Zitat Art. 141 Verfassung des Freistaates Bayern (3) 1 Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2 Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3 Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
Zitat Art. 141 Verfassung des Freistaates Bayern (3) 1 Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2 Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3 Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
Hervorhebungen von mir.
Das finde ich, lieber fedchan, gar nicht so schlecht. Und gewiß werden sich die Bayern freuen, wenn demnächst auf Kosten des europäischen Steuerzahlers Touristen aus Griechenland dorthin gebracht werden, um die Wanderwege und Erholungsparks zu genießen.
Zitat von EU-Kommissar für Industrie- und Unternehmenspolitik Antonio TajaniIn der Anfangsphase sollen vor allem Nordeuropäer in den Süden reisen und umgekehrt. Die Einzelheiten über die Auswahl der Teilnehmer stehen noch nicht fest.
Ich würde vorschlagen, daß jeweils die Basisorganisation der Partei örtliche Greennpeace / Agenda 21 - Arbeitsgruppe zusammen mit der Betriebseinheit der Einheitsgewerkschaft dem Betriebsrat des Arbeitgebers die Anträge der Antragsteller beurteilen sollte. (Bei ausgeschiedenen Antragstellern ist selbstverständlich der Betriebsrat des zuletzt beschäftigenden Betriebes zuständig.)
Auf jeden Fall sollten bei der Ausarbeitung dieser Einzelheiten aber die reichen Erfahrungen derjenigen Länder genutzt werden, die aus Zeiten der kommunistischen Gewalltherrschaft aufgrund ihrer lehrreichen Vergangenheit bereits reiche Erfahrungen mit der Bewirtschaftung von Urlaubsangeboten für Werktätige besitzen.
Zitat von ZettelBerechtigt sind Rentner und alle Personen über 65 Jahren, Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren ...
Heisst das, wir koennen Herrn Tajani jetzt wegen Altersdiskriminierung drankriegen?
Positive Diskriminierung ist allemal erlaubt, lieber Nils.
Zitat von NilsOff-Topic: Und seit wann sind Personen zwischen 18 und 25 Jahren eigentlich Jugendliche?
Äh ... das geht auf meine Kappe. Im Bericht der Times heißt es "young people between 18 and 25"; das hätte ich wohl mit "junge Menschen" übersetzen sollen.
Zitat von ZettelBerechtigt sind Rentner und alle Personen über 65 Jahren, Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren ...
Heisst das, wir koennen Herrn Tajani jetzt wegen Altersdiskriminierung drankriegen?
Positive Diskriminierung ist allemal erlaubt, lieber Nils.
Wenn ich als Arbeitgeber einen von hundert Bewerbern anstelle - ist das dann nicht eigentlich auch "positive Diskriminierung"? (Ich habe es wirklich noch nicht begriffen, dabei bilde ich mir doch ein, nicht so begriffsstutzig zu sein. Oder war es ironisch gemeint?)
EDIT: Jetzt habe ich es vielleicht doch noch begriffen, manchmal lohnt sich etwas Nachdenken durchaus. Es geht ja bei der Anstellung in der Regel wohl nicht um die Anstellung selbst, sondern um die gerechte Behandlung im Vorfeld, also Einladung zum Gespräch, und so. Ich muß als Arbeitgeber entweder Alle zum Vorstellungsgespräch einladen, oder Keinen. Oder eben richtig begründen. Wie auch immer, es ist eine Erziehung zur Unaufrichtigkeit.
Zitat von ZettelBerechtigt sind Rentner und alle Personen über 65 Jahren, Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren ...
Heisst das, wir koennen Herrn Tajani jetzt wegen Altersdiskriminierung drankriegen?
Positive Diskriminierung ist allemal erlaubt, lieber Nils.
Wenn ich als Arbeitgeber einen von hundert Bewerbern anstelle - ist das dann nicht eigentlich auch "positive Diskriminierung"? (Ich habe es wirklich noch nicht begriffen, dabei bilde ich mir doch ein, nicht so begriffsstutzig zu sein. Oder war es ironisch gemeint?)
Das war es, lieber Ungelt.
Wenn in Stellenanzeigen zB steht: "Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen bevorzugt" (so ungefähr heißt es zB oft in Ausschreibungen von Professorenstellen), dann ist das positive Diskriminierung und somit erlaubt.
Die positive discrimination hat zB in den USA dazu geführt, daß sich die Native Americans (wir nennen sie immer noch nicht pc Indianer) gewaltig vermehrt haben; denn jeder, der einen indianischen Urgroßvater sein eigen nennt, läßt sich als Native American registrieren, um positiv diskriminiert zu werden.
Zitat von ZettelBerechtigt sind Rentner und alle Personen über 65 Jahren, Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren ...
Heisst das, wir koennen Herrn Tajani jetzt wegen Altersdiskriminierung drankriegen?
Positive Diskriminierung ist allemal erlaubt, lieber Nils.
Wenn ich als Arbeitgeber einen von hundert Bewerbern anstelle - ist das dann nicht eigentlich auch "positive Diskriminierung"? (Ich habe es wirklich noch nicht begriffen, dabei bilde ich mir doch ein, nicht so begriffsstutzig zu sein. Oder war es ironisch gemeint?)
Das war es, lieber Ungelt. Wenn in Stellenanzeigen zB steht: "Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen bevorzugt" (so ungefähr heißt es zB oft in Ausschreibungen von Professorenstellen), dann ist das positive Diskriminierung und somit erlaubt. Die positive discrimination hat zB in den USA dazu geführt, daß sich die Native Americans (wir nennen sie immer noch nicht pc Indianer) gewaltig vermehrt haben; denn jeder, der einen indianischen Urgroßvater sein eigen nennt, läßt sich als Native American registrieren, um positiv diskriminiert zu werden. Herzlich, Zettel
Aber das ist ja nun wirklich Unfug (und ich meine natuerlich nicht von Ihnen, sondern vom Gesetz bzw. dessen Befuerwortern). Wenn A und B miteinander konkurrieren, dann ist positive Diskriminerung von A aequivalent zu negativer Diskriminierung von B. Dieser Tourismus-Unfug ist damit negative Diskriminerung von Personen zwischen 26 und 65. (Also mir . Ich werde unterdrueckt!) Waere es OK, in Stellenanzeigen zu schreiben, dass bei gleicher Eignung westdeutsche, protestantische, heterosexuelle, maennliche Bewerber bevorzugt werden? Das ist ja auch positiv.
Im Ernst: Gibt es irgendwelche Praezedenzfaelle, wo vor Gericht festgestellt wurde (oder zumindest ein Befuerworter des AGG behauptet hat), dass "positive" Diskriminierung in Ordnung geht, aber "negative" nicht?
Zitat von NilsWaere es OK, in Stellenanzeigen zu schreiben, dass bei gleicher Eignung westdeutsche, protestantische, heterosexuelle, maennliche Bewerber bevorzugt werden? Das ist ja auch positiv.
Im Ernst: Gibt es irgendwelche Praezedenzfaelle, wo vor Gericht festgestellt wurde (oder zumindest ein Befuerworter des AGG behauptet hat), dass "positive" Diskriminierung in Ordnung geht, aber "negative" nicht?
Gute Frage. Ich weiß nicht, ob das jemand schon einmal bis zum BVerfG durchzufechten versucht hat.
In den Uni-Anzeigen, aus denen ich (sinngemäß) zitiert habe, geht immer der Satz voraus: "Die Universtiät XYZ beabsichtigt den Frauenanteil in der Professorenschaft zu erhöhen". Und dann kommt die Bevorzugung bei gleicher Eignung.
Praktisch ist das belanglos, denn jede Berufungskommission und jede Fakultät wird immer Gesichtspunkte finden, unter denen just derjenige Bewerber besser geeignet ist, den sie haben will. Der Effekt besteht allein darin, daß die Verfahren länger und entsprechend teurer für den Steuerzahler werden, weil die Gleichstellungsbeauftragte widerspricht, dann weitere Gutachten eingeholt werden usw. Bis man das erreicht, was man auch ohne das ganze Theater erreicht hätte.
Zitat von ZettelIn den Uni-Anzeigen, aus denen ich (sinngemäß) zitiert habe, geht immer der Satz voraus: "Die Universtiät XYZ beabsichtigt den Frauenanteil in der Professorenschaft zu erhöhen".
Den Spruch kenne ich auch. Es ist halt die Frage, was er zu bedeuten hat (offiziell; inoffiziell glaube ich Ihnen sofort, dass es genauso ablaeuft wie von ihnen geschildert). Beabsichtigen kann man viel, aber sobald irgdnwelche Regularien tatsaechlich vorsehen, dass im Zweifelsfall eine Frau bevorzugt wird, sind sie klar gesetzeswidrig (und im Falle von staatlichen Unis auch ohne AGG, da der Staat schon kraft GG [theoretisch] nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren darf.).
Als ich zuerst davon las, war meine erste Assoziation Prora. Dort wollten die Nazis im Rahmen von Kraft durch Freude 20.000 Menschen gleichzeitig mit Strandurlaub und Propaganda beglücken.
Zitat von WikipediaDie Planungen sahen vor, für die Unterbringung der Urlauber acht jeweils 550 Meter lange, sechsgeschossige, völlig gleichartige Häuserblocks mit insgesamt 10.000 Gästezimmern zu errichten. Durch diese langgestreckte, über circa fünf Kilometer entlang der Küstenlinie reichende Bauweise sollte erreicht werden, dass alle Zimmer Meerblick hatten, während die Flure zur Landseite hin gelegen waren. ... Alle Gästezimmer sollten über Lautsprecher verfügen.
...
Das Leben in der Ferienanlage sollte, dem totalitären Anspruch des Systems folgend, in der Gemeinschaft stattfinden. Zu diesem Zweck waren Gemeinschaftshäuser mit Liegehallen geplant, die in regelmäßigen Abständen „wellenbrecherartig“ küstenwärts aus der Häuserfront heraus gebaut wurden, wodurch die Urlauber vom Wetter unabhängiger gemacht werden sollten. Als weitere Gemeinschaftseinrichtungen sollten unter anderem zwei Wellenschwimmbäder, ein Kino und mehrere Gastronomiebetriebe errichtet werden. Weitere zentrale Elemente der Anlage waren der in der Mitte zwischen den Blocks geplante Aufmarschplatz...
Ui, gleich wirft man mir wieder vor, die EU mit den Nazis zu vergleichen.
Aber wenn jemand mal auf Rügen ist, dann kann ich einen Besuch in Prora nur empfehlen. Sehr beklemmend. Und lehrreich.
-- El liberalismo pregona el derecho del individuo a envilecerse, siempre que su envilecimiento no estorbe el envilecimiento del vecino. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
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