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Pentas
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27.01.2010 09:18
#2 RE: Diskrimination gegen nicht verlässliche Bewerber
Gehören Verlässlichkeit und Arbeitsbereitschaft nicht von eh her schon zu den Pflichten eines Arbeitnehmers? Pflichten die so auch im Gesetz stehen. Bei Verstoßen ist sogar eine fristlose Entlassung zulässig. Ist das in Britania nicht so? Ich glaube der Jobcenter Mitarbeiter hat eine Antidiskriminierungsrichtlinie einfach ein wenig zu streng ausgelegt.
Zitat von PentasIch glaube der Jobcenter Mitarbeiter hat eine Antidiskriminierungsrichtlinie einfach ein wenig zu streng ausgelegt.
Das sicherlich, und wahrscheinlich hat er kräftig den Kopf gewaschen bekommen. Aber allein, dass solch ein hahnebüchenes Missverständnis überhaupt möglich ist, ist aus meiner Sicht ein Zeichen dafür, dass die Antidiskriminiererei zu weit gegangen ist.
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Calimero
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28.01.2010 08:17
#4 RE: Diskrimination gegen nicht verlässliche Bewerber
Zitat von Gorgasal... dass die Antidiskriminiererei zu weit gegangen ist.
Jupp, ist sie. Das o.g. Beispiel ist besonders krass, aber hier in Deutschland geht's auch lustig zu. Hier bekommt man 5400 € zugesprochen, wenn man als Postzusteller arbeiten möchte, aber wegen zu schlechter Deutschkenntnisse abgelehnt wurde.
Fehler der Post: Man hat Klartext gesprochen. Merkwürdig daran: Anscheinend gibt es keine Standart-Tests und Vorgaben für Einstellungen. Gefundenes Fressen für den Anwalt: Sein Mandant kommt aus Afrika, also zieht das AGG.
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Pentas
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28.01.2010 09:38
#5 RE: Diskrimination gegen nicht verlässliche Bewerber
Zitat von Gorgasal... dass die Antidiskriminiererei zu weit gegangen ist.
Jupp, ist sie. Das o.g. Beispiel ist besonders krass, aber hier in Deutschland geht's auch lustig zu. Hier bekommt man 5400 € zugesprochen, wenn man als Postzusteller arbeiten möchte, aber wegen zu schlechter Deutschkenntnisse abgelehnt wurde.
Hier in Österreich kann man anscheinend als Postzustellerin mit mangelhaften Deutschkenntinssen arbeiten. Postzustellung teilweise per Zufallsprinzip. Mein Haushalt bekam Post von Nachbarort! Gut das hier am Land man sich noch kennt und die informelle Zustellung funktioniert.
Zitat von PentasHier in Österreich kann man anscheinend als Postzustellerin mit mangelhaften Deutschkenntinssen arbeiten. Postzustellung teilweise per Zufallsprinzip. Mein Haushalt bekam Post von Nachbarort! Gut das hier am Land man sich noch kennt und die informelle Zustellung funktioniert.
Das ist im Altreich auch nicht besser.
Kürzlich war unser Briefträger im Urlaub, und er wurde von jemandem vertreten, der offenkundig nicht lesen konnte. Unsere Briefe landeten ergo bei diversen Leuten der Gegend, die sie uns dann brachten; so daß sich die eine oder andere neue Bekanntschaft ergab.
Eines der wichtigeren Anwendungsfelder des Machine Learning ist Handschrifterkennung, insbesondere die Erkennung von Postleitzahlen, um Briefe automatisch nach PLZ sortieren zu können. Das wird irgendwann auch in Roboter eingebaut werden. Dann hat sich das Problem erledigt. Vielleicht können die Roboter dann auch ein Schwätzchen halten. Womöglich sogar auf Deutsch, nicht nur auf Chinesisch.
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Ungelt
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28.01.2010 11:23
#8 RE: Diskrimination gegen nicht verlässliche Bewerber
Zitat von GorgasalVielleicht können die Roboter dann auch ein Schwätzchen halten. Womöglich sogar auf Deutsch, nicht nur auf Chinesisch.
Ich kann's schon hören: "Guten Tag Hell Zettel, ich habe hiel einen Einschleibeblief fiil Sie..."
Natürlich nur bis zur Version 1.103.7543, danach gibt es für die islamische Volksrepublik Deutschland 235 perfekt angepaßte mundartliche Sprachmodule, die über den obligatorischen persönlichen Kommunikator jederzeit passend ausgewählt werden können.
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