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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 680 mal aufgerufen
 Dies und Jenes
dirk Offline



Beiträge: 1.538

01.05.2010 15:45
Frage zu EU-Gesetzgebungsverfahren Antworten

Liebe Forumskollegen,

gerade verzweifele ich an einer Frage, für deren Beantwortung durch einen Kenner des EU-Regelwerkes ich dankbar wäre.

Welche Institution hat das Glühlampenverbot erlassen, resp. die Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG verabschiedet? Überall liest man es sei die Europäische Kommission gewesen. Auch auf Seiten der EU heisst es "Commission adopts two regulations".

Nun dachte ich aber, dass die Kommission zwar Gesetzgebungsverfahren einleiten, aber keine Richtlinien annehmen könne. Das sei, so mein Verständnis dem Rat und dem Parlament vorbehalten. So steht es auch bei Wikipedia (mit [url="http://en.wikipedia.org/wiki/European_Un...on_acting_alone"]Ausnahme[/url] bei Kartellrecht und Aufenthaltsgenehmigung).

Danke im voraus

Pirx Offline



Beiträge: 92

03.05.2010 13:29
#2 RE: Frage zu EU-Gesetzgebungsverfahren Antworten

Schauen Sie doch einfach in der Rechtsquelle nach:

Zitat
Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005

zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses [1],
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags [2],
in Erwägung nachstehender Gründe:

[...]

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:



(Fettdruck von mir)

Pirx Offline



Beiträge: 92

03.05.2010 13:43
#3 RE: Frage zu EU-Gesetzgebungsverfahren Antworten

Mein Lieblingszitat ist übrigens folgendes:

Zitat
(1) Die unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") energiebetriebener Produkte können Handelshemmnisse schaffen, den Wettbewerb in der Gemeinschaft verzerren und damit unmittelbar das Funktionieren des Binnenmarktes stören. Die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften ist das einzige Mittel, um der Entstehung von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen.



Irgendwie klingt mir das nach: es muss einheitlich werden, damit es einheitlich ist.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

03.05.2010 14:46
#4 RE: Frage zu EU-Gesetzgebungsverfahren Antworten

Zitat von Pirx
Schauen Sie doch einfach in der Rechtsquelle nach:



Danke. Also doch Rat und Parlament.

Dann heisst es also Commission adopts two regulations to progressively remove from the market non-efficient light bulbs nur weil die Kommission ein wenig größenwahnsinnig geworden ist.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

03.05.2010 14:49
#5 RE: Frage zu EU-Gesetzgebungsverfahren Antworten

Zitat von Pirx

Irgendwie klingt mir das nach: es muss einheitlich werden, damit es einheitlich ist.



Da steht wohl das Axiom "Was unheitlich ist, stört den Wettbewerb" dahinter. Wird also höchste Eisenbahn, auch endlich Traditionen und Bräuche zu standardisieren. Kann doch nicht sein, dass man Sauerkraut in Deutschland besser verkaufen kann als in Italien.

Pirx Offline



Beiträge: 92

03.05.2010 21:01
#6 RE: Frage zu EU-Gesetzgebungsverfahren Antworten

Zitat von dirk
Dann heisst es also Commission adopts two regulations to progressively remove from the market non-efficient light bulbs nur weil die Kommission ein wenig größenwahnsinnig geworden ist.



So wie ich diese Richtlinie verstehe, (ich bin allerdings kein Jurist, die Experten im Forum mögen mich ggf. korrigieren) ermächtigt sie die Kommission, gewisse Maßnahmen zu setzen. In Artikel 16 zB heißt es:

Zitat
Die Kommission erstellt [...] ein Arbeitsprogramm, das der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Das Arbeitsprogramm enthält für die folgenden drei Jahre ein nicht erschöpfendes Verzeichnis der Produktgruppen, die für den Erlass von Durchführungsmaßnahmen als vorrangig angesehen werden.

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