Dies ist wieder einmal ein Artikel, den ich Anregungen aus dem Forum zu verdanken habe. Diesmal habe ich zwei Hinweise - der eine von Nola, der andere von monty - in diesen Zitaten des Tages miteinander in Beziehung gesetzt.
sie zitierten einen Artikel des Heise-Verlages. Ich weiss nicht, ob sie die "Telepolis" von Heise-Online kennen. (http://www.heise.de/tp/).
Würde man alle Mordaufrufe und Aufrufe zum Landfriedensbruch notieren, die dort regelmässig abgesondert werden, käme man mit der Arbeit nicht mehr nach. Es ist in der Tat so, dass sogenannten linken oder ökologisch orientierten Positionen hier eine absonderliche Narrenfreiheit eingeräumt wird. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: freie Meinungsäusserung im Internet und natürlich anderswo ist richtig und wichtig.
Aber teilweise unverblümte Mordaufrufe gegenüber Politikern (wie sie in der Telepolis gang und gäbe sind) hat wohl damit nicht mehr das geringste zu tun. Die Redaktion von Telepolis ist übrigens ein K-Gruppenrelikt (siehe Wikipedia-Eintrag des Chefredakteurs Florian Rötzer: http://de.wikipedia.org/wiki/Florian_R%C3%B6tzer) mit einem Wort: strammes Alt68-linksextrem-indoktriniertes Gutmensch-Gedankengut :-)
Vielen Dank, dass sie dies heute thematisiert haben.
PS: zum Thema "Indoktrination": als kleines Schankerl abseits dieses Themas und passend zu einigen früheren Beiträgen, hätte ich an Sie und ihre Leser noch einen Link zum Thema "Klima-Indoktrination" weiterzugeben. Man beachte die "Klimakiste für Schüler". Solche Aktionen bringen mich mittlerweilen übrigens eher zum Schmunzeln als zum Ärgern.
Zitat von Reiner aus dem Saarlandstrammes Alt68-linksextrem-indoktriniertes Gutmensch-Gedankengut
Ich hätte da so meine Probleme, jemanden, der 1968 (im Gegensatz zu unserem Gastgeber hier ) gerade mal 15 Jahre alt war, zu den "Alt68ern" zu zählen...
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Zitat von ZettelMuß man, was die beabsichtigte Verschärfung des Internet-Strafrechts angeht, nicht konstatieren, daß sie auf dem linken Auge blind ist?
Dazu ist anzumerken, dass es kein Internet-Strafrecht gibt. Es handelt sich hier um die Präzisierung des $130 StGB, der glücklicherweise keine Rücksicht darauf nimmt, an welchem Ort (ob jetzt in der virtuellen oder realen Welt) das Verbrechen stattfindet und sich auch nicht darüber auslässt, ob es sich hier um um "rechte" oder "linke" Verbrechen handelt. Das bei indymedia publizierte Pamphlet kann bereits jetzt als eine Straftat bewertet werden: § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Gibt es spezifisch "linke" oder "rechte" Straftaten? Ist ein "Linker" alleine dadurch, dass er sich als links bezeichnet davor gefeit, kein Hassverbrechen zu begehen?
Zitat von BZWeil er den Hitlergruß zeigte, ermittelte gegen ihn die Berliner Staatsanwaltschaft. Jetzt soll das Verfahren gegen den ehemaligen Vizesprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Will, gegen Zahlung von 5000 Euro an gemeinnützige Zwecke eingestellt werden. Zur Begründung heißt es in einem Schreiben, das der B.Z. vorliegt, dass Will nicht dem "rechten Lager" angehöre.
Ich sehe hier einen Verstoß gegen den Artikel 3 des GG, der von der Gleichheit vor dem Gesetz bestimmt und in Absatz 3 eine Bevorzugung oder Benachteiligung auf Grund seiner politischen Anschauungen ausschließt. Ich vermute, dass ein Angehöriger des "rechten Lagers" nicht mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kann. Das wäre Gesinnungsjustiz.
Allerdings wird statistisch diese Tat den "rechten Straftaten" zugerechnet, auch wenn der Täter nicht dem "rechten Lager" zugerechnet wird.
Zitat von WeltBisher wurden Straftaten - beispielsweise sogenannte Propaganda-Delikte wie Hakenkreuzschmierereien - erst dann als politisch motivierte Taten erfasst, wenn auch der Hintergrund aufgeklärt werden konnte. Die Länder seien nunmehr aufgrund der Vereinbarung dazu übergegangen, diese Taten generell als rechts motiviert zu erfassen. Damit soll laut Rogge zum Beispiel jedes verwendete rechtsextreme Emblem sofort als politisch rechts motivierte Straftat gewertet werden
Wir lernen: Um statistisch eine rechte Straftat zu begehen, muss man nicht zum rechten Lager gehören, allerdings ist man juristisch kein Straftäter, wenn man nicht zum rechten Lager gehört, auch wenn die Tat als rechte Straftat in der Statistik stehen bleibt.
Die Präzisierung des § 130 StGB stellt keine Verbesserung dar, sondern gibt mehr Spielraum für Willkür gegen unliebsame Meinungen (Gedankenverbrechen), auch wenn ich die gute Absicht nicht bestreite. Hinzu kommt, dass die psychologischen Auswirkungen nicht abzuschätzen sind. Du setzt selbstverständlich einen Link auf indymedia zu einem Artikel, der unverhohlen zu Straftaten aufruft. Ich erwarte das auch von Dir aus Gründen der Dokumentation, damit der geneigte Leser sich ein eigenes Bild machen kann. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du genauso selbstverständlich zu einem Gewaltaufruf bei Altermedia oder Nationale Kameradschaften verlinkt hättest.
Es ist mittlerweile schon gängige Praxis im Internet im vorausschauenden Gehorsam nicht zu Quellen zu verlinken, obwohl aus Dokumenationsgründen erforderlich, weil auf diesen Seiten eventuell rassistisches, antisemitisches, homophobes oder islamophobes Gedankengut propagiert werden könnte. Hinzu werden desöfteren Beiträge von Foren-/Blogbetreibern gelöscht oder verändert, weil diese Kommentare auf solche Seiten aus Dokumentationsgründen verweisen ("Link gelöscht. Wir dulden keinen rassistischen Scheissdreck".) Ein solches Vorgehen ist in Zukunft aus strafrechtlichen Gründen anzuraten.
Im Sinne des bei indymedia dokumentierten Aufrufs wird bereits gehandelt, wobei der Zusammenhang zwischen Aufruf und Tat nicht hundertprozentig nachzuweisen sein wird:Anschläge im Vorfeld der "Einheitsfeier"
Zitat von endofroadAm Morgen des 19.09. wurde in Bad Bramstedt ein BMW, zwei Nächte später, die Nobelkarosse vom CDU-Bundestagsmitglied Rolf Koschorrek auf seinem Anwesen im Wert von 90.000€ abgefackelt. Die anonymen BrandstifterInnen rufen damit dazu auf, die "Einheitsfeier zum Desaster machen".In der Nacht vom 20. auf den 21. September wurde die Fassade eines Gebäudes der Ausländerbehörde in der Stresemannstraße mit Farbe beschädigt. Neben rot- und schwarzfarbenen Farbklecksen an Wand und Fenstern wurde am Eingangsbereich der Schriftzug „Abschiebung ist Mord – NIE WIEDER DEUTSCHLAND“ angebracht.Am 22.09. erlitt der "Coffeecorner" an der Sielwallkreuzugn Glasburch.Bei 15 hochwertigen Fahrzeuge, darunter BMW, Porsche, Jeep, Alpha Romeo, Benz wurden die Reifen zerstochen
Wenn es sich jetzt allerdings um "jedes Bild oder jede andere Darstellung von Ideen oder Theorien, das beziehungsweise die Hass, Diskriminierung oder Gewalt aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, der nationalen oder ethnischen Herkunft oder der Religion" gegen eine Person oder eine Gruppe befürwortet oder fördert oder dazu aufstachelt"* gehandelt hätte, könnte jemand gegen Dich und mich wegen unserer Verlinkung eine Anzeige nach § 130 StGB erstatten.
*Interessanterweise verzichtet diese Formulierung auf die in Artikel 3 GG erwähnten "politischen Anschauungen". Ein Aufruf zum Abfackeln der Luxuskarossen von CDU-Bundestagsmitgliedern wäre also nur nach § 126 StGB zu ahnden, die zusätzliche Verschärfung nach § 130 StgB entfällt, der Phaeton von Frau Kässmann ist allerdings religionsgeschützt.
Mut gegen linke Gewalt? Fehlanzeige. Ruhm und Ehre kann nur erworben werden, wenn sich der K(r)ampf gegen das "rechte Lager" richtet.
Zitat Doch statt über Sinn und Risko linker Gewaltakte zu diskutieren oder Empathie für die Opfer zu zeigen, lancieren viele Diskussionteilnehmer auf Indymedia Verschwörungstheorien. Oder schieben den Opfern die Schuld für ihren Tod zu.
Kleiner Treppenwitz: Die Autorin ist dieselbe, die sonst eher durch Weisheiten zur Sexualität auffällt...
Zitat von C.Wir lernen: Um statistisch eine rechte Straftat zu begehen, muss man nicht zum rechten Lager gehören, allerdings ist man juristisch kein Straftäter, wenn man nicht zum rechten Lager gehört, auch wenn die Tat als rechte Straftat in der Statistik stehen bleibt.
Interessanter ist doch der umgekehrte Fall: Was ist, wenn ein offenkundiger Nazi eine Straftat begeht, die nichts mit seiner Gesinnung zu tun hat? In diesem Fall hat ein jugendlicher Neonazi bei einem Amoklauf mehrere Personen erschossen. Und was passiert? In der "Chronik rechter Gewalt" taucht diese Tat (Opfer 104-107) als solche auf, obwohl nichts für einen politischen Hintergrund spricht. http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/ne...149-todesopfer/
Aber wenn ein "Rechter" etwas tut, ist es eine "rechte Tat". So einfach ist das, zumindest für Medien und "Aktionsbündnisse gegen rechts".
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