http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20...2bvr098710.html Als juristischer Laie bin ich einigermaßen beunruhigt über den Vertragsentwurf zum EWS und würde mich außerordentlich freuen über Meinungen von Fachleuten diese Thematik betreffend! Gemäß folgender Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts aus seinem heutigen Urteil ist eine Zustimmung zu dem ESM-Vertrag m.E. verfassungswidrig. Hierzu möchte ich folgende Passagen gegenüberstellen:
Zitat von BVerfG, 2 BvR 987/10 vom 7.9.20111. Art. 38 GG schützt die wahlberechtigten Bürger vor einem Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages, vor allem auf supranationale Einrichtungen (BVerfGE 89, 155 <172>; 123, 267 <330>). Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs 1 GG kommt in Konstellationen zum Tragen, in denen offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen des gegenwärtigen oder künftigen Bundestages auf eine Art und Weise ausgehöhlt werden, die eine parlamentarische Repräsentation des Volkswillens, gerichtet auf die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger, rechtlich oder praktisch unmöglich macht.
2. a) Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat (vgl. BVerfGE 123, 267 <359>). Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 <355 f.>; 79, 311 <329>).
b) Als Repräsentanten des Volkes müssen die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch in einem System intergouvernementalen Regierens die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten.
3. a) Der Deutsche Bundestag darf seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen. Insbesondere darf er sich, auch durch Gesetz, keinen finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die - sei es aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelmaßnahmen - zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können.
b) Es dürfen keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden.
c) Darüber hinaus muss gesichert sein, dass hinreichender parlamentarischer Einfluss auf die Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln besteht.
Verstoß gegen 2b, 3a,b,c:
Zitat von ESM-VertragsentwurfArtikel 9, Kapitalabrufe: 3. Der Geschäftsführende Direktor ruft ausstehende und noch nicht geleistete Einlagen auf das Grundkapital bei Bedarf rechtzeitig ab, um einen Verzug des ESM bezüglich einer regelmäßigen oder sonstigen Zahlungsverpflichtung gegenüber seinen Gläubigern zu vermeiden. Über jegliche Abrufe hat er das Direktorium und den Gouverneursrat zu informieren. Wird festgestellt, dass die dem ESM zur Verfügung stehenden Mittel möglicherweise nicht ausreichen, so hat der Geschäftsführende Direktor den/die entsprechenden Kapitalabruf(e) schnellstmöglich auszuführen, um zu gewährleisten, dass der ESM am entsprechenden Fälligkeitsdatum über, für eine vollumfängliche Leistung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern ausreichende, finanzielle Mittel verfügt. Die ESM-Mitglieder sagen hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu, bei Anforderung jeglichem gemäß vorliegendem Absatz durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Anforderung nachzukommen.
Zitat Artikel 8, Grundkapital: 4. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital gemäß dem in Anlage 1 aufgeführten Beitragsschlüssel zu leisten. Sie haben allen Kapitalabrufen fristgerecht und gemäß den in vorliegendem Vertrag geregelten Bestimmungen Folge zu leisten.
Zitat Artikel 10, Änderung des Grundkapitals 1. Der Gouverneursrat prüft regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, das maximale Ausleihvolumen und ob das genhemigte Grundkapital des ESM hierfür angemessen ist. Er kann die Änderung des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und Anlage 2 entsprechend ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, sobald die ESM-Mitglieder die Verwahrstelle über den Abschluss ihrer geltenden nationalen Verfahren in Kenntnis gesetzt haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern gemäß dem in Artikel 11 und in Anlage 1 definierten Beitragsschlüssel zugeteilt.
Verstoß gegen 1.,2. und 3.:
Zitat Artikel 14, Stabilitätshilfe des ESM(ESS): 1. Der Gouverneursrat kann beschließen, ein ESM-Mitglied mit Finanzhilfen in Form eines als kurz- oder mittelfristigen Stabilitätshilfe gewährten Darlehens gemäß Artikel 12 zu unterstützen.
Zitat Artikel 15, Primärmarkt-Unterstützungsfazilität(PMSF): 1. Der Gouverneursrat kann gemäß Artikel 12 in Ausnahmefällen entscheiden, nach Maßgabe des Art. 12 den Ankauf von Anleihen eines ESM-Mitglieds auf dem Primärmarkt zu veranlassen, [um eine möglichst hohe Kosteneffizienz der Unterstützung zu erreichen].
Zitat Artikel 16: Der Gouverneursrat kann die Liste der in Artikel 14 und 15 vorgesehenen Finanzhilfe- Instrumente überprüfen und daran vorzunehmende Änderungen beschließen.
Zitat Artikel 17: 1. Der ESM ist ermächtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben auf den Kapitalmärkten Kredite von Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen oder Einrichtungen aufzunehmen. 2. Die Modalitäten der Kreditaufnahmen werden vom Geschäftsführenden Direktor im Einklang mit den die Einzelheiten regelnden, vom Direktorium zu verabschiedenden Leitlinien bestimmt. 3. Der ESM hat angemessene Risikomanagement-Instrumente zu verwenden, die regelmäßig durch das Direktorium zu prüfen sind.
Zitat Artikel 20, Reservefonds und andere Fonds: 4. Das Direktorium legt Bestimmungen fest, die gegebenenfalls zur Einrichtung, Verwaltung und Nutzung anderer Fonds erforderlich sind.
Zitat Artikel 22: Der Gouverneursrat genehmigt jährlich den Haushalt des ESM.
Hiermit wird eine Bail-Out-Klausel beschlossen:
Zitat Artikel 21, Deckung von Verlusten: 2. Leistet ein ESM-Mitglied bei einem Kapitalabruf nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 keine Zahlung, erfolgt an alle ESM-Mitglieder ein geänderter Kapitalabruf zur Einzahlung von höheren Beträgen, um sicherzustellen, dass der ESM den Gesamtbetrag des erforderlichen einzuzahlenden Kapitals erhält. Der Gouverneursrat bestimmt eine geeignete Vorgehensweise, um zu sicherzustellen, dass das betreffende Mitglied innerhalb einer angemessenen Frist seine Schuld gegenüber dem ESM begleicht, und ist befugt, die Zahlung von Verzugszinsen auf den überfälligen Betrag zu fordern.
Hiermit wird die Schaffung von EU-Anleihen beschlossen:
Zitat [3. Umschuldungsklauseln werden in allen ab Juli 2013 neu ausgegebenen Staatsanleihen der Euro-Zone mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in standardisierter Form aufgenommen, wodurch sichergestellt wird, dass ihre rechtlichen Auswirkungen in allen zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Gerichtsbarkeiten identisch sind.] [Alternative zu Präambel 10]
Hiermit entzieht sich der ESM einer unabhängigen Kontrolle:
Zitat Artikel 25:Die Prüfung der Rechnungsführung des ESM erfolgt durch unabhängige externe Prüfer, die vom Gouverneursrat bestätigt werden. Die Prüfer haben umfassende Befugnisse zur Prüfung der gesamten Rechnungsführungsunterlagen des ESM und erhalten vollständige Informationen über die Transaktionen des ESM.
Verstoß gegen 1.:
Zitat Artikel 27: 1. Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet jedes ESM-Mitglieds die Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte gewährt, die in diesem Artikel festgelegt sind. Der ESM wird bestrebt sein, eine Anerkennung seiner Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte in anderen Hoheitsgebieten zu erhalten, in denen er Aufgaben erfüllt oder Vermögenswerte hält. 2. Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für (a) den Erwerb und die Veräußerung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen, (b) den Abschluss von Verträgen, (c) das Anstrengen von Gerichtsverfahren und (d) den Abschluss eines Sitzabkommens und/oder von Protokollen, soweit dies für die Gewährleistung der Anerkennung und Wirksamkeit seiner Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten erforderlich ist. 3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der ESM für die Zwecke eines Verfahrens oder aufgrund der Bedingungen eines Vertrags, einschließlich der Unterlagen der Gründungsurkunden, ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet. 4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit. 5. Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich. 6. Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich. 7. Den offiziellen Mitteilungen des ESM wird von jedem ESM-Mitglied und jedem Staat, der die Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des ESM anerkannt hat, die gleiche Behandlung gewährt, die der ESM den offiziellen Mitteilungen eines Staates, der ein ESM- Mitglied ist, gewährt. 8. Soweit es die Ausführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten erfordert, sind das gesamte Eigentum sowie alle Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit. 9. Der ESM ist von allen Verpflichtungen nach dem Recht der einzelnen ESM-Mitglieder zur Genehmigung oder Zulassung als Kreditinstitut, Anlagedienstleister oder sonstige genehmigte, zugelassene oder bestimmten Regelungen unterliegende Einrichtung befreit.
Zitat von Erling PlaetheHiermit wird die Schaffung von EU-Anleihen beschlossen:
Zitat [3. Umschuldungsklauseln werden in allen ab Juli 2013 neu ausgegebenen Staatsanleihen der Euro-Zone mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in standardisierter Form aufgenommen, wodurch sichergestellt wird, dass ihre rechtlichen Auswirkungen in allen zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Gerichtsbarkeiten identisch sind.] [Alternative zu Präambel 10]
Ich kann nicht erkennen, daß damit gemeinsame EU-Anleihen eingeführt werden; es wird doch nur gesagt, daß alle künftigen Anleihen (einer bestimmten Laufzeit) Umschuldungsklauseln enthalten sollen.
Zitat von Welt OnlineDas ESM-Staatsfinanzinstitut braucht weder eine Banklizenz noch unterliegt es irgendeiner Jurisdiktion. Totale Immunität wird für alle Finanzminister im Gouverneursrat, Direktoren und Mitarbeiter garantiert. Keine Staatsanwaltschaft in der EU ist berechtigt, Räumlichkeiten zu durchsuchen oder Anklage gegen Einzelpersonen zu erheben. Damit ist ein deutscher Bundespräsident sichtlich schlechter gestellt. Damit steht der ESM außerhalb demokratischer Kontrollen und abendländischer Grundprinzipien.
Interessierte wissen das auch alles. Doch wie viele Interessierte mag es geben? Wieviele lesen die Zeitungsartikel oder gar die kritischen Blogs, die sich der Thematik annehmen?
50.000? 100.000? 300.000?
Auch die Politiker wissen es. Zumindest diejenigen, die das Projekt vorantreiben. Die es vor allem mit Desinformation vorantreiben.
Von welcher Seite kommt Widerstand? Die 100.000 Interessierten sind machtlos und können nichts tun. Die 30 Millionen Uninteressierter wählen, was sie schon immer gewählt haben. Die Medien stehen vollständig auf der Seite der Politiker, die das Projekt vorantreiben.
Es bleibt noch das Bundesverfassungsgericht. Dessen bisheriges Agieren zeigt nur, daß man schon will, aber doch nicht kann. Ein paar mahnende Worte, das ist alles. Somit bleibt als Fazit, daß zwei Leute sich voll bestätigt fühlen dürfen:
Angela Merkel: "Unsere Politik ist alternativlos!"
Thilo Sarrazin: "Deutschland schafft sich ab!"
(Oder könnten Sie, Erling Plaethe, hier eine alternative Politik zum ESM und dem sonstigen EU-Zentralismus entwerfen, die auch einigermaßen umsetzbar wäre? Ich wette, das können Sie nicht).
Zitat von Thanatos (Oder könnten Sie, Erling Plaethe, hier eine alternative Politik zum ESM und dem sonstigen EU-Zentralismus entwerfen, die auch einigermaßen umsetzbar wäre? Ich wette, das können Sie nicht).
Nein, kann ich nicht. Einen Grund haben Sie ja auch genannt: "…die auch einigermaßen umsetzbar wäre". Ich weiß nicht was umsetzbar wäre. Allerdings heißt das nicht, dass ich mir keine Alternative zum ESM vorstellen kann. Das Rechtsstaatsprinzip ist es was alternativlos ist, nicht der ESM. Wenn man es auf die Spitze treiben würde, und es gäbe tatsächlich nur die Entscheidung zwischen dem Erhalt und der Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien und dem Erhalt der gemeinsamen europäischen Währung, was wäre wohl von höherem Wert? Der ESM löst kein einziges der strukturellen Probleme der Eurozone, er kauft nur Zeit zum Preis der abendländischen Grundprinzipien. Dieser Preis ist zu hoch, selbst wenn niemand eine alternative Politik entwerfen könnte.
Zitat von FAZObwohl der ESM-Vertrag im Zentrum der Aufmerksamkeit steht und sein Text im Netz leicht auffindbar ist, zeigte sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, dass Bundesregierung und viele Abgeordnete den Inhalt dieses Vertrags entweder nicht kannten oder nicht kennen wollten.
Unglaublich! Und wer ist schuld?
Zitat von FAZZum Teil mag das darauf beruhen, dass der ESM-Vertrag von angelsächsischen Wirtschaftskanzleien geschrieben wurde ...
Na da haben wir es ja mal wieder. Nicht die europäischen Regierungschefs haben sich das ausgedacht, sondern die Angelsachsen! Und dann machen sie noch nicht mal mit. Also wenn das keine Verschwörung ist. Für diese tiefschürfende Erkenntnis hat die FAZ über ein Jahr gebraucht. Aber die angelsächsischen Wirtschaftskanzleihen haben sich noch mehr Gemeinheiten einfallen lassen:
Zitat Aufgrund der Nachschusspflicht kann die Belastung Deutschlands auf 700 Milliarden Euro steigen; aufgrund eines erhöhten Ausgabekurses auch weit darüber hinaus. In Tat und Wahrheit enthält der ESM-Vertrag keine Belastungsobergrenze.
Sogar den ahnungslosen Bundestag haben sie hinters Licht geführt und die verunsicherte Öffentlichkeit obendrein:
Zitat von FAZWeitere Punkte verstärken den Eindruck einer Irreführung von Parlament und Öffentlichkeit, etwa die seit Wochen diskutierte Frage, ob der ESM eine Banklizenz erhalten solle. Artikel 32 Absatz 9 befreit den ESM von jeder Zulassungs- und Lizenzierungspflicht als Kreditinstitut. Eine Banklizenz ist überflüssig.
Auch die Diskussion um Eurobonds haben die Angelsachsen geschickt genutzt um von ihrer Implementierung im ESM abzulenken:
Zitat von FAZÜber die Mittel hinaus, die der ESM von den Mitgliedstaaten „abruft“, kann er laut Artikel 21 unbeschränkt Kredite aufnehmen, auch durch Anleihebegebung an den Kapitalmärkten. Hierdurch werden ohne Verwendung dieses Reizworts „Eurobonds“ eingeführt, weil alle Mitgliedstaaten gemeinsam für die vom ESM begebenen Anleihen haften. Die Behauptung der Bundeskanzlerin, Eurobonds werde es zu ihren Lebzeiten nicht geben, steht hierzu in seltsamem Gegensatz.
Und noch eine Scheindiskussion:
Zitat von FAZViele Beobachter meinten nach dem letzten Brüsseler Gipfel, die dort beschlossene Bankenunion erfordere eine Vertragsänderung. Es ist aber viel schlimmer: Laut Artikel 19 kann der ESM die Liste der bisher vorgesehenen Instrumente durch Beschluss jederzeit erweitern. Einer Vertragsänderung bedarf es nicht.
Und zu guter letzt schlägt sich der Berater der Klägerseite vor dem BVerfG, Prof. Dr. Stefan Homburg, vollends auf die Seite rechtspopulistischen Eurorebellen:
Zitat von FAZWährend der Vertrag das Beschlussrecht des Parlaments bis zur Unkenntlichkeit verkrüppelt, eliminiert er das Kontrollrecht sogar vollständig: Die Mitglieder des ESM unterliegen einer unbegrenzten Geheimhaltungspflicht und Immunität (Artikel 34 und 35), die Räume und Archive sind unverletzlich, und alle Tätigkeiten des ESM sind jeder administrativen, gerichtlichen oder gesetzlichen Kontrolle entzogen (Artikel 32). Zwar veröffentlicht der ESM einen testierten Jahresabschluss, doch wählt er die Prüfer selbst aus. Eine externe Kontrolle durch Rechnungshöfe oder gar Abgeordnete findet nicht statt.
Warum in Gottes Namen hat diese Zeitung diesen Artikel, oder einen ähnlichen, nicht vor der Bundestagsabstimmung veröffentlicht? Warum hat sie sich als williger Helfer betätigt, welcher den Regierungs-Popanz von der Alternativlosigkeit verbreiten half. Warum hat sie nicht die Regierung gedrängt den Rechtsstaat zu achten,
Zitat von FAZstatt mit dem ESM ein auf ewig angelegtes Herrschaftsinstrument der Exekutive zu schaffen.
Zitat von FAZObwohl der ESM-Vertrag im Zentrum der Aufmerksamkeit steht und sein Text im Netz leicht auffindbar ist, zeigte sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, dass Bundesregierung und viele Abgeordnete den Inhalt dieses Vertrags entweder nicht kannten oder nicht kennen wollten.
Zitat von FAZWährend der Vertrag das Beschlussrecht des Parlaments bis zur Unkenntlichkeit verkrüppelt, eliminiert er das Kontrollrecht sogar vollständig: Die Mitglieder des ESM unterliegen einer unbegrenzten Geheimhaltungspflicht und Immunität (Artikel 34 und 35), die Räume und Archive sind unverletzlich, und alle Tätigkeiten des ESM sind jeder administrativen, gerichtlichen oder gesetzlichen Kontrolle entzogen (Artikel 32). Zwar veröffentlicht der ESM einen testierten Jahresabschluss, doch wählt er die Prüfer selbst aus. Eine externe Kontrolle durch Rechnungshöfe oder gar Abgeordnete findet nicht statt.
Warum in Gottes Namen hat diese Zeitung diesen Artikel, oder einen ähnlichen, nicht vor der Bundestagsabstimmung veröffentlicht? Warum hat sie sich als williger Helfer betätigt, welcher den Regierungs-Popanz von der Alternativlosigkeit verbreiten half. Warum hat sie nicht die Regierung gedrängt den Rechtsstaat zu achten,
Der Entwurf liegt nicht nur den Abgeordneten, sondern allen Bürgern, die sich dafür interessieren, schon seit langem vor. Kein Abgeordneter, Journalist oder sonstiger Bürger kann sich also herausreden, indem er behauptet, nichts gewusst zu haben. Der endgültige Vertrag scheint sich auch nicht (grundsätzlich) vom Entwurf zu unterscheiden.
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #8 Der Entwurf liegt nicht nur den Abgeordneten, sondern allen Bürgern, die sich dafür interessieren, schon seit langem vor. Kein Abgeordneter, Journalist oder sonstiger Bürger kann sich also herausreden, indem er behauptet, nichts gewusst zu haben. Der endgültige Vertrag scheint sich auch nicht (grundsätzlich) vom Entwurf zu unterscheiden.
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