Wir hatten ja schon einmal den Fall diskutiert: ein muslimischer Schüler an einer Berliner Schule wollte auf dem Schulgelände sein Gebet verrichten. Das wurde ihm von der Schulverwaltung verboten, von einem Gericht erlaubt und jetzt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wieder verboten. Begründung: es bestehe eine Gefahr für den Schulfrieden.
Ich bin ein winziges bisschen irritiert
-- El liberalismo pregona el derecho del individuo a envilecerse, siempre que su envilecimiento no estorbe el envilecimiento del vecino. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von GorgasalWir hatten ja schon einmal den Fall diskutiert: ein muslimischer Schüler an einer Berliner Schule wollte auf dem Schulgelände sein Gebet verrichten. Das wurde ihm von der Schulverwaltung verboten, von einem Gericht erlaubt und jetzt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wieder verboten. Begründung: es bestehe eine Gefahr für den Schulfrieden. Ich bin ein winziges bisschen irritiert
Ich auch, lieber Gorgasal. Aus den Berichten, die ich gelesen habe, kann ich nicht entnehmen, in welcher Weise denn dieser Schulfrieden dadurch gefährdet wäre, daß Schülern, die beten wollen, dafür ein Raum zur Verfügung gestellt wird.
Aber man müßte die Urteilsbegründung kennen. Wie übrigens auch im Fall Tauss, wozu ich bisher nur gelesen habe, daß seine Erklärung "den Richter nicht überzeugt" hätte. Und warum nicht, bitteschön?
-- El liberalismo pregona el derecho del individuo a envilecerse, siempre que su envilecimiento no estorbe el envilecimiento del vecino. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
-- El liberalismo pregona el derecho del individuo a envilecerse, siempre que su envilecimiento no estorbe el envilecimiento del vecino. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
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