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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 267 mal aufgerufen
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Gorgasal Offline




Beiträge: 4.080

28.05.2010 12:42
Schulgebet in Berlin Antworten

Wir hatten ja schon einmal den Fall diskutiert: ein muslimischer Schüler an einer Berliner Schule wollte auf dem Schulgelände sein Gebet verrichten. Das wurde ihm von der Schulverwaltung verboten, von einem Gericht erlaubt und jetzt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wieder verboten. Begründung: es bestehe eine Gefahr für den Schulfrieden.

Ich bin ein winziges bisschen irritiert

--
El liberalismo pregona el derecho del individuo a envilecerse, siempre que su envilecimiento no estorbe el envilecimiento del vecino. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

28.05.2010 13:03
#2 RE: Schulgebet in Berlin Antworten

Zitat von Gorgasal
Wir hatten ja schon einmal den Fall diskutiert: ein muslimischer Schüler an einer Berliner Schule wollte auf dem Schulgelände sein Gebet verrichten. Das wurde ihm von der Schulverwaltung verboten, von einem Gericht erlaubt und jetzt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wieder verboten. Begründung: es bestehe eine Gefahr für den Schulfrieden.
Ich bin ein winziges bisschen irritiert


Ich auch, lieber Gorgasal. Aus den Berichten, die ich gelesen habe, kann ich nicht entnehmen, in welcher Weise denn dieser Schulfrieden dadurch gefährdet wäre, daß Schülern, die beten wollen, dafür ein Raum zur Verfügung gestellt wird.

Aber man müßte die Urteilsbegründung kennen. Wie übrigens auch im Fall Tauss, wozu ich bisher nur gelesen habe, daß seine Erklärung "den Richter nicht überzeugt" hätte. Und warum nicht, bitteschön?

Herzlich, Zettel

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.080

28.05.2010 13:27
#3 RE: Schulgebet in Berlin Antworten

Zitat von Zettel
Aber man müßte die Urteilsbegründung kennen.


Sie haben natürlich - wie fast immer (außer bei Frau Merkel ) - recht.

Zitat von Zettel
Wie übrigens auch im Fall Tauss, wozu ich bisher nur gelesen habe, daß seine Erklärung "den Richter nicht überzeugt" hätte.


Zu Herrn Tauss habe ich gerade an anderer Stelle geschrieben, warum mich seine "Erklärung" fast noch mehr irritiert als sein möglicher privater Konsum von Kinderpornographie.

--
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Gorgasal Offline




Beiträge: 4.080

28.05.2010 13:31
#4 RE: Schulgebet in Berlin Antworten

Zitat von Zettel
Aber man müßte die Urteilsbegründung kennen.


Das Aktenzeichen scheint OVB 3 B 29.09 zu sein. Findet jemand die Begründung in elektronischer Form?

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El liberalismo pregona el derecho del individuo a envilecerse, siempre que su envilecimiento no estorbe el envilecimiento del vecino. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito

JeffDavis Offline



Beiträge: 448

28.05.2010 14:16
#5 RE: Schulgebet in Berlin Antworten

Das Az. ist falsch. Die Pressemitteilung findet sich hier:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte...605.297041.html


Das Urteil ist vom 27.05.10. Bis es in schriftlicher Form mit Urteilsbegründung vorliegt, dauert es idR noch einige Tage bis mehrere Wochen.

Der Aufgeklärte stirbt verzweifelter. (Klonovsky)

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