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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 4 Antworten
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Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

23.06.2012 22:34
BVerfG verschiebt ESM Antworten

Bundespräsident Joachim Gauck entspricht der Bitte des BVerfG, die Unterschrift unter die als sicher geltende Verabschiedung des ESM Gesetzes im Bundestag zu verschieben.
Der ESM ist seit einem Jahr der interessierten Öffentlichkeit bekannt, warum nur braucht das oberste Gericht mehr Zeit?
http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-840267.html
Und passend dazu dieses Zitat:

Zitat von Spiegel Online
Kritik am Bundesverfassungsgericht gehört fast schon zum guten Ton in Berlin. Es arbeite gegen seinen eigenen Bedeutungsverlust in einer zunehmend europäisierten Politik an, es werde sich gar nicht trauen, den ESM und den Fiskalpakt "zu stoppen", sagt ein führender schwarz-gelber Koalitionär.


http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-840372.html

Viele Grüße, Erling Plaethe

WasIstLiberal? ( gelöscht )
Beiträge:

24.06.2012 17:26
#2 RE: BVerfG verschiebt ESM Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #1
warum nur braucht das oberste Gericht mehr Zeit?


Das ist wirklich eine Frage die man sich stellen muß. Man braucht doch nicht wirklich "tief" schürfen um zu erkennen, wie problematisch der ESM wirklich ist. Erst mal alle Gewalten in einer Hand? Wo gibt es das sonst noch?. Weiterhin keinerlei Möglichkeit der unabhänigen richterlichen Überprüfung wenn es dem ESM nicht genehm ist. Also was braucht das Bundesverfassungsgericht wirklich mehr?

Und außerdem bin ich der Meinung Zentralbanken gehören abgeschafft.

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 13.568

24.06.2012 17:37
#3 RE: BVerfG verschiebt ESM Antworten

Wie steht es mit einzuhaltenden Fristen? Sollte der ESM-Vertrag nicht bis 1. Juli abgezeichnet sein, sind mgw. neue Zeitrahmen auszuhandeln; der EFSF, der ja auslaufen sollte, hängt dann wohl ebenfalls in der Luft, nicht nur ohne verbliebenes Kapital, daß durch die causa hispanica komplett verfrühstückt sein könnte (die eigentliche Verhandlungsmasse soll sich ja auf 125 + 500 Mrd. belaufen); mgw. gibt es beim Scheitern der Inkraftsetzung gar keine Möglichkeit mehr, auch noch diesen Fall zu bedienen.Das Ergebnis wäre ein Kappen dieser Endlosspirale, ohne rebellisch "nein" sagen zu müssen.

WasIstLiberal? ( gelöscht )
Beiträge:

25.06.2012 06:58
#4 RE: BVerfG verschiebt ESM Antworten

Sollte es den ESM nicht geben wird wohl der EFSF verlängert und mit "extra" Schulden ausgestattet...

Und außerdem bin ich der Meinung Zentralbanken gehören abgeschafft.

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 13.568

10.07.2012 20:23
#5 RE: BVerfG verschiebt ESM Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #3
Wie steht es mit einzuhaltenden Fristen? Sollte der ESM-Vertrag nicht bis 1. Juli abgezeichnet sein, sind mgw. neue Zeitrahmen auszuhandeln; der EFSF, der ja auslaufen sollte, hängt dann wohl ebenfalls in der Luft, nicht nur ohne verbliebenes Kapital, daß durch die causa hispanica komplett verfrühstückt sein könnte (die eigentliche Verhandlungsmasse soll sich ja auf 125 + 500 Mrd. belaufen); mgw. gibt es beim Scheitern der Inkraftsetzung gar keine Möglichkeit mehr, auch noch diesen Fall zu bedienen.Das Ergebnis wäre ein Kappen dieser Endlosspirale, ohne rebellisch "nein" sagen zu müssen.


http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...m-a-843652.html

Zitat SPON
__________________
Das Bundesverfassungsgericht will sich für das Eilverfahren zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt offenbar mehr Zeit nehmen als bislang angenommen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigte in der Verhandlung am Dienstag eine "verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung" der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dies könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern.

***Voßkuhle erläuterte, zwar würden in einem Eilverfahren normalerweise nur die jeweiligen Nachteile abgewogen, die entstehen, wenn dem Eilantrag stattgegeben wird oder nicht. Solch eine reine Folgenabwägung ohne Aussagen über den Gehalt der Klagen werde aber im konkreten Fall womöglich international nicht verstanden. Werde dem Eilantrag stattgegeben, heiße es in der internationalen Presse: "Euro-Rettung gestoppt." Die Kläger hätten aber Anspruch auf ein ordentliches zweigeteiltes Verfahren mit einer gründlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren.***
__________________

3 Monate - dann ist just Quartalsende; die neuen Kennziffern liegen auf dem Tisch (samt erwartbarer Null-Wirkung der bisherigen Turbohilfen); die Verhandlungsmasse dürfte von 1-plus-X auf 2-plus-Y Billionen gewachsen sein; die neu zu Beschirmenden stehen Schlange...
Honi soit qui mal y pense.

EDIT 20:56 - SPON-Zitat ***...*** nachgetragen. Der letzte Satz fehlt mittlerweile auf der SPON-Webseite.

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