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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 0 Antworten
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Nola ( gelöscht )
Beiträge:

16.12.2010 11:38
über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union Antworten

"Wir sind umzingelt"

Haben wir überhaupt noch nationale Möglichkeiten?
Sind unsere Regierungen nur noch die Marionetten
des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg
und des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg?

Es gab einmal eine Demokratie ...

Zitat
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS


– unter Hinweis auf die Präambel des Vertrags über die Europäische Union, insbesondere auf die Absätze 2 und 4 bis 7,

– unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich, Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union,

– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000, die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamiert wurde,

– unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK),

– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union (KOM(2010)0573),

– unter Hinweis auf alle damit verbundenen Übereinkommen und Empfehlungen des Europarats und der Vereinten Nationen, einschließlich spezieller Überwachungseinrichtungen, auf dem Gebiet der Grundrechte,

– unter Hinweis auf die Entscheidungen und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR),

– unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Europarat und der Europäischen Union(1),

– in Kenntnis des Stockholmer Programms – Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger,

– unter Hinweis auf die Tätigkeit und die Jahresberichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA),

– unter Hinweis auf die Berichte von NRO zu Menschenrechten,

– in Kenntnis der öffentlichen Anhörung des Europäischen Parlaments vom 21. und 22. Juni 2010 zu den Auswirkungen der Charta der Grundrechte auf die Entwicklung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR),

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2009 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2004-2008)(2),

– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0344/2010),

(...)






Zitat
MINDERHEITENANSICHT
Dieser Bericht gibt keine Antwort auf die Gefahren, die sich aus dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben, der zur Folge hat, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg über jeglichen Rechtsakt der EU urteilen kann. Die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg haben uns vorgewarnt, dass es durch diesen Schritt unmöglich würde, dass die europäische Rechtsordnung in ihrer derzeitigen Form weiter ordnungsgemäß funktioniert. Ferner hat der Präsidenten des Gerichtshofs für Menschenrechte während eines Besuches, den ihm der LIBE-Ausschuss am 15. Juni 2010 abstattete, indirekt zugegeben, dass er kein neutraler Richter, sondern politischem Aktivismus zugeneigt ist, als er feststellte, dass er von Asylbewerbern vorgebrachte Fälle eingehender als andere Fälle prüfe, da solche Personen zusätzlichen Schutz verdienten. Eine Vorzugsbehandlung für eine bestimmte Gruppe von Beschwerdeführen ist kein angemessenes Verhalten für einen Richter. Ferner ist es nicht hinnehmbar, dass die EU von einem „Menschenrechtsgerichtshof“ abgeurteilt wird, zu dessen Mitgliedern ein Richter aus der Türkei gehört, einem Land, das einen Teil der EU militärisch besetzt hält und die Menschenrechte nicht angemessen achtet. Schließlich stellt die Forderung nach Ratifizierung der Konvention für den Schutz von Minderheiten eine inakzeptable Einmischung in die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten dar.





Zitat
Plenardebatten

z.B.
Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Der Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention birgt auch die Gefahr, dass der EGMR über jeglichen Rechtsakt der EU urteilen kann; EuGH-Richter haben bereits vor diesem Schritt gewarnt.
Ich wage zu bezweifeln, dass der EGMR immer neutral und zweckmäßig urteilt. So hat sein Präsident ja selber zugegeben, dass er von Asylbewerbern vorgebrachte Fälle eingehender als andere Fälle prüfen werde. Eine Vorzugsbehandlung für bestimmte Beschwerdeführer hat bei einem neutralen Richter wirklich keinen Platz. Zurzeit versucht der EGMR, das Dublin-Abkommen auszusetzen und Abschiebungen von Österreich nach Griechenland zu verhindern. Warum? Ist Griechenland ein unsicheres Land? Wollen wir uns wirklich einem Gerichtshof unterwerfen, der das Kreuz in Klassenzimmern verbieten will? Das Kreuz, das Symbol des Christentums, eines der Fundamente Europas und unserer Grundwerte.
Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für solche Menschenrechte offensichtlich keinen Respekt hat, dann scheint es mir nicht möglich, ihn hier als probates und geeignetes Entscheidungsorgan anzuerkennen.

♥lich Nola



"Die Wahrheit vor der Wahl - das hätten Sie wohl gerne gehabt." – Sigmar Gabriel, zu angeblichen rot-grünen Steuererhöhungsplänen, Rheinische Post, 1. Oktober 2002

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