.
Was mit diesen Beiträgen allerdings genau passiert, weiß niemand so genau. Und so ist mal die Wirtschaftskrise schuld an einer Beitragserhöhung, davor die Fettleibigen, dann wieder die Raucher, dann die Umwelt usw.
Der Bundesrechnungshof hatte in seinem aktuellen Bericht mal ein wenig an der Spitze dieses Eisberges gekratzt. Das fand sich in keiner Tagespresse wieder und man ist erstaunt – warum nicht? Ein Thema, welches für Journalisten durchaus rechercheträchtig daherkommt.
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Bundesrechnungshofes bildeten die Prüfungen im Bereich der Krankenkassen. Hierzu zwei Beispiele:
• Die Vergütungen der hauptamtlichen Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen sind seit der organisatorischen Neuordnung der Krankenkassen im Jahre 1996 deutlich gestiegen (Nr. 32). Nach den Empfehlungen der Sozialpartner sollten Vorstandsvorsitzende eine Vergütung von höchstens 130.000 Euro pro Jahr erhalten. 90 Prozent der Vorstandsvorsitzenden großer Kassen erhalten mehr. Die höchste Vergütung eines Vorstandsmitgliedes betrug im Jahre 2008 fast 300.000 Euro, wobei zusätzliche Leistungen (pauschale Aufwandsvergütungen, Mietersatz, Heimflüge, zinsgünstige Darlehen oder Ansprüche auf zusätzliche Altersversorgung) nicht berücksichtigt sind.
Der Bundesrechnungshof hat gefordert, für die Höhe der Vergütungen klare und verbindliche Maßstäbe zu entwickeln. Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, den Aufsichtsbehörden Abschluss, Änderung und Aufhebung von Vorstandsverträgen zur Genehmigung vorzulegen.
• Eine Krankenkasse beauftragte einen Berater, Kontakte zu potenziellen Fusionspartnern anzubahnen und abschlusswillige Krankenkassen zu vermitteln (Nr. 33). Für den Fall einer Fusion mit einer vom Berater benannten Krankenkasse verpflichtete sich die Krankenkasse zu einem Honorar, das sich nach der Zahl der Mitglieder der Fusionskasse richtete. Bereits die erste Fusion mit einer Krankenkasse mit 75 000 Mitgliedern führte zu einem Honoraranspruch von über einer Mio. Euro. Dafür hatte der Berater lediglich den Namen des abschlusswilligen Vertragspartners benannt. Zeitgleich mit dem Vermittlungsvertrag ließ sich die Krankenkasse in Kooperations- und Fusionsfragen von einer anderen Einrichtung beraten. Deren Geschäftsführer war derselbe Berater, der auch die Fusionen vermitteln sollte. Daneben war der Berater Geschäftsführer einer Werbe- und Verlagsgesellschaft, die ebenfalls Geschäftsbeziehungen mit der Krankenkasse unterhielt.
Und in den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes heißt es weiter auf Seite 45 ff
71 Zusammenarbeit der Krankenkassen bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen soll verbessert werden. Die von den Krankenkassen eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben untereinander nicht ausreichend zusammengearbeitet, um Missstände im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen.(…)
(…) Über die Arbeit der Stellen einer Krankenkasse hat ihr Vorstand dem Verwaltungsrat regelmäßig zu berichten. Die Berichte legen die Krankenkassen ihren Aufsichtsbehörden vor, die sie an das Bundesministerium weiterleiten. Auf dieser Grundlage wollte das Bundesministerium dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages berichten. Wegen der unterschiedlichen Inhalte der Berichte konnte das Bundesministerium die Berichte aber nicht zusammenfassend auswerten. (…)
Im Dezember 2009 las man in der Zeitung: Schock für Versicherte Krankenkassen erhöhen Beiträge Obwohl der Bund milliardenschwere Steuerzuschüsse zugesagt hat, sei die finanzielle Lage der gesetzlichen Kassen kritisch (…) Die gesetzliche Krankenversicherung wird nach Experten-Schätzungen wegen der Wirtschaftskrise 2010 ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro haben. Die Hälfte davon will der Bund durch Steuermittel auszugleichen. Aus dem verbleibenden Defizit ergibt sich rein rechnerisch für jeden Versicherten ein Zusatzbetrag von sechs Euro pro Monat.
Krankenkassen erhöhen Beiträge Millionen Versicherte müssen 100 Euro mehr bezahlen
26. Januar 2010, 07:42 Uhr Berlin. Mit Zusatzbeiträgen leiten die ersten großen Krankenkassen nahezu flächendeckende Beitragserhöhungen ein. Millionen Versicherte müssen ab Februar acht Euro mehr im Monat bezahlen, also fast 100 Euro mehr im Jahr. Mit der DAK und der KKH-Allianz kündigten erstmals zwei Branchengrößen den Extrabeitrag an. Diesen Betrag müsste jeder unabhängig von seinem Einkommen zahlen. (Hervorhebung von mir)
Das erinnert ein bisschen an Gerhard Schröder, der zur letzten Mehrwertsteuererhöhung gleich 5 % forderte unter der Prämisse (in etwa aus dem Gedächtnis wiedergegeben), „gemeckert wird sowieso, dann können wir auch gleich richtig hinlangen“. Also das Volk hat bei den angekündigten 6 Euro Kassenbeitragserhöhungen nicht gemuckt, nun nehm’ wa gleich ma 8 Euro. Und das obwohl die Krankenkassen sich vom Bund auch noch kräftig finanzieren lassen.
16.11.2009 Bund zahlt Ausfälle der Krankenkassen nur zum Teil Düsseldorf – Die erwarteten Einnahmeausfälle der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr will die Bundesregierung nicht voll ausgleichen. Der Bund werde nur den Teil übernehmen, der auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen sei, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“.
„Ich zweifle nicht, dass den Kassen am Ende vielleicht 7,5 Milliarden Euro fehlen. Aber ob das alles nur aus der Krise herrührt? (…)
Und mit dieser Frage des Herrn Schäuble verweise ich wieder auf den Anfang und Bericht des Bundesrechnungshofes, der wie gesagt nur eine Spitze des Eisberges darstellt.
Und nun wünsche ich uns allen beste Gesundheit , keine pandemischen Grippen, den Erhalt sämtlicher Zähne und alles was sonst noch kostenträchtig wäre und plädiere für die Einführung einer Geldsparinjektion mindestens vierteljährlich zu verabreichen unter Pflichtabgabe von 10.(ff) Euro für jeden "Betroffenen". (Aufsichtsräte, Manager, Ministerien, Vorstände, etc. all jene eben, die anderer Leute Geld ausgeben und schlecht verwalten und zum Schluß abwirtschaften.
Ein bisschen könnten Sie den Eindruck hinterlassen, die Fehlbeträge der Krankenkassen kämen hauptsächlich von den völlig überzogenen Vorstandsgehältern. Dem ist natürlich nicht so; wenn Deutschland laut Wikipedia derzeit knapp 170 GKVs hat, in jeder der Vorstandsvorsitzende vielleicht 100.000 EUR "zuviel" bekommt, dann macht das 17 Mio. EUR aus, umgelegt auf die 51 Mio. Versicherten also 30 Cent im Jahr - etwa 4 Promille der 6 EUR im Monat.
Und bitteschön, 130.000 EUR für einen Vorstandsvorsitzenden sind lächerlich. Dafür bekommt man nicht einmal den Personalchef. Wenn jemand für den Vorstand einer GKV in Frage kommt, dann hat er auch anderweitig Jobchancen - wenn die GKV dann nur 130.000 EUR zahlen darf, dann bekommt sie das Personal, das sie verdient.
Die Probleme im deutschen Krankenversicherungswesen liegen ganz woanders. Zum Glück haben wir Rayson. Sein kürzlicher Beitrag auf B.L.O.G. ist diesbezüglich weitaus hilfreicher als der Bundesrechnungshof.
-- La sabiduría se reduce a no olvidar jamás, ni la nada que es el hombre, ni la belleza que nace a veces en sus manos. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
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