Ich will mal versuchen die Frage zu klären, sind Soldaten Mörder, beziehungsweise wann sind sie es.
Dabei muss man sich zuerst einmal mit der Frage auseinander setzen, was ist denn überhaupt ein Mord? Die Definitionen finden wir im Strafgesetzbuch, dort steht
§211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Wenn man dies liest, dann merkt man schon, dass die Definitionen auf Soldaten nicht richtig passt. Die Definition geht außerdem vom schuldhaften Verhalten einer Einzelperson aus. Soldaten kämpfen jedoch immer in Gruppen.
Gründe wie Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes oder Habgier passen ebenfalls nicht zu militärischen Aktionen. Soldaten handeln auch nicht heimtückisch, weil ihr Einsatz die Kriegserklärung voraussetzt. Ihr Handeln ist auch nicht bestimmt von der Verdeckung anderer Straftaten.
Das heißt also, dieses innerstaatliche Recht bringt uns nicht weiter, wir müssen ein übergeordnetes Recht durchleuchten. Hierbei kommt das Völkerrecht ins Spiel.
Das Völkerrecht, auch internationales Recht, ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Staaten auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt wird.
Wichtigste Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte Allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet.
Strittig hierbei ist jedoch, in wieweit ein Angriffskrieg zur Abwehr von Gefahren erlaubt ist.
In Deutschland sind übrigens gem. Artikel 25 S. 1 Grundgesetz Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsprinzipien unmittelbar anwendbar und stehen über den Bundesgesetzen.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Friedens- und dem Kriegsvölkerrecht, wobei das Friedensvölkerrecht auch die Normen umfasst, die den rechtmäßigen Einsatz von militärischer Gewalt regeln (ius ad bellum), während als Kriegsvölkerrecht das im Krieg geltende Recht bezeichnet wird.
Als Kriegsvölkerrecht werden zusammenfassend zwei verschiedene Aspekte des internationalen öffentlichen Rechts bezeichnet. Zum einen zählt zu diesem Bereich des Völkerrechts das Recht zum Krieg (ius ad bellum), also Fragen der Legalität des Führen eines Krieges. Zum anderen gehört zum Kriegsvölkerrecht auch das Recht im Krieg (ius in bello), also Regeln zum Umgang mit Kombattanten, Nichtkombattanten, Kulturgut und andere Vorschriften, welche die mit einem Krieg verbundenen Leiden und Schäden vermindern oder auf ein unvermeidbares Maß beschränken sollen. Dieser Teil wird zusammenfassend auch als humanitäres Völkerrecht bezeichnet.
Während des Krieges hatten insbesondere die deutsche Besatzungsmacht unter dem Vorwand der Repressalie zahllose Massenmorde an Zivilisten begangen. Im Rahmen der Nachkriegsjustiz wurden diese Morde als grundsätzlich völkerrechtswidrig eingestuft, lediglich als äußerstes Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wurden sogenannte „Sühnemaßnahmen“ als unter bestimmten, sehr eng gefassten Bedingungen als theoretisch zulässig erachtet. Zu einer einheitlichen Rechtsprechung kam es jedoch nicht mehr, bevor der Schutz von Zivilpersonen durch die Genfer Konvention zur Rechtsnorm erhoben wurde. Dieser Schutz wurde 1977 in den Zusatzprotokollen erweitert, so dass Repressalien gegen Personen heute weitestgehend ausgeschlossen sind.
Große Teile des Rechts im Krieg werden heute unter der Bezeichnung Humanitäres Völkerrecht zusammengefasst. Kriegshandlungen sind nur zulässig in den Grenzen der völ-kerrechtlichen Vereinbarungen der Haager Abkommen, insbesondere der Haager Landkriegsordnung, und der Genfer Abkommen über die Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte, über die Behandlung der Kriegsgefangenen und über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Insbesondere ist ein Angriff auf diese geschützten Personenkreise unzulässig und stellt ein Kriegsverbrechen dar.
Zur Überprüfung völkerrechtlicher Streitigkeiten ist in Den Haag der Internationale Gerichtshof eingerichtet worden, der auch in Fragen des Kriegsvölkerrechts Recht spricht. Mit dem Römischen Statut zum Internationalen Strafgerichtshof ist ein internationaler Gerichtshof zur Ahndung von Straftaten gegen das Kriegsvölkerrecht geschaffen worden. Das deutsche Recht hat diese Entwicklung des Völkerstrafrechts in der Form eines Völkerstrafgesetzbuches übernommen. Heute versteht man unter Kriegsverbrechen im Allgemeinen Verstöße gegen die Genfer Konventionen oder die Haager Landkriegsordnung. Als solche Verstöße gelten seit Ende des Zweiten Weltkrieges aufgrund neuerer weltweiter Übereinkünfte dazu zum Beispiel die gezielte Tötung von Zivilisten, Zerstörung von Wasser- und Elektrizitätswerken, Aushungern der Zivilbevölkerung, Behinderung humanitärer Hilfe, Flächenbombardements, Angriff und Bombardierung unverteidigter Städte, Wohnungen oder Gebäude, Einsatz biologischer oder chemischer Waffen, die Tötung von Gefangenen, Geiselerschießungen, die Ausplünderung besetzter Gebiete oder der systematische Raub von Kulturgütern sowie Völkermord oder andere Massentötungen (Demozide).
Das heißt also, die Bombardierung deutscher Städte durch die Alliierten Truppen im Zweiten Weltkrieg wären nach heutiger Rechtsdefinition ein Kriegsverbrechen.
Die von Soldaten vorgenommenen Tötungen gegnerischer Soldaten werden hingegen vom Kriegs-Völkerrecht nicht als Mord angesehen.
Damit haben wir uns meiner Ansicht nach der Sache recht gut genähert, und im Grunde genommen kann man damit das Verständnis dafür, was auch bei einem Soldaten als Mord angesehen wird, wieder zurückführen auf das persönliche Verständnis eines jeden Bürgers nach innerstaatlichem Recht.
Einzige Unterscheidung die noch vorgenommen werden muss, ist die Unterteilung in Fern- und Nahwaffen.
Unter Fernwaffen versteht man Raketen, schwere Geschütze, Artillerie, Marschflugkörper, Torpedos aber natürlich auch Bomben.
Unter Nahwaffen zähle ich in diesem Fall Gewehre, Pistolen und Handgranaten.
Tötet ein Soldat wissentlich normale Zivilisten (unbewaffnete) und zwar mit Nahwaffen, dann ist es in jedem Fall ein Mord. Die Nahwaffen erlaubt ihm zu sehen wen er tötet und in diesem Falle hat er die klarer Handlungsfreiheit es nicht zu tun.
Das gleiche gilt für die Tötung von Kriegsgefangenen und sonstiger nicht an den Kriegshandlungen beteiligter Personen (also unbewaffnete Personen).
Tötet der Soldat hingegen einen Zivilisten, von dem er annimmt, dass er von diesem mit einer Waffe oder Sprengstoff angegriffen wird, dann handelt er in Selbstverteidigung, und somit ist er im Recht, genauso wie ihm dies auch das Landesrecht zusprechen würde.
Soweit ist der Fall klar.
Schwierig wird es beim Einsatz von Fernwaffen. Beim Einsatz dieser Waffen entfällt in aller Regel für die einsetzenden Soldaten die Möglichkeit den Gegner zu sehen und somit zu wissen, ob es sich eventuell um Zivilisten handelt.
Hier kann die Beurteilung nur von Fall zu Fall erfolgen. Im Falle des Einsatzes solcher Waffen gegen Ziele, wohl wissend, dass es sich um Zivilisten oder Verwundeten- und Gefangenenlager handelt, wäre es genauso ein Mord.
Ist hingegen nicht bekannt, dass man nicht auf feindliche Soldaten schießt, kann es eben nicht als Mord gewertet werden, auch schon deshalb nicht, weil es im Krieg in aller Regel keine Möglichkeit gibt, vor Einsatz der Fernwaffen alles genau zu untersuchen.
Dazu kommen die Mischfälle. Bei Einsatz von Fernwaffen ist nie auszuschließen dass auch Zivilisten ums Leben kommen, obwohl man auf feindliche Soldaten schießt. Auch dies fällt nicht unter den Begriff Mord, sondern das sind die unvermeidlichen Probleme im Kriegsfall, die aber nicht der einzelne Soldat verhindern kann.
So gesehen ist die Beurteilung wann ein Soldat zum Mörder wird verhältnismäßig übersichtlich.
Viel schwieriger ist die Definition bei den Kriegsverbrechen und zwar nicht gemünzt auf den Soldaten, sondern auf die militärische Strategie.
Zum Beispiel ist in der Verbotsliste die Zerstörung von Elektrizitätswerken aufgeführt. Genau die Zerstörung von Elektrizitätswerken macht aber großen militärischen Sinn. Es geht dabei weniger darum die Zivilbevölkerung zu schädigen, als vielmehr die militärische Logistik und Flugabwehr zu unterbinden.
Ein genauso ungeklärter Fall ist der prophylaktische Angriff eines Staates auf einen anderen Staat.
Danke, lieber M. Schneider, für diese sehr informative Zusammenstellung.
Was u.a. daraus deutlich wird, ist, daß Internationale Recht nicht in einem Gesetzbuch festgelegt ist wie das nationale Straf- und Zivilrecht, sondern daß es, als ein Konglomerat von Verträgen, Deklarationen, Konventionen usw. einem ständigen Wandel unterworfen ist.
Das gilt besonders auch für den Rechtsstatus von Kämpfern, die nicht den Status von Soldaten haben und die im klassischen Kriegsrecht als Partisanen behandelt wurden. Darüber haben wir ja im Thread über Bush kürzlich diskutiert.
Herzlich, Zettel
str1977
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10.07.2008 09:48
#28 RE: Zitat zum Unabhängigkeitstag: Reagan über die Freiheit
Zitat von OmniAhja, sich von Ronald Reagan was über Freiheit erzählen lassen zu müssen ist in etwa so, wie vom Papst über Gleichberechtigung.
Besser als von Alice Schwarzer. Der Papst (egal welcher) hat tentendiell mehr Ahnung darüber und mehr Weitblick. (Und wenn ich böse wäre, würde ich noch sagen: besseres Aussehen .) Man müßte natürlich erstmal wissen, was Gleichberechtigung überhaupt ist, Omni.
Was Reagan angeht:
*sicher ist nicht alles was er so gesagt sehr intelligent gewesen und rührt auch teilweise von grauenhaften Meinungen her (z.B. das mit den besten Köpfen setzt ja voraus, daß Menschen nur von Geldgier getrieben werden) *sicher war auch viel Schau dabei (die Worte an der Mauer hatten nämlich tatsächlich überhaupt keine Folgen - seine Außenpolitik dagegen schon) *sicher hatte er auch seine Schattenseiten (aber mußte ja eben auch ein Land durch schwierige Zeiten führen) *sicher hat er auch Fehler gemacht *sicher war seine Politik auch mit Risiken behaftet - er wußte wahrscheinlich um dieses Risiko, bei seinen Beweihräucherern zweifelt man da zuweilen - und sicher kam er auch zur richtigen Zeit - das wird oft von seinen Fans übersehen. Reagans Politik wäre 1960 oder 1970 katastrophal gewesen.
Ein goßer Mann war dennoch und als solchem soll man ihm (kritisch im besten Sinne aber nicht feindseelig) gedenken.
PS. Auch wenn ich hier eher Zettel zuneige, ist es kein Argument auf die bösen Taten der Kommunisten zu verweisen. Raegans Taten müssen schon aus sich selbst heraus gerechtfertigt werden.
Gruß, str1977
Faschismus und Antifaschismus sind nicht dasselbe, genausowenig wie Libanon und Antilibanon.
Aber beide sind aus Stein gemacht.
Laissez faire, laissez aller, laissez abimer.
str1977
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10.07.2008 10:23
#29 RE: Zitat zum Unabhängigkeitstag: Reagan über die Freiheit
In Antwort auf:Für einen Bewohner Chiles machte es keinen Unterschied ob er von kommunistischen Rebellen oder faschistischen Soldaten gefoltert wurde. Ob die Sowjetunion seine Peiniger unterstützte oder ob es die Vereinigten Staaten waren, innerhalb derer Grenzen die Menschen frei und weitgehend in Wohlstand lebten.
Entscheidend ist doch, dass Sie hier einen Präsidenten zitieren und in meinen Augen damit als Freiheitsikone zu stilisieren versuchen, der für diesen exklusiven Begriff von Freiheit stand.
Ich habe ja bereits geschrieben, daß es kein Argument ist, auf kommunistische Untaten zu verweisen, wenn Präsident Raegan solche vorgeworfen werden.
Und es stimmt tatsächlich:
In Antwort auf:Für einen Bewohner Chiles machte es keinen Unterschied ob er von kommunistischen Rebellen oder faschistischen Soldaten gefoltert wurde. Ob die Sowjetunion seine Peiniger unterstützte oder ob es die Vereinigten Staaten waren, innerhalb derer Grenzen die Menschen frei und weitgehend in Wohlstand lebten.
Nur, das RR nicht für den Putsch (1973) oder die Missetaten Pinochets (1973-1983) verantwortlich zu machen ist.
Es ist eine Sache, mit "undemokratischen Regimes" zusammenzuarbeiten. Ich halte es für selbstverständlich, mit den vorhandenen Regierungen zusammenzuarbeiten - von Genozidalen mal abgesehen. (Außerdem verdeckt obiger Begriff, daß es nicht um Demokratie sondern um Menschenrecht und Freiheit geht).
Einen "Demokratie"export (wie ihn die Neokonservativen wollen) halte ich für illegitim. Als Nebenprodukt legitimer Außenpolitik mag das anfallen (Beispiel wäre z.B. Deutschland nach 1945) aber niemals als Hauptziel. Der Fall der Contras ist etwas anderes, da hier ja eine innere Opposition gefördert wurde.
Genauso verbietet sich aber der "Diktatur"export, z.B. das man einen Putsch inszeniert. Chile 1973 wäre so ein Fall, stünde es mit Sicherheit fest, daß die USA das gemacht hätten. Tatsächlich kam es aber aus den Tiefen der chilenischen Generalität (soviel ich weiß wußte Pinochet selbst erst kurzfristig davon). Und wichtiger als der eigentlich Putsch ist das Verhalten hinterher.
Und dann gibt es noch Interventionen wie in Grenada. Sicher problematisch ob ihrer Legalität aber: mit Demokratie oder nicht hatte das nichts zu tun, denn die gab es weder vorher noch nachher.
Gruß, str1977
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10.07.2008 10:32
#30 RE: Zitat zum Unabhängigkeitstag: Reagan über die Freiheit
Ich glaube, Bush wird eher als eine Mischung aus Kennedy, Johnson und Nixon in Erinnerung bleiben.
-Kennedy wegen der Freiheitsrhetorik. -Johnson wegen des Krieges und dem verbissenen Festhalten -Nixon wegen der "Tricks" aber auch der (zeitweisen) Popularität
(Wobei es hier um Eindrücke geht, nicht unbedingt um Realitäten.)
Es hängt natürlich auch viel davon ab, wer ihm nachfolgt und welche Irakpolitik dann folgt.
-Präsident Obama heißt Niederlage im Irak heißt zweites Vietnam. -Präsident McCain heißt Aussicht auf einen Erfolg im Irak.
Und vom Ausgang des Irak-Abenteuers wird letzlich abhängen, wie man den Urheber beurteilt.
Gruß, str1977
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10.07.2008 10:36
#31 RE: Zitat zum Unabhängigkeitstag: Reagan über die Freiheit
Ahja, sich von Ronald Reagan was über Freiheit erzählen lassen zu müssen ist in etwa so, wie vom Papst über Gleichberechtigung.
Zitat: str1977 Besser als von Alice Schwarzer. Der Papst (egal welcher) hat tentendiell mehr Ahnung darüber und mehr Weitblick. (Und wenn ich böse wäre, würde ich noch sagen: besseres Aussehen .) Man müßte natürlich erstmal wissen, was Gleichberechtigung überhaupt ist, Omni.
Nachdem jetzt doch das eine oder andere Mal auf Alice Schwarzer verwiesen wird, mit einem negativen Unterton, der dann – wenn alles nichts hilft – auch noch über ihre Äußerlichkeit, verstärkt werden soll, ist es an der Zeit einige Klischees etwas „gradezurücken“. Ich tue das unten an der Pinwand.
am letzten Wochenende bin ich mit einem jungen amerikanischen Ehepaar (das momentan in Oxford lebt) im Zugabteil gesessen, und wir hatten eine interessante Diskussion über die amerikanische Politik. Die beiden waren sehr höflich und haben sich fast gerechtfertigt für ihre Absicht, für McCain zu stimmen (sie konnten ja nicht wissen, dass diese Rechtfertigung bei mir nicht notwendig ist ).
Eine Sache aber konnten sie überhaupt nicht verstehen: Warum Reagan in (West-)Europa nicht verehrt wird. Gerade wir müssten ihm doch auf ewig dankbar sein, dass er die Sowjetunion in Grund und Boden gerüstet hat und uns damit von unserer unmittelbarsten Bedrohung befreit hat.
Auch ist ihnen aufgefallen, dass das Irak-Thema hier lediglich mit dem alten und dem jungen Bush verknüpft wird, nicht aber mit Clinton, der den Irak während seiner Amtszeit ebenfalls zweimal bombardierte.
Ich habe es jedenfalls sehr genossen, mich mit den beiden zu unterhalten, da sie mir sehr vernünftig schienen. Durchaus kritisch sowohl den USA als auch Europa gegenüber, ohne gleich Vertreter des sogenannten "anderen Amerika" zu sein.
Zitat von Meister PetzEine Sache aber konnten sie überhaupt nicht verstehen: Warum Reagan in (West-)Europa nicht verehrt wird. Gerade wir müssten ihm doch auf ewig dankbar sein, dass er die Sowjetunion in Grund und Boden gerüstet hat und uns damit von unserer unmittelbarsten Bedrohung befreit hat.
Reagan kann sich ja sozusagen schon freuen, auf seiner Wolke, daß er nicht mehr den Strategen des Irrsinns zugerechnet wird.
Zitat von Meister PetzIch habe es jedenfalls sehr genossen, mich mit den beiden zu unterhalten, da sie mir sehr vernünftig schienen. Durchaus kritisch sowohl den USA als auch Europa gegenüber, ohne gleich Vertreter des sogenannten "anderen Amerika" zu sein.
Heute war, lieber Meister, in den "Tagesthemen" von der Begeisterung die Rede, die Obama in Deutschland erwartet (in der doppelten Bedeutung dieses Satzes ).
Ist das nicht interessant, wie viele da offensichtlich wie die Kinder vom einen Affekt stracks in den anderen fallen? Statt des bösen Bush der gute Obama - und alles ist in Butter. So scheinen sich viele das zu denken.
Ich kann mir gut vorstellen, wie angenehm es für Sie gewesen ist, mit diesen vernünftigen Leuten zu reden. Tja, die alten Abteile. (Die ich gleichwohl nie geschätzt habe, weil man oft ja nicht interesssante Zeitgenossen traf, sondern Familien, die ihre hartgekochten Eier und Orangen auspackten.)
Zitat von ZettelTja, die alten Abteile. (Die ich gleichwohl nie geschätzt habe, weil man oft ja nicht interesssante Zeitgenossen traf, sondern Familien, die ihre hartgekochten Eier und Orangen auspackten.)
Lieber Zettel,
ich beginne, die alten Abteile zusehends mehr zu schätzen. Ich fahre ja regelmäßig von der Oberpfalz nach München mit dem ALEX (keine Mark für Hartmut! ), der eben aus diesen alten Abteilwagen besteht. Aber ich komme auch aus einer Eisenbahnerfamilie und vermutlich erinnert mich das an die gute alte Zeit.
Was mir dagegen immer unsympathischer wird, ist ICE zu fahren. Genau da steht man nämlich vor dem Dilemma, entweder in der zweiten Klasse die harten Eier einzuatmen, oder für teuer Geld in der ersten Klasse von den Business-Schnöseln mit der "Generierung von Potenzialen" innerhalb ihrer "spannenden Projekte" belästigt zu werden.
Zitat von M.Schneider ... Ist hingegen nicht bekannt, dass man nicht auf feindliche Soldaten schießt, kann es eben nicht als Mord gewertet werden, auch schon deshalb nicht, weil es im Krieg in aller Regel keine Möglichkeit gibt, vor Einsatz der Fernwaffen alles genau zu untersuchen. Dazu kommen die Mischfälle. Bei Einsatz von Fernwaffen ist nie auszuschließen dass auch Zivilisten ums Leben kommen, obwohl man auf feindliche Soldaten schießt. Auch dies fällt nicht unter den Begriff Mord, sondern das sind die unvermeidlichen Probleme im Kriegsfall, die aber nicht der einzelne Soldat verhindern kann. ...
Nett, aber die vielen Worte können leider über die Lücken nicht hinwegtäuschen. Wäre es nicht so ein ernstes Thema, würde ich jetzt ein Smilie setzen. Denn sie schreiben im oben zitierten Ausschnitt nichts anderes als: "Kriegerische Handlungen sollten nicht als Mord gewertet werden, weil man sonst keinen Krieg führen könnte". Das ist zwar philosophisch eine nette Idee, aber juristisch unerheblich.
Selbstverständlich greift die strafrechtliche Definition des Mordes fast immer. Kriegerische Handlungen sind fast immer gemeingefährlich. Kriegerische Handlungen sind oft heimtückisch, meistens grausam und selbst Mordlust darf man in vielen Fällen unterstellen. Es nützt doch nicht, darum herum zu reden: der einzig echte Unterschied zwischen Mord und soldatischen Tötungen ist der Befehl.
Und im Friedenszustand gibt es keinen Befehlsnotstand. Dieser existiert nur unter Kriegsrecht.
Damit kann man sich viele Worte sparen: im Kriegszustand sind Tötungen auf Befehl kein Mord, im Frieden aber trotzdem (mit ganz wenigen Ausnahmen).
Und damit ist genau das eine Problem offenbart, was wir in der heutigen Zeit haben: wie kann man militärische Einsätze rechtfertigen, die ohne Kriegszustand stattfinden? Beim Terroranschlag am 11. September hat man dazu noch den ziemlich üblen Kunstgriff verwendet, den Terroranschlag als "Verteidigungsfall der NATO" zu werten und damit implizit das Kriegsrecht auszurufen.
DAS war schon Haarspalterei - aber in Jugoslawien verzichtete man dann sogar ganz auf ein Feigenblatt. Der militärische Einsatz in Jugoslawien -möglicherweise moralisch gerechtfertigt, je nach Moral eben- war juristisch ganz und gar unzweifelhaft ein Angriff. Es gab noch nicht mal den höchst bedenklichen Vorwand eines Votums des Sicherheitsrates (und ein solches Votum wäre ja auch nur ein Feigenblatt gewesen, da der Sicherheitsrat gar nicht die Meta-Kompetenz hat, einen Angriff zu gestatten).
Also, nach deutschem Recht gilt: werden wir angegriffen und dadurch der Kriegszustand ausgelöst bzw. Kriegsrecht ausgerufen, dann gibt es die Befehlsfolgepflicht und aus einem Mord wird eine soldatische Handlung.
Ohne das Kriegsrecht kann man sich, wenn man Haarspaltereien mag, noch auf ein Votum des Sicherheitsrates oder einen NATO-Verteidigungsfall berufen.
Fehlt selbst das, dann ist das juristisch ein Mord. Für den Jugoslawieneinsatz trifft das zu.
Nun sind auch Richte Teil dieser Gesellschaft und nicht etwa Roboter. Und es gibt Themen, an die sich kein Richter freiwillig wagt. MfG Frank
Denn sie schreiben im oben zitierten Ausschnitt nichts anderes als: "Kriegerische Handlungen sollten nicht als Mord gewertet werden, weil man sonst keinen Krieg führen könnte". Das ist zwar philosophisch eine nette Idee, aber juristisch unerheblich.......................
Ihrer Ausführung sind zwar ganz interessant, gehen aber leider völlig am Thema vorbei, mal ganz abgesehen davon, dass ich das was Sie hier zitieren nicht gesagt habe, auch inhaltlich nicht.
Das Thema und somit die Frage lautete, wann handelt der einzelne Soldat mörderisch? Genau diese Frage wurde von mir behandelt und war auch verhältnismäßig eindeutig zu beantworten.
Die Frage die Sie aufwerfen lautet, dürfen Staaten Kriege führen und unter welchen Umständen dürfen sie Kriege führen. Das ist aber ein völlig anderes Thema und damit hat der einzelne Soldat gar nichts zu tun, er kann es nicht mal beeinflussen.
Werter Herr Schneider, vielleicht habe ich Sie tatsächlich falsch verstanden. Ich hatte das so aufgefasst, dass es um eine juristische Frage geht. Also nicht um "Wann handelt der Soldat mörderisch", sondern um "Wann begeht ein Soldat einen Mord". Letzteres ist eine juristische Frage und kann insoweit nicht ohne eine zugrunde liegende juristische Definition des Tatbestands "Mord" erläutert werden. Deswegen, so dachte ich, hatten Sie auch den 211 StGB zitiert.
Im weiteren waren dann aber eine Reihe von juristischen Unschärfen in Ihren Ausführungen enthalten, die zwar sehr populär sind, aber nichts desto trotz eben zu juristisch falschen Schlüssen führen können. So ist das Völkerrecht keineswegs eine überstaatliche Rechtsordnung, auch wenn mancher westliche Politiker das gerne so sehen möchte. Das Völkerrecht ist eine zwischenstaatliche Rechtsordnung. Denn das Völkerrecht wird zwischen Nationen geschlossen und nicht etwa von einer höheren Meta-Ebene erlassen. Dazu müsste es ja eine juristische Instanz über den Nationen geben - also sozusagen eine "Weltregierung". (Manche, insbesonders eher politisch links orientierte Diskussionsteilnehmer postulieren an dieser Stelle dann eine Art "Naturrecht des Völkerrechts", also quasi-religiöse Menschenrechte im Völkerrecht, die unabhängig von Menschen, Nationen oder Verfassungen "einfach immer" gelten würden.)
Ich darf an dieser Stelle auch nur ganz kurz einwerfen, dass insbesondere das merkwürdige Konstrukt des "Völkergewohnheitsrecht" NICHT über den Grjndgesetz steht, wie das BVG erst kürzlich wieder ausdrücklich bestätigt hat. Das BVG hat "lediglich" bestätigt, dass eine wenige Grundkonstrukte des Völkerrechts Verfassungsrang haben, also dem Zugriff des Gesetzgebers entzogen sind (wie ja auch in unserem GG nur wenige Artikel einen solchen Verfassungsrang haben). Aber diese Grundkonstrukte stehen damit nicht ÜBER dem GG, sondern sind TEIL des GG.
Es gibt gewisse Tendenzen bei der UN, sich selbst die Kompetenzen-Kompetenz zusprechen zu wollen. Der internationale Gerichtshof geht eindeutig in diese Richtung. Dabei wird dann die Behauptung aufgestellt, der IG hätte das Recht, jeden Menschen dieser Erde auf Grund eigener Kompetenzdefinition anzuklagen. Also selbst dann, wenn die entsprechende Nation sich weder der UN und speziell nicht dem Rechtsinstitut IG angeschlossen haben.
Ob sich so etwas langfristig politisch durchsetzen lässt, kann ich nicht beurteile. Aus juristischer Sicht kann ich über so etwas nur lächeln.
Noch ein Wort zu unserer unterschiedlichen Interpretation Ihrer Thesen. Sie schreiben beispielsweise: "Ist hingegen nicht bekannt, dass man nicht auf feindliche Soldaten schießt, kann es eben nicht als Mord gewertet werden, auch schon deshalb nicht, weil es im Krieg in aller Regel keine Möglichkeit gibt, vor Einsatz der Fernwaffen alles genau zu untersuchen."
Juristisch betrachtet ist obige These ohne Bedeutung: vor Gericht wird ein Angeklagter auch nicht damit entschuldigt, dass er nicht WISSEN konnte, das jemand zu Schaden kommt. Das Urteil wird allein auf der Basis gefällt, dass a) ein kausaler Zusammenhang zwischen Tat und Tod vorhanden ist und b) der Tod potentiell IN KAUF GENOMMEN WURDE. Also bereits die VERMUTUNG, jemand könne zu Schaden kommen, genügt vollkommen. Insbesondere die Gemeingefährlichkeit wird fast immer Bestandteil militärischer Aktionen sein. Damit ist bereits der Tatbestand des juristischen Mordes erfüllt, denn wir wissen ja: bei Mord genügt bereits EIN Tatbestandsmerkmal.
Genau diesen Punkt scheinen Sie ja auch zu fühlen, denn Sie schreiben mehrmals (im Sinne von): das Tatbestandsmerkmal der Gemeingefährlichkeit darf man nicht anwenden, weil militärische Aktionen fast immer gemeingefährlich sind ("...schon deshalb nicht, weil es im Krieg in aller Regel keine Möglichkeit gibt, vor Einsatz der Fernwaffen alles genau zu untersuchen.")
Mit welchem Recht wollen Sie jetzt einige Tatbestandsmerkmale der juristischen Morddefinition weglassen? Wenn Sie schon den 211 StGB zitieren, dann aber bitte auch richtig anwenden.
Ich freue mich bereits jetzt auf Ihre Antwort und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen Frank
vielleicht habe ich Sie tatsächlich falsch verstanden. Ich hatte das so aufgefasst, dass es um eine juristische Frage geht. Also nicht um "Wann handelt der Soldat mörderisch", sondern um "Wann begeht ein Soldat einen Mord".
Das ist ja im Prinzip auch richtig aber die Rede war nicht von einem Soldat der zum Beispiel in Friedenszeiten mordet und dann unter das normale Strafrecht fällt, sondern die Frage war wann mordete ein Soldat im Kriegsfall, und dann gilt eben genau nicht das normale Strafrecht. Es gelten eben dann auch genau nicht die normalen Definitionen für Mord. Erschießt ein Soldat in Friedenszeiten einen andern Soldaten dann ist es ein Mord, tut er es im Kriegsfall (gegnerische Soldaten) ist es eben genau kein Mord nach Völker- beziehungsweise Kriegsrecht.
So ist das Völkerrecht keineswegs eine überstaatliche Rechtsordnung, auch wenn mancher westliche Politiker das gerne so sehen möchte. Das Völkerrecht ist eine zwischenstaatliche Rechtsordnung.
Nun das ist sicherlich Haarspalterei, mal abgesehen davon dass diese Formulierung eins zu eins in der Wiki steht. Sie ist aber dennoch absolut richtig denn wenn sich verschiedene Staaten auf eine zwischenstaatliche Rechtsordnung einigen, dann steht diese eben über dem ganz normalen Nationalrecht des Einzelstaates, deshalb hat man sich ja darauf geeinigt.
Ich darf an dieser Stelle auch nur ganz kurz einwerfen, dass insbesondere das merkwürdige Konstrukt des "Völkergewohnheitsrecht" NICHT über den Grjndgesetz steht, wie das BVG erst kürzlich wieder ausdrücklich bestätigt hat.
Nun das kann ich als Nichtjurist nicht besser beurteilen, allerdings ist auch dieser Passus Wiki zu entnehmen, sollte der falsch sein, wäre es sinnvoll wenn Fachleute darauf hinwirken, ihn zu ändern.
Noch ein Wort zu unserer unterschiedlichen Interpretation Ihrer Thesen. Sie schreiben beispielsweise: "Ist hingegen nicht bekannt, dass man nicht auf feindliche Soldaten schießt, kann es eben nicht als Mord gewertet werden, auch schon deshalb nicht, weil es im Krieg in aller Regel keine Möglichkeit gibt, vor Einsatz der Fernwaffen alles genau zu untersuchen."
Juristisch betrachtet ist obige These ohne Bedeutung: vor Gericht wird ein Angeklagter auch nicht damit entschuldigt, dass er nicht WISSEN konnte, das jemand zu Schaden kommt. Das Urteil wird allein auf der Basis gefällt, dass a) ein kausaler Zusammenhang zwischen Tat und Tod vorhanden ist und b) der Tod potentiell IN KAUF GENOMMEN WURDE.
Hier machen Sie jedoch auch wieder den Fehler dass Sie vom normalen Strafrecht in Friedenszeiten ausgehen. Das gilt aber nicht im Kriegsfall und der Internationale Gerichtshof würde auch nicht so werten.
Ihre Definition würde selbst in Friedenszeiten nicht zur Anklage Mord führen, sondern zu Todschlag oder Handlung mit Todesfolge und so weiter.
Also bereits die VERMUTUNG, jemand könne zu Schaden kommen, genügt vollkommen.
Auch eine reine Definition des Friedensfalles. Im Krieg kommen zwangsläufig laufend Menschen zu Schaden da gibt es nichts zu vermuten.
Insbesondere die Gemeingefährlichkeit wird fast immer Bestandteil militärischer Aktionen sein. Damit ist bereits der Tatbestand des juristischen Mordes erfüllt, denn wir wissen ja: bei Mord genügt bereits EIN Tatbestandsmerkmal.
Auch dies ist reiner Friedensfall. Militärische Aktionen können einfach nicht nach dem normalen Strafrecht in Friedensfall gewertet werden. Der Einsatz von gemeingefährlichen Waffen ist nun mal der Standardfall im Krieg.
Außerdem machen Sie immer den gleichen Fehler, nicht zu unterscheiden zwischen einem einzelnen Soldaten und dem was an Waffen eingesetzt wird. Es obliegt nicht der Entscheidung eines einzelnen Soldaten, welche Fernwaffen mit welcher Wirkung eingesetzt werden. Nicht mal die Auswahl des Zieles obliegt liegt ihm im Regelfall.
Mit welchem Recht wollen Sie jetzt einige Tatbestandsmerkmale der juristischen Morddefinition weglassen? Wenn Sie schon den 211 StGB zitieren, dann aber bitte auch richtig anwenden.
Noch mal klar gesagt, es ging einzig und allein um die Frage, wann der einfache Soldat und zwar im Kriegsfall einer Handlung begeht, die auch im Kriegsfall als Mord gilt. Nur darum ginge es.
Sie versuchen aber permanent das normale Strafrecht mit seinen dort aufgeführten Definitionen eines Mordes zu verwenden. Im Kriegsfall gilt diese Strafrecht nicht und es gelten demzufolge auch nicht die darin enthaltenen Definitionen wie zum Beispiel gemeingefährliche Mittel.
Für den Soldaten im Krieg gilt das Kriegsrecht und das Völkerrecht wie ich es ja auch beschrieb. Das Strafrecht kann keine Anwendung finden. Dass ist schon aus der reinen Logik klar. Dass Strafrecht geht davon aus, dass niemand auf einen anderen Menschen mit Waffen schießen darf. (abgesehen Selbstverteidigung)
Im Kriegsfall ist das Schießen auf Menschen (Soldaten) aber der Standardfall.
Zitat von M.SchneiderNoch mal klar gesagt, es ging einzig und allein um die Frage, wann der einfache Soldat und zwar im Kriegsfall einer Handlung begeht, die auch im Kriegsfall als Mord gilt.
Das ist die eine Frage, lieber M. Schneider. Die andere ist, wann ein Kriegsfall vorliegt. Das ist aus meiner Sicht das Thema, um das es Frank2000 hauptsächlich geht.
Bei den heutigen militärischen Auseinandersetzungen ist es in inzwischen die Regel, daß weder offensichtlich ist, ob es sich um einen Krieg handelt, noch wer Soldat ist.
Die El Kaida hat den USA nicht den Krieg erklärt, die USA haben dem Regime der Talibans nicht den Krieg erklärt. Auf der Seite der Nato kämpfen noch überwiegend Soldaten, aber inzwischen ja auch Contractors. Auf der Seite des Taliban-Regimes haben teils Soldaten, teils Freischärler gekämpft.
Das ist alles unbestimmt, lieber M. Schneider. Also für Juristen, die Klarheit wollen, höchst unbefriedigend.
Und es liefert Propagandisten billige Argumente. Sie beanstanden, daß die El-Kaida-Kämpfer in Guantánamo "ohne Urteil" festgehalten werden. Seit wann müssen Kriegsgefangene verurteilt werden, damit man sie festhalten kann? Dann wieder reklamieren sie für dieselben Leute den Schutz der Genfer Konvention. Seit wann genießen normale Verbrecher den Schutz der Genfer Konvention?
Ebenso ist es mit der Beurteilung dessen, was reguläre Soldaten tun. Würde man einen regulären Krieg mit formaler Kriegserklärung führen, dann wäre deren Status klar. So ist er es nicht; jedenfalls nicht in Afghanistan.
Zitat von M.SchneiderNoch mal klar gesagt, es ging einzig und allein um die Frage, wann der einfache Soldat und zwar im Kriegsfall einer Handlung begeht, die auch im Kriegsfall als Mord gilt.
Das ist die eine Frage, lieber M. Schneider. Die andere ist, wann ein Kriegsfall vorliegt.
Werte Teilnehmer, ich vermute, dass wir mit obiger Formulierung die beiden entscheidenden Fragen gefunden haben. MfG Frank
Zitat von Meister PetzWas mir dagegen immer unsympathischer wird, ist ICE zu fahren. Genau da steht man nämlich vor dem Dilemma, entweder in der zweiten Klasse die harten Eier einzuatmen, oder für teuer Geld in der ersten Klasse von den Business-Schnöseln mit der "Generierung von Potenzialen" innerhalb ihrer "spannenden Projekte" belästigt zu werden.
Dem Letzteren, lieber Petz, entgehe ich dadurch, daß ich mir wenn möglich einen Platz im Wagen mit Handy-Verbot suche. Und dem Ersteren dadurch, daß die Bahncard 1.Klasse (die schenken wir uns immer gegenseitig zu Weihnachten) mich der Entscheidung enthebt.
Diese Zwangsgemeinschaft in den Abteilen war mir immer sehr unangenehm. Kürzlich allerdings habe ich folgendes erlebt: Ich hatte im Großraumwagen für meine Frau und mich diese bekannten beiden Fenstersitze "mit Tisch" gebucht, auf der Zweierseite. Das ist aus meiner Sicht das Komfortabelste - man hat den Tisch für die Zeitung, fürs Essen oder was immer, und noch zum Ablegen einen freien Sitz für jeden; denn es ist selten, daß trotz der Reservierung der beiden Fenstersitze sich dann jemand auf einen der beiden anderen setzt. Es sei denn, es herrscht einmal Überfüllung.
Diesmal aber war es so, im halbleeren Wagen. Es saß da ein Orientale, der zu allem Überfluß auch noch Kalbsbraten bestellt hatte und den mit ersichtlichem Genuß verzehrte.
Soweit die schlechte Nachricht. Die gute: Wir kamen dann doch ins Gespräch, und er entpuppte sich als ein gebildeter, ausgezeichnet Englisch sprechender Perser, mit dem sich ein sehr interessantes Gespräch ergab.
Naja, das sind so Geschichten. (Und die Politik haben wir vermieden, sondern uns von ihm etwas über die Geschichte Persiens erzählen lassen).
In Antwort auf:Zitat Zettel Diesmal aber war es so, im halbleeren Wagen. Es saß da ein Orientale, der zu allem Überfluß auch noch Kalbsbraten bestellt hatte und den mit ersichtlichem Genuß verzehrte.
Soweit die schlechte Nachricht. Die gute: Wir kamen dann doch ins Gespräch, und er entpuppte sich als ein gebildeter, ausgezeichnet Englisch sprechender Perser, mit dem sich ein sehr interessantes Gespräch ergab.
Naja, das sind so Geschichten. (Und die Politik haben wir vermieden, sondern uns von ihm etwas über die Geschichte Persiens erzählen lassen).
Lieber Zettel, selbst das Thema Politik wäre für mein Dafürhalten kein Problem gewesen. Wäre es doch eins, hätte sich ihr Gegenüber vermutlich als Iraner vorgestellt. Über die Bezeichnung Perser, drückt sich in der Regel schon die Distanz zum jetzigen Iran-Regime aus. Wenn Sie einmal darauf achten, werden Sie feststellen, das man sehr großen Wert auf diesen Unterschied legt.
Viele, der oft überdurchschnittlich (aus)gebildeten Perser (wovon übrigens auch damals viele hier in Deutschland studiert haben und mit großem Erfolg wie man sieht, (entgegen jetzigen Behauptungen, das Migranten schlechtere Möglichkeiten der Bildung hätten), diese Perser haben sich integriert, haben die Sprache gelernt des Landes in dem sie leben - natürlich auch die Frauen, trotz eigener Kultur, trotz eigener Religion, aber mit "gesundem Menschenverstand" der beides zumindest annähernd vereinbahren konnte. Was aber leider zur Folge hatte, das viele nie wieder in Ihre eigene Heimat dürfen, sei es auch nur zu Besuch.
Das iranische Regime gibt ganz klar den Anspruch an ihre Landsleute weiter, das fachliches Können, z. B. eines Arztes, im Iran selbst einzubringen wäre und es einem Verrat gleichkommt, wenn man es nicht tut. Dies steht auch in Einreisepapieren/Anträgen, welche die genaue Berufsbezeichnung abfragen. Es sei denn, man steht so in der Öffentlichkeit, wie ein Prof. Sami, der als Aushängeschild gelten mag. Ansonsten sind nach wie vor Repressalien für die komplette Familie innerhalb des Irans zu erwarten.
Übrigens sind einige der "Taxenfahrer", welche man bei uns antrifft, mit höheren Qualifikationen und Ausbildungen hier, die ohne neuerliches Studium, nicht anerkannt werden und somit eben Taxifahrer wurden.
Ich bin auch noch mal der Frage nachgegangen, wann sind Kriege legitim. Hier wird jedoch alles sehr schwammig.
Kriege sind nach der Charta der Vereinten Nationen grundsätzlich völkerrechtswidrig. Dies ergibt sich aus Artikel 2, der die Androhung oder Anwendung von Gewalt verbietet.
Artikel 51 erlaubt im Falle eines bewaffneten Angriffs jedoch die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.
Problematisch ist schon der so genannte Präventivkrieg der zulässig ist, nur wenn ein Angriff der Gegenseite unmittelbar gegenwärtig ist, kann dem vorgegriffen werden. Also eine absolut schwammige Definition, denn schon jede Raketen- Bedrohung ist unmittelbar gegenwärtig.
Iran ist ein genau solches Beispiel, es ist gegenwärtig gerade dabei genügend Uran für eine Atombombe herzustellen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, wann diese Bedrohung unmittelbar gegenwärtig ist.
Die UN-Charta legitimiert jedoch militärische Handlungen der Vereinten Nationen im Rahmen „friedensschaffender“ oder „friedensbewahrender“ Maßnahmen.
Zulässig ist nach ganz überwiegender Auffassung ferner eine Intervention zur Rettung eigener Staatsangehöriger. Diese Ausnahme vom Gewaltverbot ist bedeutsam, weil sie über den Wortlaut der UN-Charta hinausgeht.
Aber kommen wir noch mal auf diesen Passus zurück, „Artikel 51 erlaubt im Falle eines bewaffneten Angriffs jedoch die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.
Also, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Auch das ist in der Praxis absolut lächerlich. Dazu muss man sich folgendes vergegenwärtigen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (engl. Abkürzung UNSC), oft auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet, ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (Permanent Members auch P5 genannt) und zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder Frankreich, Großbritannien, Russische Föderation (früher Russland), Vereinigte Staaten und Volksrepublik China besitzen bei der Verabschiedung von Resolutionen ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet.
Da jedes der ständigen Mitglieder das Vetorecht besitzt, können sie auf diesem Wege wichtige Entscheidungen gegenseitig blockieren. Die anderen nichtständigen Mitglieder haben dieses Recht nicht - sie können praktisch nichts dagegen unternehmen.
Beim Völkermord in Ruanda 1994 wurden innerhalb weniger Wochen Hunderttausende Menschen ermordet. Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben.
Erneute Kritik an der Konstellation ist durch die Menschenrechtsverletzungen bei friedlichen Protesten in Myanmar aufgekommen, da China die dortige Militärjunta nicht ermahnen wollte. Dabei kommt der Konflikt zum Ausdruck, dass ein Land, dem selber Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, ein anderes dafür bestrafen soll bzw. die Bestrafung immer verhindern kann.
Das heißt also in der Praxis, jeder der drei großen ständigen Mitglieder, China, USA und Russland haben grundsätzlich sehr eigene Interessen nicht zuletzt wirtschaftliche-, und damit werden sehr leicht Beschlüsse der anderen aus eigennützigen Gründen blockiert. Man sieht es derzeit wieder wie Russland den Iran deckt.
Das bedeutet also, wenn ein angegriffener Staat darauf wartet, dass ihm der Sicherheitsrat militärisch hilft, dann ist er sicherlich verraten und verkauft. Die Folge davon ist, dass sich kein angegriffener Staat im Zweifelsfall um die Festlegungen der Charta der Vereinten Nationen kümmern wird.
Ebenfalls noch völlig in der Schwebe ist die Frage, wie mit den Terrorismus umzugehen ist.
Allerdings gibt es immer mehr Entwicklungen hin zu einer auch zentralen Rechtsetzung im Völkerrecht. Vorhanden war diese Tendenz bereits zuvor, sie wird vom Sicherheitsrat aufgegriffen, der insbesondere nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 dazu übergegangen ist, noch nicht von allen Mitgliedstaaten akzeptierte Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung zu allgemein geltendem Recht mit Wirkung für und gegen alle Mitgliedstaaten zu erklären.
Dazu kommen die Probleme mit dem Internationalen Strafgerichtshof.
Der Internationale Strafgerichtshof, IStGH ist ein ständiges Gericht zur Umsetzung des Völkerrechts, insbesondere des Völkerstrafrechts. Spezielle Tatbestände sind dabei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.
Auf eine Definition des Tatbestands des Angriffskriegs konnte sich die Gründungskonferenz allerdings nicht einigen. Bis diese vorliegt, was laut IStGH nicht vor 2009 zu erwarten ist, übt der IStGH seine Gerichtsbarkeit über das „Verbrechen der Aggression“ nicht aus.
Dazu kommt die Problematik dass diese Institution nicht von allen Staaten anerkannt wird. Darunter z.B. die USA, Russland, China, Indien, Pakistan aber auch Israel und der Iran.
Man sieht also daran, die Frage wann mordet ein einzelner Soldat war dagegen verhältnismäßig einfach zu beantworten.
Zitat von Nolaselbst das Thema Politik wäre für mein Dafürhalten kein Problem gewesen. Wäre es doch eins, hätte sich ihr Gegenüber vermutlich als Iraner vorgestellt. Über die Bezeichnung Perser, drückt sich in der Regel schon die Distanz zum jetzigen Iran-Regime aus. Wenn Sie einmal darauf achten, werden Sie feststellen, das man sehr großen Wert auf diesen Unterschied legt.
Ehrlich gesagt, ich weiß gar nicht, ob er als seine Heimat "Persia" oder "Iran" genannt hatte. Ich habe ihn einen Perser genannt, weil mir das geläufig ist und ich nicht recht einsehen will, warum dieser buchstäblich jahrtausendealte Name für das Land auf einmal falsch sein soll.
Zitat von NolaAnsonsten sind nach wie vor Repressalien für die komplette Familie innerhalb des Irans zu erwarten. Übrigens sind einige der "Taxenfahrer", welche man bei uns antrifft, mit höheren Qualifikationen und Ausbildungen hier, die ohne neuerliches Studium, nicht anerkannt werden und somit eben Taxifahrer wurden.
Das kann ich bestätigten. Unter den Taxifahrern, mit denen ich häufiger unterwegs bin, ist ein Perser, der im Widerstand gearbeitet hatte und emigrieren mußte; ein Ingenieur. Mit ihm spreche ich auch über Politik. Er war Gegner des Schah-Regimes gewesen, meint aber, im Vergleich zu dem der Mullahs sei das eine Demokratie gewesen.
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