Zitat von TagesspiegelDas Kopftuch sei nämlich kein beliebiges Kleidungsstück, sondern „Ausdruck der eigenen Religiosität gegenüber der Umwelt“, sein Tragen sei „Akt der Religionsausübung“. Dass es auch gläubige Musliminnen gebe, die kein Kopftuch trügen, ändere daran nichts.
Ja, es gäbe viel dazu zu sagen, aber dazu komme ich, wenn ich mich abgeregt habe. Nur so viel, ein Zahnarztbesuch hat auch etwas mit Vertrauen zu tun und ich würde niemals einem Zahnarzt trauen, bei dem Religionen aller Art ausgeübt werden, da gibt es passendere Räumlichkeiten. Ich möchte auch keine Zahnarzthelferin, die vor der Behandlung ein paar Stecknadeln in eine Stoffpuppe stößt oder mit einem Weihrauchfass wedelt oder meine Schmerzen wegglobulisieren will.
Zitat von C. im Beitrag #1 Nur so viel, ein Zahnarztbesuch hat auch etwas mit Vertrauen zu tun und ich würde niemals einem Zahnarzt trauen, bei dem Religionen aller Art ausgeübt werden, da gibt es passendere Räumlichkeiten. Ich möchte auch keine Zahnarzthelferin, die vor der Behandlung ein paar Stecknadeln in eine Stoffpuppe stößt oder mit einem Weihrauchfass wedelt oder meine Schmerzen wegglobulisieren will.
Bei den globuli handelt es sich ja auch um Wissenschaft - nicht strenge, puritanische - sondern um Fröhliche (im Sinne Nietzsches wie Feyerabend ihn vielleicht verstanden hat wenn ich ihn verstanden habe) - & somit falsifizierbar & vielleicht falsch & nur auf Verdacht zulässig & per se eine suspekte Angelegenheit (bestimmt Herrschaftswissen von toten weißen Männern). Beim Kopftuch handelt es sich hingegen um Religion, also um Wahrheit, per definitionem als default option eingestellt. Obwohl das Kopftuch natürlich nichts mit Religion zu tun hat & mit dem Islam erst recht, den es ja gar nicht gibt.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #2Beim Kopftuch handelt es sich hingegen um Religion, also um Wahrheit, per definitionem als default option eingestellt. Obwohl das Kopftuch natürlich nichts mit Religion zu tun hat & mit dem Islam erst recht, den es ja gar nicht gibt.
Immerhin hat der Islam, den es nicht gibt, die Zahnmedizin revolutioniert und ich meine damit nicht die Steinigung.
Zitat von Die Zahnheilkunde des Ibn SinaKapitel [13]: Zerfallenlassen des zerfressenen Zahnes, gewissermaßenein schmerzloses Ziehen
Man knetet Mehl mit Wolfsmilchmilch* und bringt es einige Stunden auf (den Zahn); dann zerfällt er. Es müßen /287/ in (den Zahn) die großen spitzen Blätter der Ackerwinde (waraq al-lablab)und Fett vom Baumfrosch (šahm ad-dafda aš-šagari) gegeben werden – ein entwurzelndes, zum Zerfall führendes Mittel; gemeint ist der grüne Landfrosch, der sich auf Pflanzen (nabatat) und Bäumen (šagar) aufhält und von einem Baum (šagara) zum anderen hüpft.
Zitat von tazDie Richter bezeichneten das AGG als „gesellschaftliches Erziehungsprogramm“ und fügten etwas flapsig an: „auch wenn der rot-grüne Gesetzgeber nie die Traute besaß, das offen auszusprechen“
Berlin, ein Umerziehungslager? Nun, das erklärte natürlich vieles, das einem dort etwa merkwürdig erscheinen möchte.
"Hut ab" in diesem Falle vor der Lagerverwaltung, die auf menschenfreundliche und doch zugleich effiziente Weise Aufruhr und sonstige unschöne Vorkommnisse jeglicher Art zu vermeiden weiß. Von natives getting restless hat man jedenfalls noch nichts vernommen. Ein Musterinstitut, sozusagen.
Zitat von tazDie Richter bezeichneten das AGG als „gesellschaftliches Erziehungsprogramm“ und fügten etwas flapsig an: „auch wenn der rot-grüne Gesetzgeber nie die Traute besaß, das offen auszusprechen“
Ich habe gestern zum zweiten mal im Supermarkt bei einer Kassierein mit Kopftuch bezahlt. Ich habe mich zurückgehalten, aber irgendwie lag mir schon beim ersten Mal die Frage auf der Zunge, ob sie Kopf- oder Zahnschmerzen habe. Irgendwie erinnert mich das starmm gezogene Kopftuch an solche Komikbildchen. Übrigens sagte ich "grüß Gott" zu ihr, es kam aber kein solches zurück. Vielleicht sollte der AG die Grußformel standardisieren .
Zitat von TagesspiegelDas Kopftuch sei nämlich kein beliebiges Kleidungsstück, sondern „Ausdruck der eigenen Religiosität gegenüber der Umwelt“, sein Tragen sei „Akt der Religionsausübung“. Dass es auch gläubige Musliminnen gebe, die kein Kopftuch trügen, ändere daran nichts.
Ja, es gäbe viel dazu zu sagen, aber dazu komme ich, wenn ich mich abgeregt habe. Nur so viel, ein Zahnarztbesuch hat auch etwas mit Vertrauen zu tun und ich würde niemals einem Zahnarzt trauen, bei dem Religionen aller Art ausgeübt werden, da gibt es passendere Räumlichkeiten. Ich möchte auch keine Zahnarzthelferin, die vor der Behandlung ein paar Stecknadeln in eine Stoffpuppe stößt oder mit einem Weihrauchfass wedelt oder meine Schmerzen wegglobulisieren will.
Ja, angesichts vor allem dieser kruden und vermutlich politisch motivierten Begründung musste ich mich auch erst einmal wieder beruhigen.
Kurzes Zitat aus dem Artikel, ich erlaube mir den letzten Absatz des auf zwei Websites aufgespaltenen Artikels zu zitieren:
Zitat Ermutigend könnten auch die Worte des Richters in der Urteilsbegründung wirken: Das AGG solle im Kern einem „menschlichen Grundübel“ entgegenwirken, dem Fremdenhass – wozu sich der mehrheitlich rot-grüne Gesetzgeber leider nie bekannt habe. Xenophobie, diesen Hass gegen Fremdes, gebe es aber „auch im progressiven Gewande“. „Die Frau mit Kopftuch gilt als unemanzipiert und rückständig. Dabei ist sie in Wahrheit nicht verkehrt, sondern nur anders. Und Mensch, unter dem Schutz der Gesetze.“
Das Urteil ist politisch-erzieherisch motiviert, das Ergebnis einer "anti-imperialistisch"-ideologischen Justiz. Wie unhaltbar und unlogisch diese Rechtsprechung angesichts der von ihr hervorgerufenen Widersprüche in der Gesamtsystematik der Grundrechte ist, habe ich in einem kurzen Artikel ausgeführt: Staatliche Privilegien. Heute: religiöse Neutralität
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Zitat von TagesspiegelDas Kopftuch sei nämlich kein beliebiges Kleidungsstück, sondern „Ausdruck der eigenen Religiosität gegenüber der Umwelt“, sein Tragen sei „Akt der Religionsausübung“. Dass es auch gläubige Musliminnen gebe, die kein Kopftuch trügen, ändere daran nichts.
Ja, es gäbe viel dazu zu sagen, aber dazu komme ich, wenn ich mich abgeregt habe. Nur so viel, ein Zahnarztbesuch hat auch etwas mit Vertrauen zu tun und ich würde niemals einem Zahnarzt trauen, bei dem Religionen aller Art ausgeübt werden, da gibt es passendere Räumlichkeiten. Ich möchte auch keine Zahnarzthelferin, die vor der Behandlung ein paar Stecknadeln in eine Stoffpuppe stößt oder mit einem Weihrauchfass wedelt oder meine Schmerzen wegglobulisieren will.
Damit ist für mich die Religionsfreiheit, als "frei von Religion", wenn ich das wünsche, aufgehoben. Ich muss mich also, ob ich will oder nicht, als Privatmann (eingefügt: u.U. sogar innerhalb meiner eigenen vier Wände) von religiösen Menschen belästigen lassen - interessante Ansicht eines Gerichtes, höflich ausgedrückt.
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #8 Damit ist für mich die Religionsfreiheit, als "frei von Religion", wenn ich das wünsche, aufgehoben. Ich muss mich also, ob ich will oder nicht, als Privatmann (eingefügt: u.U. sogar innerhalb meiner eigenen vier Wände) von religiösen Menschen belästigen lassen - interessante Ansicht eines Gerichtes, höflich ausgedrückt.
Nein, lieber Uwe Richard, das müssen Sie natürlich nicht. Sie dürfen nur nicht so einfältig sein zu begründen warum sie jemanden rausschmeißen. Und wenn doch, keine Gründe anführen welche in diesem Gesetz enthalten sind. Das ist die Erziehungsmaßnahme, so ist sie gedacht und so werden wir sie alle befolgen, ob gewollt oder nicht - jeder haut jedem die Taschen voll. Passt doch irgendwie, oder?
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #8 Damit ist für mich die Religionsfreiheit, als "frei von Religion", wenn ich das wünsche, aufgehoben. Ich muss mich also, ob ich will oder nicht, als Privatmann (eingefügt: u.U. sogar innerhalb meiner eigenen vier Wände) von religiösen Menschen belästigen lassen - interessante Ansicht eines Gerichtes, höflich ausgedrückt.
Nein, lieber Uwe Richard, das müssen Sie natürlich nicht. Sie dürfen nur nicht so einfältig sein zu begründen warum sie jemanden rausschmeißen. Und wenn doch, keine Gründe anführen welche in diesem Gesetz enthalten sind. Das ist die Erziehungsmaßnahme, so ist sie gedacht und so werden wir sie alle befolgen, ob gewollt oder nicht - jeder haut jedem die Taschen voll. Passt doch irgendwie, oder?
Wie kann man als moralisch handelnder Mensch unter diesen Umständen ehrlich durchs Leben gehen?
Gerade habe ich mir nochmal Artikel 4 GG angesehen, um erstaunt feststellen zu müssen, dass es in der Tat keine Religionsfreiheit gibt, eigentlich auch noch nie gegeben hat. Es wird nur eine Glaubensfreiheit und freie Ausübung der Religion garantiert. Wobei ich mich frage, warum ich eine "totalitär angehauchte Politideologie" überhaupt als Religion anerkannen sollte.
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #10 Wie kann man als moralisch handelnder Mensch unter diesen Umständen ehrlich durchs Leben gehen?
Man muss nicht lügen. Der Zahnarzt hat sicher den Bewerbungsunterlagen - anhand des Bewerbungsfotos - entnehmen können, dass sich eine kopftuchtragende Muslima bewirbt. Zu dem Bewerbungsgespräch hätte es also gar nicht kommen müssen. Der Zahnarzt wäre nicht gezwungen gewesen eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen mit mehr als den üblichen Floskeln zu versehen. Dass er dies nicht tat, nährt in mir den Verdacht, dass er seinerseits erziehen wollte, in einiger Unkenntnis der Situation kopftuchtragender junger Mädchen aus islamischen Elternhäusern. Diese Mädchen haben in den allermeisten Fällen einfach nicht die Option sich ohne Kopftuch in der Öffentlichkeit zu bewegen. Es spielt also gar keine Rolle, ob sie dies aus religiöser Überzeugung tun oder nicht. Das war dem Zahnarzt vielleicht nicht bewusst und es ist in der Tat ein ganz entscheidender Unterschied zu anderen Religionen. Das Kopftuch ist nicht nur ein religiöses Symbol sondern das Symbol für die Frauenfeindlichkeit dieser Religion. Das AGG verrät unsere Werte in dem es sie "gleichstellt" mit denen der Entmündigung und patriarchalen Unterdrückung fundamentaler Menschenrechte für muslimische Mädchen und Frauen. Aber als moralisch handelnder Mensch sollte man davon absehen Druck auf Opfer von Diskriminierung auszuüben, deren Alternative zum Kopftuch der Verlust ihres Lebens bedeutet oder zumindest der jeglicher Bindung an ihre Familie. Solche Konsequenzen tragen zu müssen ist eine Forderung welche sich aus moralischer Überheblichkeit speist und der prekären Situation von Frauen und Mädchen in islamischen Familien wenig Mitgefühl entgegenbringt. Ganz egal wie stolz sie ihr Kopftuch tragen: Sie haben keine Wahl.
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #10Gerade habe ich mir nochmal Artikel 4 GG angesehen, um erstaunt feststellen zu müssen, dass es in der Tat keine Religionsfreiheit gibt, eigentlich auch noch nie gegeben hat. Es wird nur eine Glaubensfreiheit und freie Ausübung der Religion garantiert. Wobei ich mich frage, warum ich eine "totalitär angehauchte Politideologie" überhaupt als Religion anerkannen sollte.
Der Artikel 4 GG gewährt die Freiheit des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses. M.E. impliziert dies auch die Freiheit von Religion.
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