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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 1.273 mal aufgerufen
 Gesellschaft und Medien
Zettel Offline




Beiträge: 20.200

13.12.2007 06:27
Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

Die Verabschiedung des Gesetzes, das eine massive Einschränkung der sexuellen Freiheit vor allem von Jugendlichen vorsah, ist erst einmal auf Eis gelegt. Zeit für ein wenig Nachdenken.

M.Schneider Offline



Beiträge: 672

13.12.2007 11:01
#2 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

Lieber Zettel

Für Faust galt:

Es ist der Geist, der stets verneint,
ich bin ein Teil von jener Kraft,
die stets das Böse will
und stets das Gute schafft.


Für Politiker in Deutschland und EU gilt:

ich bin ein Teil von jener Kraft,
die stets das Gute will
und stets das Böse schafft.


Herzlich M.Schneider

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

13.12.2007 14:29
#3 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

Zitat von M.Schneider
... ich bin ein Teil von jener Kraft,
die stets das Gute will
und stets das Böse schafft.

Nur, lieber M., was ist das Gute?

Was ich am bedenklichsten an diesem jetzigen Gesetzentwurf und der zugrundeliegenden EU-Direktive finde, das ist die Perspektive, unter der Sexualität betrachtet wird: Daß man nämlich vorrangig den einen Sexualpartner von Staats wegen vor dem anderen schützen muß.

Das ist eine Wende in der Sexualgesetzgebung gegenüber dem Trend der letzten Jahrzehnte, der ja vorrangig darauf gerichtet war, den Staat aus der Privatsphäre herauszuhalten.

Darüber mehr im zweiten Teil meiner kleinen Serie.

Herzlich, Zettel

Hamster ( Gast )
Beiträge:

13.12.2007 14:35
#4 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten
"Diese kleine Serie ist motiviert durch den aktuellen Versuch, in Deutschland die Sexualgesetzgebung bis teils ins Absurde hinein zu verschärfen."

Das ist mir entgangen. Wer sollte daran Interesse haben? Liegen vielleicht nur handwerkliche Fehler vor?

Wir leben doch in Zeiten der Schwulenehe, der öffentlichen Pornographie, der tolerierten Mehrehe und auch ganz abartige Sachen wie Pädophilie bleiben in der Diskussion, bspw. wird die Inzestehe vor dem BVG "bearbeitet".

Auch unser Kunstbegriff ist so weitreichend gefasst (zu weitreichend für meinen Geschmack), dass Pornographie und kommerzielle Pornographie (unter Umgehung entsprechender Paragraphen) dort ihre Heimat finden. Von widerwärtigster pol. Agitation ganz zu schweigen.
Thomas Pauli Offline




Beiträge: 1.486

14.12.2007 10:48
#5 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

Lieber Hamster,

der Trend scheint mir darin zu bestehen, den Bürger zu einem schutzwürdigen unmündigen Gegenstand zu erklären, der des Schutzes durch den Staat und nicht vor dem Staat bedarf. Diese Selbstermächtigung kann man unter anderem an dem Bestreben erkennen, diese Absichten in der Verfassung niederzulegen, um ihnen zmindest den Anschein von Legitimität zu geben.

Herzlich, Thomas

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

14.12.2007 14:01
#6 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

Zitat von Thomas Pauli
der Trend scheint mir darin zu bestehen, den Bürger zu einem schutzwürdigen unmündigen Gegenstand zu erklären, der des Schutzes durch den Staat und nicht vor dem Staat bedarf.

Besser kann man es nicht sagen, lieber Thomas.

Genau das wird das Thema des zweiten Teils der kleinen Serie sein.

Herzlich, Zettel

str1977 ( gelöscht )
Beiträge:

16.12.2007 15:10
#7 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

In Antwort auf:
der Trend scheint mir darin zu bestehen, den Bürger zu einem schutzwürdigen unmündigen Gegenstand zu erklären, der des Schutzes durch den Staat und nicht vor dem Staat bedarf.


Der Bürger (und auch der Nichtbürger) ist immer beides: schutzwürdig und daher vom Staat zu schützen und auch vor dem Staat zu schützen. Letzteres muß aber auch wieder der Staat übernehmen (zumindest in den seit ca. 400 Jahren dauernenden Zeit des Gewaltmonopols).

wer ersteres bestreitet ist ein Anarchist, wer letzteres bestreitet ein Faschist (wobei mir bei der pauschalen Benutzung dieses Wortes natürlich nicht wohl ist).

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

16.12.2007 20:49
#8 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

Lieber str1977,

Zitat von str1977
Der Bürger (und auch der Nichtbürger) ist immer beides: schutzwürdig und daher vom Staat zu schützen und auch vor dem Staat zu schützen. Letzteres muß aber auch wieder der Staat übernehmen (zumindest in den seit ca. 400 Jahren dauernenden Zeit des Gewaltmonopols).

Hm, der Staat muß es übernehmen, den Bürger vor dem Staat zu schützen?

In gewisser Weise - nämlich dann, wenn man damit meint, daß "der Staat" in Gestalt von Judikative und Legislative den Bürger vor "dem Staat" in Gestalt der Exekutive schützen muß.

Deshalb ist die Gewaltenteilung ja so lebenswichtig für den demokratischen Rechtsstaat. Und deshalb ist es so verheerend, daß bei uns - und erst recht auf europäischer Ebene! - Exekutive und Legislative zunehmend wie zwei Seiten derselben Institution agieren.

Statt als Gegenspieler, wie zB in den USA.

Herzlich, Zettel

Feynman ( gelöscht )
Beiträge:

17.12.2007 08:56
#9 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten
In Antwort auf:
Der Bürger (und auch der Nichtbürger) ist immer beides: schutzwürdig und daher vom Staat zu schützen und auch vor dem Staat zu schützen. Letzteres muß aber auch wieder der Staat übernehmen (zumindest in den seit ca. 400 Jahren dauernenden Zeit des Gewaltmonopols).

wer ersteres bestreitet ist ein Anarchist, wer letzteres bestreitet ein Faschist (wobei mir bei der pauschalen Benutzung dieses Wortes natürlich nicht wohl ist).


Bin ich jetzt ein Faschist?

Bsp: Dass der böse Schulhofschläger mich am Schulhof vor dem bösen Schulhofschläger beschützt, kann ich mir nicht ganz vorstellen.

In Antwort auf:

Statt als Gegenspieler, wie zB in den USA

Das kann ich mir schon eher vorstellen: 2 Schulhofschläger, und der Eine, weil ich ihn z.B. bei den Hausaufgaben helfe, beschützt mich vor dem Anderen. Aber wohl wäre mir in dieser Situation nicht, besonders da die Möglichkeit besteht, dass beide zusammen auf mich losgehen, was dann schlimmer ist als 1 Schläger. Gewaltenteilung schön und gut, aber die ist eher fragil, am Ende steht der Bürger vor einem noch mächtigeren Staat.
Zettel Offline




Beiträge: 20.200

17.12.2007 14:04
#10 RE: Anmerkungen zur Sexualgesetzgebung (1): Das Unbehagen in der Kultur Antworten

Zitat von Feynman
In Antwort auf:
Statt als Gegenspieler, wie zB in den USA

Das kann ich mir schon eher vorstellen: 2 Schulhofschläger, und der Eine, weil ich ihn z.B. bei den Hausaufgaben helfe, beschützt mich vor dem Anderen. Aber wohl wäre mir in dieser Situation nicht, besonders da die Möglichkeit besteht, dass beide zusammen auf mich losgehen, was dann schlimmer ist als 1 Schläger. Gewaltenteilung schön und gut, aber die ist eher fragil, am Ende steht der Bürger vor einem noch mächtigeren Staat.

Diese Gefahr besteht, lieber Feynman, das fürchte ich auch.

Aber wie soll es anders gehen? Daß eine große und komplexe Gesellschaft ohne einen starken Staat funktioniert, ist noch nie irgendwo gezeigt worden.

Kleine Gemeinschaften können ohne staatliche Organisation auskommen, wie das primitive Kulturen zeigen. Da ist die größte soziale Einheit das Dorf mit ein paar Dutzend, vielleicht maximal einigen hundert Einwohnern.

Sobald es deutlich mehr wurden, sind immer in der Geschichte staatliche Strukturen entstanden. Und sie tendierten immer dazu, die ihnen "unterworfenen" Menschen zu drangsalieren; die herrschende Schicht tendierte immer dazu, sie auszubeuten.



Das ist nur selten in der Geschichte durchbrochen worden: In der Antike in der griechischen Polis und der römischen frühen Republik; und in unserer abendländischen Kultur seit der Gründung der USA. (Und nach unserer jetzigen Diskussion in einem anderen Thread sollte ich vielleicht die Schweiz hinzufügen).

Alle diese gelungenen Experimente mit einem "schwachen Staat" basierten auf Gewaltenteilung. Und meisten übrigens auch auf Föderalismus.

Die (relative) Schwäche des Staats ist möglich, weil die (ja erforderliche) starke Instanz des Staats - die Exekutive - durch andere Gremien und Einrichtungen in Schach gehalten wird - in der attischen Demokratie durch die Ekklesia und die Boulé, in der Schweiz durch Referenden, in Rom durch die Volkstribunen, in der US-Verfassung durch die strikte Trennung zwischen den drei Branches of Government.

Es geht also, lieber Feynman, aus meiner Sicht nicht um ein Entweder-Oder, sondern um eine Machtbalance.

Die heutige Entwicklung Europas stört die Machtbalance gleich in zweifacher Hinsicht: Erstens, indem in Europa Instanzen wie die Kommission entstehen, die zugleich Exekutive und Legislative sind. Zweitens dadurch, daß diese europäischen Instanzen auch noch in die Angelegenheiten der Staaten hineinregieren.

Herzlich, Zettel

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