... und sollten nicht staatstragende Urteile in vorgezogenem Zeitraffer gefällt werden? Gibt es nicht eine "Dringlichkeitsklausel" ? Eine Verhandlungsbasis, eine Richtlinie, sprich einen Vertrag gibt es doch, oder ist man auf der Suche innerhalb der ca. 480 Seiten Lissabon-Vertrag nach einem "konformen Passus"?
Nicht das ich mir diese Aufgabe des Bundesverfassungsgericht zu leicht vorstellte, aber dieser Zeitrahmen ist volksschädigend in anbetracht der dann zwischenzeitlichen wohl nicht mehr zu korrigierenden Entscheidungen.
Zitat Entscheidungen im Rat der Europäischen Union werden ab 2014 bzw. nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ab 2017 mit doppelter Mehrheit getroffen. Das bedeutet, dass jede Entscheidung der Zustimmung einer Mehrheit der Staaten (55 Prozent) bedarf, die gleichzeitig eine Mehrheit der Bevölkerung von 65 Prozent repräsentieren müssen.
Ich denke da werden einige Abstimmungen nicht "im Deutschen Sinne" (traut man sich schon fast gar nicht zu schreiben) getroffen werden.
27.01.2014 · Schon über ein halbes Jahr berät Karlsruhe, ob die Europäische Zentralbank Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen darf. Grund für die Verzögerung: Die Richter sollen sich nicht einig sein.
Nach der Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern mit Finanzschwierigkeiten aufzukaufen, erweiterte ein Teil der Kläger ihre Beschwerden in Karlsruhe. Ein Anleihekauf laufe auf eine Finanzierung der Staatshaushalte durch die EZB hinaus, argumentierten sie. Das sei durch den Lissabon-Vertrag verboten.
Unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wurde bereits am 11. und 12. Juni 2013 in Karlsruhe mündlich über die Klagen verhandelt. Seither berät der Zweite Senat. Ein Urteil war ursprünglich schon für den Spätherbst des vergangenen Jahres erwartet worden.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Es tut sich was und es wird Zeit für sehr genaue Beobachtung und Erfassung der versprochenen und gebrochenen Zusagen und Verträge. Zuerst hat man laut nachgedacht über eine 10% Abgabe, jetzt erscheint sie schon sehr wahrscheinlich. Denn der Notfall ist ja bereits da.
Und wenn die Juristin Lautenschläger wünscht, das eine Bank an nur einem Wochenende abzuwickeln sein muß, läßt das auch nichts Gutes vermuten.
(...) Allerdings ist es bemerkenswert, mit welcher Deutlichkeit die Bundesbank die Zwangsabgabe begrüßt. Würde sie das ohne Not tun, wenn eine solche Abgabe kein Thema wäre? (...)
Die Bundesbank hält die Zwangsabgabe für sinnvoll, um ausufernde Staatsschulden und eine Staatspleite ohne ausländische Finanzhilfen zu verhindern: Eine solche Abgabe „entspräche dem Prinzip der Eigenverantwortung, nach dem zunächst die eigenen Steuerzahler für Verbindlichkeiten ihres Staates einstehen, bevor die Solidarität anderer Staaten gefordert ist“, schreibt die deutsche Notenbank in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht für Januar. (...)
(...)Bei der Anhörung würdigten die Abgeordneten die Kompetenz Lautenschlägers. Beim Streitthema Abwicklung von Banken sprach sich die Juristin für ein schnelles Verfahren aus. Man müsse Banken an einem Wochenende von Freitag bis Montagfrüh abwickeln können, sagte sie.(...)
Die für das EZB-Direktorium nominierte Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger will ihre eigene geldpolitische Position noch finden. Auf die Frage, ob sie sich näher bei der EZB-kritischen Haltung von Bundesbank-Präsident Jens Weidmann oder wie ihr Vorgänger Jörg Asmussen bei den Unterstützern des in Deutschland kritisierten Kurses der EZB sehe, sagte sie am Montag vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Straßburg: "Ich werde meine eigene Position haben." Kritik, die Bundesbank heize eine antieuropäische Stimmung in Deutschland an, wies die Stellvertreterin Weidmanns scharf zurück.(...)
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat von Nola im Beitrag #2 Es tut sich was und es wird Zeit für sehr genaue Beobachtung und Erfassung der versprochenen und gebrochenen Zusagen und Verträge. Zuerst hat man laut nachgedacht über eine 10% Abgabe, jetzt erscheint sie schon sehr wahrscheinlich. Denn der Notfall ist ja bereits da.
Und wenn die Juristin Lautenschläger wünscht, das eine Bank an nur einem Wochenende abzuwickeln sein muß, läßt das auch nichts Gutes vermuten.
(...) Allerdings ist es bemerkenswert, mit welcher Deutlichkeit die Bundesbank die Zwangsabgabe begrüßt. Würde sie das ohne Not tun, wenn eine solche Abgabe kein Thema wäre? (...)
Die Bundesbank hält die Zwangsabgabe für sinnvoll, um ausufernde Staatsschulden und eine Staatspleite ohne ausländische Finanzhilfen zu verhindern: Eine solche Abgabe „entspräche dem Prinzip der Eigenverantwortung, nach dem zunächst die eigenen Steuerzahler für Verbindlichkeiten ihres Staates einstehen, bevor die Solidarität anderer Staaten gefordert ist“, schreibt die deutsche Notenbank in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht für Januar. (...)
(...)Bei der Anhörung würdigten die Abgeordneten die Kompetenz Lautenschlägers. Beim Streitthema Abwicklung von Banken sprach sich die Juristin für ein schnelles Verfahren aus. Man müsse Banken an einem Wochenende von Freitag bis Montagfrüh abwickeln können, sagte sie.(...)
Die für das EZB-Direktorium nominierte Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger will ihre eigene geldpolitische Position noch finden. Auf die Frage, ob sie sich näher bei der EZB-kritischen Haltung von Bundesbank-Präsident Jens Weidmann oder wie ihr Vorgänger Jörg Asmussen bei den Unterstützern des in Deutschland kritisierten Kurses der EZB sehe, sagte sie am Montag vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Straßburg: "Ich werde meine eigene Position haben." Kritik, die Bundesbank heize eine antieuropäische Stimmung in Deutschland an, wies die Stellvertreterin Weidmanns scharf zurück.(...)
Der Bundesbank geht es - so lese ich die Pressemitteilungen - zum die nationale Verantwortung. Jens Weidmann hat ja sehr deutlich gemacht, dass die Steuerzahler des in Not geratenen Landes für die Abgabe zur Vermeidung der Staatspleite herangezogen werden sollten. Deswegen p***en die Medien ihm ja an den Karren.
Zum Einstimmigkeits- / Mehrheitsprinzip: es ist ja durchaus wünschenwert, endlich das Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen der EU abzuschaffen. Im Pharmasektor haben wir das schon länger: es werden Entscheidungen der europäischen Gremien nach Mehrheit getroffen (und für alle verbindlich), aber die Entscheidung enthält immer auch eine Auflistung der Gegenpositionen (sogar namentlich). Das führt dazu, dass Risikoentscheidungen halbwegs schnell und vor allem endlich ohne den ganzen Konsenskram gefällt werden. z.B.: gerade ist ein Referral zum Risiko für Venenthrombosen bei kombinierten hormonalen Kontrazeptiva abgeschlossen worden. Frankreichs Behörde ANSM hat - um nach innen Handlungsfähigkeit nach dem Mediatorskandal zu beweisen - uralte Kamellen aufgewärmt und ein "serious risk to public health" proklamiert, wollte sogar allen neueren "Pillen" die Zulassung zur first-line(*) Anwendung entziehen. Wohlgemerkt: dieses Thema wird alle zwei Jahre zwischen den Behörden und den Firmen ausdiskutiert und es gab nun wirklich gar nichts neues dazu [keine neuen "kritischen" Studien etc., noch nicht einmal eine ungewöhnliche Anzahl von Nebenwirkungsmeldungen]. Trotzdem haben sich während der PRAC- [Kommittee für Arzneimittelsicherheit der EMA, Unterausschuss des CHMP] und der CHMP- [Kommittee für Humanarzneimittel der EMA] Phase einige Beteiligte dem Wunsch Frankreichs nach second line indication (*) angeschlossen, wurden aber letztlich überstimmt. Folgerichtig, da kein einstimmiger Beschluss und daher der Kommission zur Entscheidung vorgelegt, hat die Kommission zwar Risiko-Informationsmaßnahmen beschlossen, aber keine Änderung der Indikationen. Wäre das gleiche Verfahren unter Einstimmigkeitsprinzip abgelaufen, hätten wir einen Kuhhandel erlebt, der einem oder mehreren "Pillen" die Zulassung für first line use gekostet hätte - obwohl keine fachlichen Gründe dafür vorgelegen hätten.
(*) Es geht hier vor allem darum, Neu-Anwenderinnen auf die vermeintlich weniger häufig Thrombosen auslösenden Levonorgestrel-enthaltenden Pillen einzustellen. Levonorgestrel hat - anders als weniger alte Gestagene - allerdings eine androgene Partialwirkung, führt also bei einigen Frauen zu "leichteren" Vermännlichungserscheinungen wie Damenbart oder ähnlichem. Wenn das passiert ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass der Wechsel auf ein anderes Gestagen diese rückgängig macht - also kann man die Frauen dann auch gleich bei Levonorgestrel lassen. Da die "Antibabypille" in verschiedenen EU-Ländern von den Krankenkassen oder dem Steuerzahler bezahlt wird, spart das dann Geld.
Natürlich schützt das Mehrheitsprinzip nicht vor Kuhhandeln. Es macht sie aber weniger häufig und schwieriger.
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