In dieser Randmerkung in "Zettels Raum" kommentiere ich eine Entscheidung des Berliner Landgerichts, durch die ein Sexualstraftäter auf freien Fuß gesetzt wurde.
Ihre Folgen sind bedenklich. Rechtlich scheint sie mir aber einwandfrei, ja geboten zu sein.
Tja, in diesem Fall wurde wohl nach geltendem Recht geurteilt. Mehr kann man von einem Richter nicht erwarten, weniger auch nicht. Das Problem in solchen Fällen, sind in der Regel nicht die Richter, sondern es ist die Gesetzgebung... leider kümmern sich unsere Volksverdreher kümmern lieber um W(N)ichtigkeiten wie das Antidiskriminierungsgesetz und darum, wie man das Volk durch weitere Steuer-Erhöhungen verarmen lassen kann.
Zitat von Sparrowhawk"Es gibt noch Richter in Berlin!" Tja, in diesem Fall wurde wohl nach geltendem Recht geurteilt. Mehr kann man von einem Richter nicht erwarten, weniger auch nicht. Das Problem in solchen Fällen, sind in der Regel nicht die Richter, sondern es ist die Gesetzgebung...
In diesem Fall ist allerdings auch die Gesetzgebung nicht zu beanstanden. Mehr, als daß die Möglichkeit eröffnet wurde, auch im Nachhinein noch Sicherungsverwahrung anzuordnen, kann man eigentlich nicht tun.
Nur muß es halt auch für Angeklagte und für Täter Rechtssicherheit geben. Wenn ein Gericht in Kenntnis aller Tatsachen geurteilt hat und das Urteil rechtskräftig geworden ist, dann gilt es eben.
Eine neue Entscheidung ist nur möglich, wenn neue Tatsachen bekanntgeworden sind. Das ist so zugunsten Verurteilter beim Wiederaufnahmeverfahren. Und es muß auch so sein, wenn zu ihren Ungunsten nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt wird.
Eine andere Frage, lieber Sparrowhawk, ist es, ob man nach US-Vorbild auch entlassene Sexualverbrecher weiter überwachen sollte - mit Bekanntgabe ihrer Adresse usw.
Ich bin da sehr unsicher. Auch der Sexualstraftäter ist ja ein Mensch mit seiner Würde.
In Antwort auf:Die Diskussion sollte hier nicht sein, ob ein Sexualstraftäter auch ein Mensch mit seiner Würde ist.
Doch, das muß nach meiner Überzeugung immer mitbedacht werden. Im Fall der Aktionen der CIA in Europa, im Fall Guantanamo usw. wird ja auch von niemandem argumentiert: Diese Täter, die da verfolgt und ggf. festgesetzt werden, sind Massenmörder, also zählt ihre Menschenwürde nicht mehr.
Menschenwürde, liebe Turbofee, zählt immer und ist folglich immer in einer Diskussion, wie wir sie jetzt führen, zu berücksichtigen.
In Antwort auf: Sondern es sollte die Priorität gesetzt werden, daß Opferschutz vor Täterschutz zu gehen hat. Und daß verhindert werden muß, daß es durch einen solchen Täter noch mehr Opfer gibt.
Darüber sind wir uns einig. Aber das muß immer mit rechtsstaatlichen Mitteln geschehen.
Was unseren demokratischen Rechtsstaat von totalitären Diktaturen unterscheidet, das ist ja genau dies: Daß staatliche Maßnahmen gegenüber Menschen nie allein vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit bestimmt sein dürfen.
Der Mensch darf nie Mittel zum Zweck sein. (Das ist, nebenbei, auch die Grundlage der Ethik Kants). Auch der schlimmste Täter darf nicht eingesperrt werden, wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Das ist übrigens auch unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes unbedingt einzuhalten. Denn ein Staat, der sich nicht mehr an das Recht hält, macht uns alle zu potentiellen Opfern.
Ich finde, daß bei erwiesener Kindervergewaltigung grundsätzlich Sicherheitsverwahrung angeordnet werden muß, schon allein, um weitere Kinder zu schützen. Oder wie vieler "Rückfälle", wie vieler weiterer zerstörter Leben bedarf es dazu ? Alternativ wäre ich für die Kastration des Täters, undzwar auf Lebenszeit.
Das mit der ach so tollen Therapie halte ich für Verschwendung von Steuergeldern, die eher der Existenzberechtigung für ein paar Sozialpädagogen und -psychologen dient. Denn es ist doch klar: im Gefängnis laufen keine Kinder herum, also gibt es keinen Reiz, keine Verführung. Und was solche Leute den Psycho-Gutachtern erzählen... kann man vergessen. Die erzählen denen nur, was sie hören wollen, damit sie ein Gutachten bekommen, das ihnen eine Haftverkürzung ermöglicht, damit sie schneller rauskommen und sich das nächste Opfer ausguggern können.
Menschenwürde... wer die Würde eines Menschen so sehr mit Füßen tritt wie es Kindervergewaltiger tun... dem spreche ich allerdings die eigene Menschenwürde ab.
In Antwort auf:Menschenwürde... wer die Würde eines Menschen so sehr mit Füßen tritt wie es Kindervergewaltiger tun... dem spreche ich allerdings die eigene Menschenwürde ab.
Lieber Sparrowhawk,
ja, natürlich muß man potentielle Opfer schützen, soweit das nur geht.
Aber so verständlich die Empörung über solche Täter ist - sie haben immer noch ihre Menschenwürde.
Und es sind ja sehr oft Menschen, die selbst in ihrer Kindheit Opfer sexueller Übergriffe gewesen sind. Sie geben an ihre Opfer das weiter, was sie selbst erlitten haben.
Manchmal - nicht immer, aber doch recht häufig - sind es auch Menschen mit einem gehirnorganischen Schaden. Sie sind schwach, sie sind schlecht, ja. Sie sind ja oft auch verzweifelt über sich selbst, verlangen selbst, kastriert zu werden.
Und schließlich kommt da auch viel Archaisches durch. Der Mensch hat im Lauf seiner Evolution ein ungeheures Maß an Triebkontrolle hinbekommen. Aber manchmal schlägt durch, was längst überwunden zu sein scheint - unfaßbarer Sadismus, eine hochgradig mit Aggression aufgeladene Sexualität.
Ich vermute, daß du den Fall Jürgen Bartsch nicht mehr als Zeitgenosse erlebt hast, aber du kennst ihn sicherlich. Ein junger Mann mit den perversesten Phantasien, die er nicht nur nicht kontrollieren konnte, sondern die er auch tatsächlich weitgehend realisierte. Die fürchterlichen Einzelheiten sind damals geheimgehalten worden.
Ein Scheusal. Aber auch ein tiefunglücklicher Mensch, der alles daransetzte, sich im Gefängnis kastrieren zu lassen und der bei dieser Operation starb.
Ja, aber er starb nicht an der Kastration selbst, sondern weil ihm eine Überdosis des Narkotikums Halothan verabreicht wurde (das 10fache der vorgesehenen Menge). Angeblich war es ein unqualifizierter Pfleger, aber es gab auch das Gerücht, daß der behandelnde Arzt Selbstjustiz geübt haben soll.. was aber nie bewiesen wurde.
Mein Mitleid für bartsch hält sich in Grenzen, um nicht zu sagen: ich hab keins. Es ist eine fürchterliche Unsitte, jemandem, weil er´s nicht leicht gehabt hat, quasi eine Art "Freifahrtschein aus Mitleid" zu geben.
In Antwort auf:Ja, aber er starb nicht an der Kastration selbst, sondern weil ihm eine Überdosis des Narkotikums Halothan verabreicht wurde (das 10fache der vorgesehenen Menge). Angeblich war es ein unqualifizierter Pfleger, aber es gab auch das Gerücht, daß der behandelnde Arzt Selbstjustiz geübt haben soll.. was aber nie bewiesen wurde.
Ja, stimmt, so war es.
In Antwort auf:Mein Mitleid für bartsch hält sich in Grenzen, um nicht zu sagen: ich hab keins. Es ist eine fürchterliche Unsitte, jemandem, weil er´s nicht leicht gehabt hat, quasi eine Art "Freifahrtschein aus Mitleid" zu geben.
Mitleid ist aus meiner Sicht nicht die richtige Kategorie, liebe Sparrowhawk. Ich kann auch kein Mitleid mit solchen Monstren empfinden. Aber ich kann sie auch nicht hassen.
Sie sind halt, wie sie sind. Wenn man zynisch sein will: Eine böser Laune der Natur. Psychopathen, die unter sich selbst leiden, so wie andere unter ihnen leiden.
Haß haben meines Erachtens andere Arten von Verbrechern verdient: Leute wie Sarkawi, der sich hingestellt und Menschen den Kopf abgeschnitten hat. Nicht, weil er seinen Trieb nicht kontrolliern konnte, sondern aus kalter, kalkulierter Mordlust. Der Typ des KZ-Mörders.
Oder Drogenbosse, die Tausende ins Elend bringen, um Geld zu verdienen. Scheusale wie der "Dritte Mann" in diesem grandiosen Film.
in unserer Nähe sollte mal ne Forensische Abteilung für schwere Fälle (Pyromanen und Kindervergewaltiger in der Hauptsache) gebaut werden... was die Anwohner überhaupt nicht mochten... denn die Location war für Kindervergewaltiger strategisch günstig gelegen... keine 15 Minuten zu Fuß in die Innenstadt, in deren Nähe sich das Gymnasium befindet... wer nicht laufen will, nimmt einfach den Bus, dessen Haltestelle keine 2 Minuten von der Klinik entfernt ist. Zu der Zeit befand sich, keine 5 Minuten zu Fuß von der Schule entfernt, auch ein AWO-Kindergarten.
Entsprechend gab es Bürger-Initiativen, die sich gegen den Bau der Foensischen an der gedachten Stelle ausgesprochen hatten, und letztendlich wurde dem nachgegeben.
Ich hatte darüber mit ner Kommilitonin mal diskutiert... sie meinte "ja, aber solche Leute müssen doch auch wohin." Sicher müssen sie das. Aber nicht in eine dermaßen günstige Lage, sondern weit ab vom Schuß.
In Antwort auf:Natürlich hat so ein Mensch auch seine Menschenwürde, aber er soll sich doch entsprechend würdig benehmen. Der Schutz von Kindern, von Mitmenschen überhaupt, hat einen höheren Rang als der Schutz der Menschenwürde eines solchen Täters.
Das eine schließt ja das andere nicht aus. Ich bin für größtmöglichen Schutz ohne Verletzung der Menschenwürde.
In Antwort auf:Im übrigen kann er ja auch im Gefängnis oder in der Sicherheitsverwahrung seine Würde pflegen lassen - die nimmt ihm dort doch niemand, oder?
Darf ich, liebe Turbofee, an den Ausgangspunkt dieser Diskussion erinnern? Seit 2004 darf auch nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt werden. Und zwar dann, wenn sich eben nachträglich - nach der letzten Verurteilung also - neue Erkenntnisse zur Gefährlichkeit des Täters ergeben.
Das erscheint mir richtig; und es ist ja eine erhebliche Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit. Mehr kann der Staat eigentlich in dieser Hinsicht nicht tun.
Nur muß es eben neue Erkenntnisse geben. Es geht doch in einem Rechtsstaat nicht, daß jemand verurteilt wurde, seine Strafe abgesessen hat - und dann findet ein Gericht, daß das erste Urteil zu milde gewesen war, und verhängt ein strengeres.
Nicht wahr, das würde doch jede Rechtssicherheit aushebeln? Und nur darum ging es: Ob neue Erkenntnisse über den Täter vorlagen, die dem verurteilenden Gericht nicht bekanntgewesen waren.
Das hat das Landgericht Berlin verneint. Die Vorsitzende Richterin hat auch gesagt, diese Entscheidung sei dem Gericht sehr schwergefallen. Also wird es sich schon die Fakten sehr genau angesehen haben.
In Antwort auf:Wenn Du, Zettel, vielleicht Kinder hättest (?) und wüßtest, daß in der Nähe jetzt so ein habitueller Kinderschänder frei herumläuft, dann hättest Du wohl auch eine andere Meinung.
Natürlich macht sich jeder Sorgen um seine Angehören, und seine Kinder insbesondere.
Aber darum geht es doch nicht, daß sie optimal geschützt werden sollen. Selbstverständlich sollen sie das, und ich habe ja ausdrücklich gesagt, daß ich auch für die seit 2004 verschärfte Regelung bin.
Sondern es geht in dem jetzigen Fall darum, ob die Verhängung der Sicherungsverwahrung mit dem Gesetz im Einklang gestanden hätte oder ein Gesetzesbruch gewesen wäre.
Das kann man nach meinem Verständnis nicht danach entscheiden, ob man selbst betroffen wäre oder nicht. Es ist gerade das Wesen des Rechtsstaats, daß die Gerichte nicht nach solchen subjektiven Kriterien urteilen.
Im Germanischen Recht war das anders, da ging es um Genugtuung für die Geschädigten oder Hinterbliebenen. Auch Menschen in Deutschland, die noch dem islamischen Recht verhaftet sind, denken oft so. Aber juristisch darf das keine Rolle spielen.
Ich bin für den größtmöglichen Schutz vor Sexualstraftätern und halte überhaupt nichts von einer Kriminologie, die sich oft mehr um den Täter sorgt als um das Opfer, oder die gar den Täter als ein "Opfer der Gesellschaft" sieht. Aber was den Rechtsstaat angeht, darf man meines Erachtens nicht wackeln. Jedenfalls will und tue ich das nicht.
In Antwort auf:Was würdest Du dann machen? Jeden Tag beten, daß Deine Kinder unbeschädigt nachhause kommen?
Nein. Ich glaube nicht an die Kraft des Gebets. Obwohl es subjektiv natürlich sehr hilfreich sein kann.
In Antwort auf:Nun ja: Auch hier hat sich eine große Bürgerinitiative gegen den Bau dieser Einrichtung gebildet. Natürlich wurden deren Bedenken hinweggefegt - und jetzt hat man sie mit einem Zuckerbrot beruhigt: Man tut so, als ließe man ihre Intiatoren als Planungsbeirat bei der Sache mitwirken
Wo solle man sie einrichten, die Forensischen Kliniken? Wo die AKWs, wo die Autobahnen bauen? Wo die Drogenberatungsstellen einrichten?
Kürzlich waren wir in einer Nachbarstadt im Kino. Das Auto wurde aufgebrochen, aber nix geklaut, weil nix zu klauen dringelassen worden war. Die Polizei sagte uns: Sie dürfen halt ihren Wagen nicht in der Nähe der Drogenberatungsstelle parken, da passiert ständig sowas.
Aber irgendwo müssen sie ja hin, die Forensischen Kliniken, die Autobahnen usw. Jeden Anlieger, der sie nicht in seiner Nähe haben will, kann man verstehen. Aber allen Anliegern überall kann man diesen Wunsch leider nicht erfüllen.
Mir scheint, viele "Bürgerinitiativen", die sich gegen dergleichen in ihrer Nachbarschaft wenden, verfahren nach dem Prinzip: "Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd's andre an!"
Tja, wie gesagt... eine Forensische, mit Kindervergewaltigern, in nahezu allernächster Nähe zu einer Schule und einem Kindergarten bauen zu wollen, ist einfach nur verantwortungslos. Also... wenn solche Einrichtungen gebaut werden müssen, bitte weiter draußen, wo die Gefahr für die Kinder weitaus geringer ist.
Auch das hat mit Prävention zu tun... man stellt ja auch einen pathologischen Bombenleger nicht in einer Sprengstofffabrik an.
In Antwort auf:Tja, wie gesagt... eine Forensische, mit Kindervergewaltigern, in nahezu allernächster Nähe zu einer Schule und einem Kindergarten bauen zu wollen, ist einfach nur verantwortungslos. Also... wenn solche Einrichtungen gebaut werden müssen, bitte weiter draußen, wo die Gefahr für die Kinder weitaus geringer ist.
Ganz einverstanden, lieber Sparrowhawk; und soviel ich weiß, ist das auch die Regel.
Nur löst es leider nicht das Problem, daß halt immer Nachbarn da sind, die sich bedroht fühlen. So, wie beim Bau einer Autobahn durch bewohntes Gebiet immer Leute da sind, die darunter leiden. So, wie es beim Bau einer Moschee immer Leute geben wird, die diese nicht in ihrem Viertel haben wollen.
Aber irgendwo müssen die Kliniken, die Autobahnen, die Moscheen ja gebaut werden. Und dann ist halt die (berechtigte) Perspektive der Allgemeinheit nicht oder nur schlecht vereinbar mit der (berechtigten) Perspektive der Anwohner.
In Antwort auf:Man hätte diese Forensische Klinik zum Beispiel in der Nähe von Altenrath bauen können. Dort ist eine ehemalige belgische Kaserne - genauso wie dort eine war, wo sie jetzt gebaut wird. Manchmal fahre ich in Altenrath an dieser Stelle vorbei. Weit weg, wo Fuchs und Hase sich Gute Nacht sagen. Da gäbe es nicht einmal Anwohner, die sich beschweren könnten.
Ja, das klingt sehr vernünftig, auch wenn ich die lokalen Verhältnisse natürlich nicht kenne.
Übrigens ist das mit den klassischen "Landes-Heil-und-Pflegeanstalten" fast immer so gemacht worden. Ich habe als Kind ein paar Jahre in einer Kleinstadt gelebt, die eine solche Anstalt hatte. Sie lag an der Landstraße, fast auf halbem Weg zur Nachbarstadt.
Ich bin nicht ganz sicher, vermute aber, daß diejenigen, die jetzt dort untergebracht sind, früher in den geschlossenen Abteilungen von Psychiatrischen Kliniken waren. Teils vermutlich auch in Zuchthäusern.
In Antwort auf:Überhaupt ist mir der Sinn einer solchen forensischen Klinik nicht klar. Früher habe ich nie etwas von einer solchen Einrichtung gehört, und jetzt auf einmal baut man mehrere davon, an allen möglichen Orten. Hie und da kommt dann einer von den Insassen aus, meistens wird er wieder eingefangen, aber manchmal bringt er auch jemanden um.
Es ist meines Erachtens sehr sinnvoll, sie in speziellen Institutionen unterzubringen, weil sie ja eben beides sind - Verbrecher und psychisch krank. Sie gehören nicht ins Gefängnis, weil sie psychisch krank sind. Sie gehören nicht in die Psychiatrie, weil sie Verbrecher sind.
In Antwort auf:Man könnte doch solche Sachen, wenn man schon glaubt, daß man das braucht, auch auf dem Gelände eines Gefängnisses bauen, zumindest zukünftige Objekte so großzügig planen, daß sowohl die Justizvollzugsanstalt als auch die Forensische Klinik beide innerhalb einer gemeinsamen Sicherheitszone liegen.
Ja, das ist sicher eine Möglichkeit. Hängt vermutlich von den lokalen Gegebenheiten ab.
In Antwort auf:Heute hieß es, daß in Belgien zwei kleine Mädchen ermordet worden sind. In einer Zeitung stand, daß der Verdächtige vor einer gewissen Zeit aus dem Gefängnis entlassen worden war, in dem er wegen "Vergewaltigung" einsaß. An anderer Stelle war nur von einem "vorbestraften Sexualtäter" die Rede, auch von "Vergewaltigung Minderjähriger". Später dann, im Fernsehen, wurde gesagt, daß er drei kleinere Kinder vergewaltigt hatte. Das ist ja etwas ganz anderes als eine "normale" Vergewaltigung. Vielleicht tut man solche Leute dann in Forensische Kliniken, wo man sie zunächst spazieren führt und später wieder ganz frei läßt.
Was soll man machen? Was hat die Gesellschaft gemacht, seit es so etwas wie eine zivilisierte Gesellschaft gibt?
Vor der Aufklärung hat man Verbrecher ungleich härter bestraft als heute, und man hat keinen Unterschied zwischen psychisch kranken und anderen Tätern gemacht. Auch unter der Fahne der Aufklärung hat der Staat noch, in der Französischen Revolution, erbarmungslos getötet, wen er als gesellschaftsfeindlich ansah.
Das alles hat dem Verbrechen keinen Einhalt geboten. Sieht man von primitiven Stammesgesellschaften ab, dann gab es vermutlich nie in der Menschheitsgeschichte eine so geringe Kriminalität wie heute in den demokratischen Rechtsstaaten.
So ganz falsch scheint also der liberale Umgang mit dem Verbrechen nicht zu sein.
Naja, bei so viel "mildernden Umständen", die es heutzutage alle gibt, möchte ich nicht wissen, wie viele wegen angeblicher Unzurechnungsfähigkeit freikamen, die sonst für ihre Tat(en) verurteilt worden wären. So kann man natürlich auch die Kriminalitätsstatistiken schönschreiben.
In Antwort auf:Vielleicht tut man solche Leute dann in Forensische Kliniken, wo man sie zunächst spazieren führt und später wieder ganz frei läßt.
Den Eindruck hab ich, angesichts der Rückfallquoten, auch. Ich wäre dafür, die Gutachter haftbar zu machen, wenn jemand, der aufgrund ihres Gutachtens vorzeitig freikommt oder Freigang bekommt und rückfällig wird. Dann wären sie mit ihren "Wolle mer se rauslassen" um einiges vorsichtiger. So fahrlässig, wie die teilweise sind, grenzen ihre "Irrtümer" schon an Beihilfe.
In Antwort auf:Was soll man machen?
Entweder wegsperren und nicht mehr rauslassen oder, wenn sie rauskommen sollen, kastrieren.
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