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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Dies und Jenes
Nola ( gelöscht )
Beiträge:

28.06.2008 10:43
Rente, Rauchen, Recht - das ändert sich für die Bürger zum 1. Juli Antworten



Von den gesetzlichen Änderungen, die am 1. Juli in Kraft treten, profitieren vor allem ältere Menschen: Für Rentner gibt es ebenso mehr Geld wie für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Rente: Die 20 Millionen Rentner bekommen mehr Geld. Wegen des ausgesetzten Riester-Faktors steigen die Altersbezüge statt um 0,46 Prozent um 1,1 Prozent.

Hartz IV: Auch die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern steigen um 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Regelsatz von 347 auf 351 Euro.

Pflege: Der Beitrag zur Pflegeversicherung klettert auf 1,95 Prozent, für Kinderlose auf 2,2 Prozent. Dafür gibt es in den verschiedenen Pflegestufen mehr Pflegegeld und höhere Zuschüsse für ambulante Leistungen. Darüber hinaus bekommen Angehörige erstmals Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit mit Jobgarantie.

Energieausweis: Besitzer von Wohnhäusern, die vor 1966 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen.

Gesundheit: Jeder Kassenpatient ab einem Alter von 35 Jahren hat nun alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung.

Anwälte: Das Monopol der Anwälte auf Rechtsberatung wird gelockert. Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsrat erteilen. Anwälte dürfen jetzt auch Erfolgshonorare nehmen.

Geldanlage: Privatanleger können bei der Finanzagentur des Bundes die neu eingeführte "Tagesanleihe" erwerben. Die Zinsen für das neue Wertpapier, das eine Kombination aus Tagesgeld und Bundesanleihe ist, orientieren sich am Euro-Tagesgeldzinssatz Eonia. Nach derzeitigem Stand winkt damit eine Jahresrendite von etwa 3,7 Prozent.

Rauchverbot: Das Rauchverbot in Gaststätten und Behörden gilt nun in allen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen war der Glimmstängel bisher nur in Behörden und Kliniken tabu. In den meisten Ländern ist das Rauchen aber in abgetrennten Räumen erlaubt. In mehreren Ländern werden von Juli an Bußgelder fällig, wenn verbotenerweise geraucht wird.

In Hamburg liegen die Bußgelder für Raucher bis zu 200 Euro, für Wirte bis 500 Euro. In Schleswig-Holstein hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einer Eilentscheidung das Rauchen in Kneipen ohne Angestellte vorerst wieder erlaubt.
HA

erschienen am 28. Juni 2008

♥liche Grüße Nola

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