Wie sieht man eigentlich in den USA diese Sache mit Obama und dem Brandenburger Tor? Die Kolumnistin der Washington Post Anne Applebaum liefert eine interessante Perspektive.
Ich dachte mir's und habe deshalb eben nachgesehen: Die zitierte Überschrift des Kommentars ist inzwischen - nein, nicht nur korrigiert worden, sondern gleich ganz ersetzt. "An Election Goes Abroad" heißt er jetzt, eine Wahl geht ins Ausland.
Was diese Möglichkeit, im Web stehende Texte jederzeit korrigieren zu können, wohl für rechtliche und sonstige Probleme aufwerfen mag?
Jemand stellt zB einen wissenschaftlichen Artikel ins Netz; und während sein Kontrahent noch an den Gegenargumenten arbeitet, hat der Autor die bereits selbst entdeckt und in seinen Artikel nachträglich eingearbeitet.
Mir ist es mal passiert, daß ich eine Meckerecke zu einem Artikel in SpOn geschrieben habe und diesen dann nochmal aufgerufen, bevor ich die Meckerecke publiziert habe - und da war der Fehler, den ich aufspießen hatte wollen, schon korrigiert. Ab in den Papierkorb also mit der schönen Meckerecke.
Wissenschaftliche arbeiten 'im Netz' werden schlicht nicht zurueckgenommen. Zumindest wenn diese in den (erstzunehmenden) Portalen abgelegt werden. (arxiv.org).
Zitat von DagnyWissenschaftliche arbeiten 'im Netz' werden schlicht nicht zurueckgenommen. Zumindest wenn diese in den (erstzunehmenden) Portalen abgelegt werden. (arxiv.org).
Stimmt, liebe Dagny. Ebenso machen es natürlich diejenigen Zeitschriften, die nur noch im Web publizieren und die ja sogar den genauen Publikationstermin protokollieren.
Aber es gibt ja auch jede Menge graue Literatur. Forschungsberichte, Pilotstudien, Technical Papers usw. Und dort kann man - was auch sinnvoll ist - munter herumredigieren.
Es entstehen immer neue Fassungen. Der Philosoph Dennett und der Physiologe Kinsbourne haben das mal zum Vorbild für das menschliche Bewußtsein genommen; "Multiple Drafts Model". Kaum hat man was im Bewußtsein, da ist es auch schon überschrieben, geändert.
Tja, bei guter Software wird die jeweils ausgelieferte Textversion gemeldet. Bei sehr guter Software kann man ältere Versionen abrufen und vergleichen. Fürs Zitieren aus dem Netz gilt, daß in Zukunft Datum bzw. Textversion zum Quellennachweis gehört. Bei zitierten Büchern macht man das ja auch so. Ich bin mir nicht sicher, ob man die Anforderungen, die eine lebendige Diskussionskultur mit potentiell schnellen Versionsänderungen mit Webinterfaces wirklich gut wird behandeln können. Es gibt ja bei der Softwareerstellung eben dieses Problem schon lange. Der Einsatz von CVS bzw. Subversion ist da gängig.
Klug und fleißig - Illusion Dumm und faul - das eher schon Klug und faul - der meisten Laster Dumm und fleißig - ein Desaster The Outside of the Asylum
Zitat von califaxFürs Zitieren aus dem Netz gilt, daß in Zukunft Datum bzw. Textversion zum Quellennachweis gehört. Bei zitierten Büchern macht man das ja auch so.
Und dazu, lieber Califax, würde wiederum gehören, daß jeder Text, der in der Internetausgabe einer Zeitung usw. erscheint, einen solchen Zeitstempel trägt.
Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Korrekt müßte unter jedem Text stehen: "Erstellt am mmjj um hhmm Uhr; zuletzt geändert am mmjj um hhmm Uhr". Wie es bei jedem Word-Dokument selbstverständlich ist.
Aber wo findet man das im Web? Bei SpOn kann man immerhin Tag und Zeit bekommen, wenn man die Druckversion wählt.
Der Regelfall ist jedenfalls, daß man für eine frühere Version keinen Beleg mehr hat. Wenn jemand zB bestreitet, daß der Fehler "Ich Bein Ein ..." jemals im Web stand - wie will ich beweisen, daß ich das per Copy+Paste übernommen und mir nicht einfach ausgedacht habe?
Für den Anfang müssen Screenshots bzw. lokal gespeicherte HTML-Dateien reichen. Auf Googlearchive etc. würde ich mich nicht verlassen. Auf Dauer wird sich die Kennzeichnung bei den seriösen Medien hoffentlich durchsetzen. Jetzt ist natürlich SpOn so ein Sache... Also doch lokale Kopien.
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Sie leben doch in der EU und in Deutschland, da braucht man sich doch um solche Kleinigkeiten keine Gedanken zu machen, die wurden doch vom wohlmeinenden Verwaltungsmoloch Staat längst in Angriff genommen.
Hier:
Bibliothek soll deutsches Internet archivieren.
Manche Gesetze haben einfach nicht das Zeug, rechtzeitig von der Öffentlichkeit bemerkt zu werden. Das "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" ist so eines.
Einen Tag vor Heiligabend 2005 ist der Entwurf der Bundesregierung dazu veröffentlicht worden, zu einem Zeitpunkt also, als viele Politiker und Journalisten schon in Feiertagslaune gewesen sein dürften.
Beschlossen wurde dieses Gesetz am 22. Juni 2006: Das war zwei Tage vor dem Achtelfinale der deutschen Mannschaft bei der Fußball-WM gegen Schweden. Im Taumel der WM erschien das Gesetz im Bundesgesetzblatt eine Woche später, zwei Tage vorm Viertelfinale gegen Argentinien.
Danach ist nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern - und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich "zur Abholung bereitgestellt werden".
Automatisierte Verfahren, die unter dem Begriff "Harvesting" bekannt sind, können zur Sammlung ganzer Bereiche des Internets eingesetzt werden und werden schon erprobt. cool, wie?
Zitat von M.SchneiderAutomatisierte Verfahren, die unter dem Begriff "Harvesting" bekannt sind, können zur Sammlung ganzer Bereiche des Internets eingesetzt werden und werden schon erprobt. cool, wie?
Ja, das ist doch prima. Ein Backup von ZR im Nationalarchiv - davon träume ich schon lange.
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