Die Kanzlerin will die Bilanzierungsregeln nach US-Vorbild ändern. Diese dortigen Regeln aber sollen, so schreibt es Rüdiger Jungbluth in der "Zeit", einer der Faktoren sein, die für die jetzige Krise verantwortlich sind.
Der Economist hat über diese Auseinandersetzung seine Meinung kundgetan. (Hier und hier )
Ob es die Krise verschärft hat, will ich nicht beurteilen. Ganz sicher aber ist diese Methode der Rechnungslegung für einen Teil der hohen Abschreibungen verantwortlich.
Ich bin wirklich kein Bilanzierungsexperte. Aber mir scheint doch, daß der ZEIT-Artikel ein klares Beispiel dafür ist, wie wenig deutsche Journalisten (sogar im Wirtschaftsressort einer "Qualitätszeitung") von Ökonomie verstehen. Zynisch könnte man sagen, der Herr Redakteur hätte mit dem Thema etwa so viel zu tun wie das Photo, daß die ZEIT als Illustration bringt ("Ein Mann mit einem Rollkoffer geht am Montag (28.01.08) am Bundesfinanzministerium in Berlin vorbei.").
Kurz gefaßt: Jungbluth macht den Boten für die schlechte Nachricht verantwortlich. Da haben Banken miese Kredite vergeben oder gekauft - aber er sieht das Hauptproblem darin, daß die Miesheit dieser Kredite wahrheitsgemäß gemeldet wird.
Fragwürdig sind nicht die internationalen Standards, sondern die alte deutsche Praxis.
Ein Unternehmen ist langfristig besser aufgestellt, wenn es Reserven hat. Das ist Konsens. Aber es ist NICHT besser dran, wenn diese Reserven verschwiegen werden, wenn diese "stillen Reserven" nur dem Management bekannt sind (damit es diese bei Gelegenheit benutzen kann, um eigene Fehler zu verdecken). Es gibt schlicht kein berechtigtes Interesse, den Eigentümern oder anderen "Stakeholdern" den wahren Wert der Vermögenswerte eines Unternehmens zu verschweigen.
Wobei es natürlich richtig ist, daß es nicht immer leicht ist, diesen Wert zu ermitteln, da gibt es Ermessensspielräume und Fehlerquoten. Damit kann man aber umgehen, wenn einem klar ist, daß die Werte nicht exakt sein können. Man kann damit auf jeden Fall besser umgehen als mit der "stillen" Methode, wo der Bilanzwert von vorneherein völlig unrealistisch ist.
Besonders deutlich ist das bei Wertpapieren. Und nur dort soll ja die neue Bewertung eingeführt werden - Jungbluths Beispiel mit den Immobilien führt in die Irre. Es ist nun wirklich völlig irrelevant für die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens, zu welchem Kurs es Aktien etc. einmal gekauft hat. Da kann nur der aktuelle Kurs zählen.
Natürlich führt das zu starken Schwankungen - aber das ist unvermeidlich, wenn eine Firma massiv in stark schwankenden Werten investiert.
Wobei es nun NICHT so sein muß, daß die Eigentümer die Managementzahlungen an diesen Schwankungen orientieren. Das kommt immer auf die Branche an. Kein Automobil-Manager wird mehr Bonus bekommen, weil das Firmengelände mehr wert ist - da zählt das operative Geschäft. Wenn dagegen eine Firma hauptsächlich mit Immobilien handelt, ist die Wertentwicklung sehr wohl ein wichtiger Maßstab für den Erfolg, und wohl auch für den Bonus.
Richtig peinlich wird die ZEIT dann hier:
In Antwort auf:Und tatsächlich hat die amerikanische Rechenart wohl erheblich zur Entstehung und zur Eskalation der Finanzkrise beigetragen.
Die Entstehung der Immobilienkrise hat mit Bilanzregeln fast nichts zu tun. Die Regeln für Kreditvergaben richten sich nach anderen Kriterien. In Folge hat man auch gesehen, daß nach "altbewährten" deutschen Regeln bilanzierenden Institute sich lustvoll an der Spekulation beteiligten.
Richtig ist, daß das Platzen der Blase durch die Pflicht zur marktnahen Bewertung beschleunigt wurde. Aber das ist kein Problem, sondern im Gegenteil sehr nützlich - sonst wäre die Krise noch weiter verschleppt worden, hätte im Volumen zugenommen und der Schaden wäre dann noch größer.
So ganz klar wurde in Merkels Regierungserlärung ja nicht, inwiefern man sich in Paris auf Änderungen der Bilanzierungsregeln geeinigt hat. Nach etwas Suchen bin ich bei der EU auf die entsprechende Presseerklärung gestoßen: http://www.ue2008.fr/webdav/site/PFUE/sh...conclusions.pdf
We underline the necessity of avoiding any distortion of treatment between US and European banks due to differences in accounting rules. We take note of the flexibility in the application of mark to market valuation under IFRS as outlined in recent guidance from the IASB. Ecofin strongly recommends that supervisors and auditors in the EU apply this new guidance immediately. We also consider that the issue of asset reclassification must be resolved quickly. To this end, we urge the IASB and the FASB to work together on this issue and welcome the readiness of the Commission to bring forward appropriate measures as soon as possible. We expect this issue to be solved by the end of the month, with the objective to implement as of the third quarter, in accordance with the relevant procedures.
Zum besseren Verständnis: IFRS sind die europäischen Regeln, die vom IASB aufgestellt werden. Die US-Regeln (US-GAAP) werden vom FASB aufgestellt. Das was gemeinhin als deutsche Regeln noch für viele Mittelständler gilt (HGB) spielt bei Banken schon längst keine Rolle mehr, hier wird entweder nach US-GAAP oder IFRS bilanziert. Dabei weißt R.A. zurecht daraufhin, dass das alte deutsche Recht ja eher ein vorsichtiges Bild (der Vergangenheit) gezeichnet hat, während US-GAAP und mit Abstrichen IFRS ein realistischeres Bild geben sollen. Wichtig: Nach HGB ist der maximale Wert der Anschaffungswert, nach den anderen Regeln ist immer der aktuellen Wert (Fair Value) Basis für die Bilanzierung. Abschreibungen auf niedrigere Wert sind in beiden Systemen vorgesehen.
Konkret geht es jetzt darum, wie man Wertpapiere bewerten muss, die derzeit nicht handelbar sind, also demnach auch keinen Wert haben. Damit sind die ganzen verbrieften Immobilienforderungen aus den USA gemeint, die in vielen Bankbilanzen liegen. Das Problem ist, dass die eigentlich mit Null bewertet werden müssten und somit hohe Abschreibungen notwendig sind, die das Eigenkapital belasten. Tatsächlich aber stehen ja am Ende dennoch irgendwo Häuser mit einem Wert >0. Während die USA da in den letzten Monaten wohl etwas großzügiger geworden sind, was die drohenden Abschreibungen angeht (die genauen Konditionen weiß ich leider nicht), muss man nach IFRS solche Wertpapiere auf 0 abschreiben, wodurch sich hohe (Buch-)verluste bei den Banken ergeben. Obwohl die Verluste u.U. garnicht existent sind, denn nur der Handel mit den Verbriefungen findet nicht mehr statt - die mit Immobililen besicherten Kredite existieren dagegen weiter.
Ein weiterer Punkt handelt von der Klassifizierung von Wertpapieranlagen. Je nach Haltedauer gelten unterschiedliche Bewertungsvorschriften. Auch hier soll wohl eine Bilanz-schonendere Politik durchgesetzt werden.
Diese Regeländerungen sind m.M. nach eigentlich nicht notwendig, denn man müsste nur endlich die Karten auf den Tisch legen und zeigen, wer welche Immobilienkredite wo in der Bilanz hat. Dann feststellen was die Immobilienkredite eigentlich noch Wert sind und entsprechend bilanzieren. Schon müsste man nicht mehr das Bilanzrecht verbiegen. Aber die Banken wollen sich wohl immernoch nicht in die Karten schauen lassen und die Politik macht das mit. Auch hier zeigt sich, wie wenig wirtschaftlicher Sachverstand bei den meisten europäischen Regierungen vorhanden ist.
Die deutsche Bilanzierung orientiert sich meines Wissens an der alten Kaufmannstradition so vorsichtig wie moeglich zu bilanzieren. Dinge im Lager etwa, werden mit moeglichst niedrigen Werten verbucht, Hauser und so Zeugs auch.
Das hat zur Folge, dass die Bilanz dazu tendiert, das Vermoegen etwas niedriger als den Marktwert anzugeben. Stille Reserven koennen in grosser Hoehe entstehen, etwa wenn guenstig eingekaufte Aktien massiv steigen und diese Kursgewinne nicht realisiert werden.
In den USA ist das anders, aber ich kenn die Details nicht.
Wenn die Kanzlerin sowas machen will, bin ich verwundert und vermute, dass der Staat an die stillen Reserven seiner Buerger und Unternehmen rann will.
ich bin auch kein Bilanzierungsexperte, aber mir ist eines klar: Die Bewertung von Assets zu aktuellen Marktpreisen trägt in sich den Keim der Instabilität. In Boomphasen explodieren die Bewertungen und die über Bewertungen gehebelten Bilanzen und Gewinne, in Doomphasen implodieren sie entsprechend. Banken vergeben gehebelt über ihr Eigenkapital Kredite, deren solide Basis dann im geheblten Tempo wieder zusammenbricht. Das alte HGB hatte sicher Nachteile, treibt aber nicht die jetzigen Extreme.
In Antwort auf:Das Problem ist, dass die eigentlich mit Null bewertet werden müssten und somit hohe Abschreibungen notwendig sind, die das Eigenkapital belasten. Tatsächlich aber stehen ja am Ende dennoch irgendwo Häuser mit einem Wert >0.
Richtig - das kann ein Problem sein. Aber das wäre dann keine Folge des angelsächsischen Marktbewertungsprinzips, sondern eine zu scharfe Fassung im Regelwerk.
Dann sollten diese Häuser nämlich mit dem Wert in der Bilanz stehen, den man auch nach Preisrückgang vernünftig erwarten kann - und nicht mit dem theoretischen Wert der HGB-Ansätze.
Der von dirk verlinkte erste Economist-Artikel beschreibt das m. E. recht gut: in diversen Punkten sollte das Regelwerk noch verbessert werden. Das ist teilweise auch schon länger beabsichtigt und tendenziell an der Politik gescheitert.
Aber das Grundprinzip der Bewertungsmethode - und das wird im ZEIT-Artikel ja angegriffen - das bleibt sinnvoll.
Für viele Vermögensgegenstände existiert ein Markt gar nicht und damit auch kein "fairer" Marktpreis. Zum Beispiel wenn ein Fussballverein ein neues Stadion baut (oder eine Fabrik ein neues Werk), wird es das nur schwer verkaufen können. Der Marktpreis ist nahe null.
Das wäre kein Problem, würde die Bilanz nur der Information dienen, denn dann wüsste ja ein möglicher Aktionäre, dass das Fussballstadion mehr Wert ist. Die Angaben in der Bilanz wären zwar ungenauer und weniger informativ, aber sie würden keinen Schaden anrichten.
Nun hat die Bilanz aber leider auch jede Menge regulatorische Konsequenzen. Überschreiten die Verbindlichkeiten die Vermögensgegenstände, ist das Unternehmen insolvent. Für Kredite müssen Banken Eigenkapital hinterlegen. Schrumpft der Wert der Vermögensgegenstände, dürfen weniger Kredite vergeben werden.
In Antwort auf:Die Bewertung von Assets zu aktuellen Marktpreisen trägt in sich den Keim der Instabilität.
Nicht das Bewertungsverfahren verursacht die Instabilität - sondern die Geschäftsmethoden, die damit beschrieben werden!
In Antwort auf:In Boomphasen explodieren die Bewertungen und die über Bewertungen gehebelten Bilanzen und Gewinne, in Doomphasen implodieren sie entsprechend.
Und das ist ja auch völlig sinnvoll! Denn das bedeutet, die Bilanz beschreibt korrekt und aktuell, was in der Firma passiert. Und wenn die Firma in Bereichen investiert, in denen die Preise stark schwanken - dann schwankt natürlich auch der Firmenwert.
Mal als Beispiel: Man nehme eine Firma, die besteht nur aus einem großen Panzerschrank für Goldbarren und einem Schreibtisch mit Telephon und einem Angestellten, der Gold kauft und verkauft. Dann besteht der Firmenwert fast komplett aus dem Wert der gerade eingelagerten Goldvorräte minus Firmenschulden. Und das bedeutet, der Firmenwert schwankt genau im Rhythmus des Goldpreises. Dies genau zu zeigen, also auch die Abhängigkeit der Firma von diesem Faktor, ist eine Aufgabe vernünftiger Bilanzierung.
Völlig aussagelos ist dagegen eine klassische Bewertung, die den Goldpreis von irgendwann einsetzt und daraus einen aktuellen Firmenwert behauptet.
Der Firma selber schaden die Schwankungen im bilanzierten Firmenwert erst einmal überhaupt nicht. Entscheidend ist nur, wie sie die Goldkäufe finanziert hat. Hat sie dafür Geld aufgenommen, daß sie kurzfristig zurückzahlen muß - dann ist (bei fehlenden sonstigen Reserven) ein fallender Goldpreis eine Katastrophe.
Aber diese Katastrophe ist nicht Folge der Bilanzierung, sondern falscher Geschäftsentscheidungen.
In Antwort auf:Banken vergeben gehebelt über ihr Eigenkapital Kredite, deren solide Basis dann im geheblten Tempo wieder zusammenbricht.
Die Basis bricht nicht zusammen, weil das plötzlich in der Bilanz explizit ausgewiesen wird. Sondern weil die Bank zu riskant Kredite ausgegeben hat, und falsch refinanziert hat.
So ist das z. B. bei der Hypo Real Estate gelaufen. Das ist ja eher zufällig, daß die jetzt anläßlich der allgemeinen Krise platzt. Eigentlich hat die schon seit Jahren eine hanebüchene Geschäftsstrategie gefahren, Ramsch kreditiert und entgegen der üblichen Bankenregel langfristige Kredite mit kurzfristigem Geld gegenfinanziert.
So eine Pleite hat nichts mit der Bilanzierungsmethode zu tun, ist eigentlich überfällig und es ist ein Ärgernis, daß die nun mit Steuermitteln verhindert wird.
In Antwort auf:Für viele Vermögensgegenstände existiert ein Markt gar nicht und damit auch kein "fairer" Marktpreis.
Wenn das nur vorübergehend ist, muß halt geschätzt werden. Ich halte es auch nicht für venünftig, die automatisch mit Null zu bilanzieren. Hängt halt von der Fristigkeit der Finanzierung ab: Wenn ein Gegenstand nicht jederzeit verkäuflich ist, darf man ihn nicht mit kurzfristiger Fälligkeit finanzieren.
> Zum Beispiel wenn ein Fussballverein ein > neues Stadion baut ... wird es das nur schwer > verkaufen können. Der Marktpreis ist nahe > null. Richtig. Exakter: Das Ding ist de facto wertlos. Und so etwas wird eine Bank normalerweise auch nicht als Sicherheit für einen Kredit akzeptieren können!
Auch hier ist eine korrekte Bilanzierung hilfreich: Der Verein weiß dann, daß er sich mit dem neuen Stadion keinen Vermögensgegenstand ins Haus geholt hat, sondern ein Risiko.
In Antwort auf:Nun hat die Bilanz aber leider auch jede Menge regulatorische Konsequenzen.
Ja, aber das wäre ein getrenntes Thema. Erst einmal braucht man eine realistische Bilanzierung. Dann kann man überlegen, welche Konsequenzen man daraus ableiten will.
Es ist aber bestimmt nicht gut, wenn realitätsferne Bilanzwerte als Grundlage für regulatorischen Folgen dienen.
@R.A. Eine korrekte bzw. den tatsächlichen Werten entsprechende Bilanzierung scheitert ja derzeit nicht nur an einer scharfen Fassung des Regelwerks, sondern auch an der schlichten Unwissenheit, welche tatsächlichen Werte genau hinter den Verbriefungen stehen.
I.Ü. wäre bei einer Bilanzierung nach HGB trotz Wertsteigerung keine Erhöhung der Beleihung möglich gewesen. Entweder das Haus wird verkauft und es wird ein höherer Preis erzielt als es gekostet hat oder eben nicht. Aber die teilweisen Luftbuchungen, dass ein vollfremdfinanziertes Haus noch für weitere Schulden gut ist (weil der Wert angeblich gestiegen ist) hätte es nach HGB nicht gegeben.
Traditionell herrschten in DE die Bilanzierungsstandards des HGB. Der Inhalt des HGB wird vom Gesetzgeber bestimmt, der Inhalt ist für nahezu alle Gewerbebetriebe maßgeblich.
In den USA sind bis dato die US-GAAP üblich. Diese werden in einem komplizierten Prozeß durch verschiedene teils semi-private Gremien beeinflußt (AICPA, FASB, SEC, etc.) und sind im Prinzip nur für Gesellschaften maßgeblich, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Ob und wie andere Gesellschaften bilanzieren, bleibt ihnen überlassen, sofern eventuelle Kreditgeber nichts anderes verlangen.
Aufgrund nicht unerheblicher Unterschiede zwischen den nationalen Bilanzierungsstandards ist eine grenzüberschreitende Vergleichbarkeit von Bilanzen bislang nicht gegeben gewesen. Aus diesem Grund bemüht man sich seit einigen Jahren, ein internationales Bilanzregime mit dem Namen IFRS (früher IAS) zu schaffen, wobei die USA in diesem Prozeß aufgrund ihres wirtschaftlichen Gewichtes sehr dominant sind, und eine zunehmende Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS festzustellen ist. In diesem Kontext ist auch die aktuelle Äußerung von Frau Merkel zu sehen. Für Kapitalmärkte in Anspruch nehmende Gesellschaften sind die IFRS in DE mittlerweile verbindlich anzuwenden, ansonsten hat das HGB nach wie vor Gültigkeit (grob gesagt).
Zur Bewertung:
Das HGB neigt sicherlich zu einer gewissen Vorsicht, man kann aber nicht behaupten, daß es extrem konservativ wäre. Eine Stärke des HGB ist seine Systematik und eine gewisse Klarheit. Beides mangelt den US-GAAP und in der Folge auch den IFRS. So schwanken die Ansatzvorschriften der US-GAAP zwischen einer eher konservativen Bewertung einerseits und einer recht optimistischen Bewertung andererseits. Gründlich dargestellt findet man diese Problematik hier: http://www.amazon.de/Konzernabschlu%C3%9...P/dp/3486581902, mehr an dieser Stelle würde den Rahmen eines Kommentares sprengen. Hinzu kommt, daß viele Vorschriften der US-GAAP eher vage und auslegungsbedürftig sind. Beide Problematiken dürften dem Umstand geschuldet sein, daß an der Entstehung der Standards eine Vielzahl von Parteien beteiligt sind, die jeweils ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Insofern ergibt sich bei den US-GAAP und in der Folge auch den IFRS, daß der Bilanzleser schlecht einschätzen kann, ob die vorliegende Bewertung eher konservativ oder eher optimistisch ausfällt; beim HGB kann er einigermaßen sicher von Letzterem ausgehen. NB: Auch die US-GAAP führen ganz automatisch zu stillen Reserven, da sie z. B. als einzig zulässiges Verbrauchsfolgeverfahren LIFO vorsehen. Daß die US-GAAP bilanztechnisch nicht der Weisheit letzter Schluß sind, erkennt man auch daran, daß der US-Fiskus (IRS) ein eigenes Steuerbilanzrecht entwickelt hat, weil er sich auf die US-GAAP nicht verlassen mag. Gerüchtehalber werden teilweise in US-Kreditverträgen seitens der Banken erhebliche Modikationen der US-GAAP bei der Bilanzierung des Kreditnehmers festgeschrieben, die die US-GAAP wieder in gewissem Umfang an das HGB annähern (Vorsichtsprinzip). Insofern setzt sich hier weltweit ein System durch, daß in seiner Heimat nicht ganz unumstritten ist.
Jopa hat ja schon fast alles dazu gesagt - vor allem was die Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) betrifft. Dass ein Standard nicht per Gesetz sondern von societies, boards etc gesetzt wird ist in den USA gang und gaebe. In meinem Bereich sind es bswp standards von API, ASME und NACE die die Parameter setzen.
Auch in den USA ist das Prinzip "lower of cost or market" bei der Bewertung von assets, also das deutsche "kaufmaennische Vorsicht" in den GAAP enthalten.
Dass die Buchhaltung in den USA an der Krise mit Schuld ist, weil die Banken etc ihre investment vehicles nach der mark to market rule stark abschreiben mussten und so angeblich gesunde Banken in die Insolvenz getrieben wurden, wird immer mal behauptet ist aber weitgehend Unsinn. Diese investment vehicles (CDOs und credit default swaps vor allem) waren ja schon wertlos - der payment stream fuer die CDOs war versiegt und die credit default swaps waren nicht gedeckt bzw nicht deckbar als sie faellig wurden. Welchen Wert haette ein Buchhalter hier denn ansetzen sollen? Der Markt, das weiss jeder ECON 101 student, dient unter anderem dazu faire Preise (fair market value in GAAP) zu etablieren. Wenn der Markt diese investment vehicles mit Null bewertet, sollte man sie trotzdem noch at cost in den Buechern fuehren duerfen?
An "ich hab zwar keine Ahnung aber will auch was dazu sagen" - Dagny: GAAP und HGB sind ziemlich aehnlich und wenn ueberhaupt erlauben die GAAP es schneller einen Trend oder eine Krise zu erkennen - wenn man die Signale denn sehen will (Bear Stearns). Von einer Verschwoerung zum Zugriff auf irgendwelche "stille Reserven", die es wie jopa ja ganz richtig schreibt, hier in den USA genauso gibt, kann ich da nix sehen.
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Gruß, str1977
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