Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 528 mal aufgerufen
 Aktuell im Web
Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

13.12.2012 18:06
Die Mittelschicht darf aufstocken Antworten

Heutigen Tags bekommt man allüberall um die Ohren gehauen, dass die Mittelschicht schrumpft. Hier z.B. Spon:

Zitat von Spon
Die Studie definiert die Mittelschicht als jene Bevölkerungsgruppe, die über 70 bis 150 Prozent des sogenannten Medianeinkommens verfügt.

Das erstaunt mich ja nun doch ein bissl, weil man ja bei 60 Prozent vom Medianeinkommen in Deutschland schon als arm gilt. Aber okay, die Mittelschicht muss ja irgendwo anfangen.

Zitat von Spon
Zur Mittelschicht gehörten damit Alleinstehende mit einem Monatseinkommen von 1130 bis 2420 Euro oder Familien mit zwei Kindern unter 18 und einem Budget von 2370 bis 5080 Euro.


Okay, da haben wir es also genau. Was ist nun aber von diesem Fall zu halten?

Zitat von Focus
Der 40-jährige Kaddour M. (Name von der Redaktion geändert) verdient nicht schlecht. Ein Lohn von 2100 Euro netto im Monat, dazu etwa 370 Euro Kindergeld für seine zwei Kinder:...

Per Definition Mittelschicht, oder? 2470 Euro sind ja 100 überm Limit, also ein eindeutiger Fall. Aber:

Zitat von Focus
Beim Jobcenter wird eine Bedarfsrechnung aufgestellt. Demnach stehen ihm je 336 Euro Hartz-IV-Regelsatz für ihn und seine Frau plus 207 Euro für jedes Kind zu. Zuzüglich Miete kommt er auf einen Bedarf von etwa 2300 Euro. Sein eigenes Einkommen und das Kindergeld werden darauf angerechnet – abzüglich eines Freibetrages. Damit bleibt eine Lücke von 200 Euro, die Kaddour M. als Hartz IV-Hilfe beantragen darf. 200 Euro, mit denen er sich seine Traumwohnung ermöglichen kann.


Wieso zum Geier muss jetzt auch noch die Mittelschicht staatlich alimentiert werden? Oder ist man mit über 70 Prozent des Medianeinkommens schon bedürftig? Mit 2,5 k€ für eine vierköpfige Familie arm?

----------------------------------------------------
Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.

C. Offline




Beiträge: 2.639

13.12.2012 18:58
#2 RE: Die Mittelschicht darf aufstocken Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #1
Wieso zum Geier muss jetzt auch noch die Mittelschicht staatlich alimentiert werden? Oder ist man mit über 70 Prozent des Medianeinkommens schon bedürftig? Mit 2,5 k€ für eine vierköpfige Familie arm?


In München schon, bei 1200,00 € für eine Zweizimmerwohnung.

Der Riesling gehört zu Deutschland.

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

13.12.2012 19:40
#3 RE: Die Mittelschicht darf aufstocken Antworten

Zitat von C. im Beitrag #2
In München schon, bei 1200,00 € für eine Zweizimmerwohnung.

Verstehe ich ja. Ich verstehe auch den Antragsteller. Aber wieviel Mietstütze wird denn da bezahlt, dass sich der Mietspiegel so hoch halten kann? 1200 € für eine Zweizimmerwohnung sind doch kein Naturgesetz, also warum soll der Staat dafür verantwortlich sein, dass diese Buden auch Mieter finden?

----------------------------------------------------
Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.

xanopos ( gelöscht )
Beiträge:

14.12.2012 09:19
#4 RE: Die Mittelschicht darf aufstocken Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #1
Wieso zum Geier muss jetzt auch noch die Mittelschicht staatlich alimentiert werden? Oder ist man mit über 70 Prozent des Medianeinkommens schon bedürftig? Mit 2,5 k€ für eine vierköpfige Familie arm?
Arm ist demnach, wer sich seine Traumwohnung nicht leisten kann.

herki Offline



Beiträge: 97

14.12.2012 13:46
#5 RE: Die Mittelschicht darf aufstocken Antworten

Er ist also gemeint wenn es wieder heißt in Deutschland könnten Hunderttausende trotz Vollzeitjob nicht von ihrem Lohn leben.....
Aber immerhin hat er abgesehen von 400€ mtl (seit Jahren) noch keinen Cent vom Staat bekommen ....

Frankenstein Offline




Beiträge: 891

14.12.2012 14:11
#6 RE: Die Mittelschicht darf aufstocken Antworten

Was sind das eigentlich für Zimmer? 50m²-Zimmer in einer Penthouse-Wohnung?

 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz