Gibt es einen Praezendenzfall, in dem jemand Ministerpraesident eines Bundeslandes wurde, ohne Mitglied des Landtags zu sein? Die bay. Verfassung erlaubt das auf jeden Fall, aber es wuerde wohl nicht den Gepflogenheiten entsprechen, oder doch??
Zitat von DagnyGibt es einen Praezendenzfall, in dem jemand Ministerpraesident eines Bundeslandes wurde, ohne Mitglied des Landtags zu sein? Die bay. Verfassung erlaubt das auf jeden Fall, aber es wuerde wohl nicht den Gepflogenheiten entsprechen, oder doch??
Interessante Frage, liebe Dagny. Ich habe trotz Grübelns & Googelns bisher keinen Fall finden können. Vielleicht ist jemand erfolgreicher?
Ich dachte erst, Weizsäcker 1981, der Vizepräsident des Bundestags war und dann ins Amt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin wechselte. Aber der hatte sich zu diesen vorgezogenen Neuwahlen 1981 der Wahl ins Abgeordnetenhaus gestellt.
Auch Gerhard Schröder war, bevor er vom Abgeordneten in Bonn zum Ministerpräsidenten in Hannover wurde, erst einmal Oppositionsführer in Niedersachsen gewesen.
Vielleicht auch Steinbrück in NRW? Ich weiß nur, dass er von sich mal gesagt hat, dass er ein Mann der Exekutive sei und deshalb nicht in den Bundestag wollte.
Bernhard Vogel hingegen nicht. - Alle Achtung, ich dachte schon, die CSU traut sich was, einen MP zu kuehren, der nichtmal auf dem Wahlzettel stand. - Allerdings uebernahm Vogel das Amt nach dem Ruecktritt seines Vorgaengers und nicht nach frischen Wahlen.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.