Ein Presselink ist wohl nicht nötig. Der aktuelle Fall ist überall in der Presse. Was ich mich seit Jahren immer wieder frage: Woher nehmen Prediger, Politiker und Beamte die Anmaßung, einem Menschen, der geistig völlig klar ist, der sich keines Kapitalverbrechens schuldig gemacht hat, der in keinem Krieg als Feind auftritt, der einfach nur über sein natürlichstes, heiligstes Eigentum, nämlich seine bloße Existenz, entscheiden will, die Art des Todes befehlen zu wollen? Woher kommt diese Anmaßung, diese Überheblichkeit, dieser Größenwahn?
Sterben müssen wir letztlich alle. Niemand hat das Recht, einen todkranken Menschen zu einem qualvollen unwürdigen Tod zu verurteilen, wenn dieser Mensch nichts anderes will, als die Möglichkeit, schnell und schmerzlos selbst die Qualen zu beenden. Der Tod gehört zum Leben. Wer akzeptiert, daß Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes würdiges Leben haben, muss dies auch für die Wahl des Todes akzeptieren.
So hab ich das gerade auf meinem Blog notiert. Aber die Frage ist nicht rhetorisch gemeint. Woher nur kommt diese Anmaßung, bis in die intimsten Bereiche des menschlichen Lebens hineinbefehlen zu wollen?
Zitat von califax Sterben müssen wir letztlich alle. Niemand hat das Recht, einen todkranken Menschen zu einem qualvollen unwürdigen Tod zu verurteilen, wenn dieser Mensch nichts anderes will, als die Möglichkeit, schnell und schmerzlos selbst die Qualen zu beenden. Der Tod gehört zum Leben. Wer akzeptiert, daß Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes würdiges Leben haben, muss dies auch für die Wahl des Todes akzeptieren.
So hab ich das gerade auf meinem Blog notiert. Aber die Frage ist nicht rhetorisch gemeint. Woher nur kommt diese Anmaßung, bis in die intimsten Bereiche des menschlichen Lebens hineinbefehlen zu wollen?
Dennoch ist es ein großer Unterschied, zum Leben gezwungen zu werden oder "auf Verlangen" getötet zu werden. Im Sommer 1999 verabschiedete die parlamentarische Versammlung des Europarates auf gesamteuropäischer Ebene eine Empfehlung zum Schutz von Todkranken und Sterbenden im Hinblick auf Menschenwürde und Menschenrechte:
In Antwort auf:Schutz der Menschenrechte und der Würde der Todkranken und Sterbenden Im Zentrum der Empfehlung 1418 des Europarates steht die Frage, wie weit das Recht auf Selbstbestimmung, das auch in der letzten Lebensphase gilt, reicht und inwiefern es durch das Recht auf Leben in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention begrenzt wird, wonach kein Mensch absichtlich getötet werden darf. Das Europaratsdokument erklärt jede Form der aktiven Sterbehilfe für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.Das Dokument entstand unter Leitung von Günter Virt und Edeltraud Gatterer. Der Entwurf stammt von Mitgliedern des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin.
Womit hier zumindest ein Großteil des Einflusses auf die Empfehlung der Kirchen zurückzuführen ist. Ja klar, haben wir ja auch gewußt, nur genau das, lieber Califax, ist ja wieder die Crux, daran werden wir in Fragen der Ethik wohl niemals vorbeikommen, weil diese Institution seit jeher "besser" wußte, was für uns alle gut und richtig ist. Ihre Empörung teile ich voll und ganz.
Soeben hat der Deutsche Juristentag gesetzlich verbindliche Patientenverfügungen und die Straffreiheit der Ärzte bei manchen Formen der Sterbehilfe für Todkranke gefordert. Scharfe Proteste kamen sofort aus Kirchen und Hospizbewegung und Teilen der Politik.
Endlich wird auch über die Angst der Menschen vor einem unwürdigen Tod, vor langem Siechtum und quälenden Schmerzen gesprochen, die sie in allen Umfragen zu 70 Prozent und mehr für aktive Sterbehilfe für Schwerstkranke eintreten lassen. Sicherlich würden viele anders stimmen, wenn sie sicher sein könnten, genügend schmerzlindernde Medikamente zu bekommen und menschenwürdig beim Sterben begleitet zu werden. Doch immer noch gilt ein äußerst rigides Betäubungsmittelrecht, das Experten für völlig überzogen halten. So hat Deutschland in Europa den niedrigsten Verbrauch an Morphinen. Über 92 Prozent der 220 000 Menschen, die jährlich an Krebs sterben, leiden aber in ihrer letzten Lebensphase unter starken Schmerzen. Von anderen grausamen Krankheiten ganz abgesehen. Für sie alle gibt es bundesweit nur 1000 ausgebildete Schmerzmediziner.
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