Zitat von Zettel Es gibt junge Menschen, deren Sozialisation nicht funktioniert hat und die dann Neonzis werden, autonome Gewalttäter oder eben, wenn sie türkischer oder arabischer Herkunft sind, so, wie in dem Film offenbar dargestellt (ich habe ihn bisher nicht angesehen).
Sie sollten ihn sich aber unbedingt ansehen. Gerade als Lehrer. Das hat mit Rechts- oder Linksradikalismus, oder auch mit dem "Bodensatz der Gesellschaft" überhaupt nichts zu tun. Hier äußert sich muslimisches Selbstverständnis gegenüber den "Ungläubigen". Ein radebrechender kurdischer Schulsprecher möchte, im Namen der Ehre (die er allerdings nicht definieren kann) muslimische Mädchen und ihre Freunde am liebsten abknallen? Hallo? Da ist eindeutig Schluss mit Lustig!
Aus welchem Grunde lassen wir denn diese Leute hier leben? Welchen Nutzen haben sie für unser Land? Ich sehe da keinen ... wer mag, kann mich gern korrigieren.
Der Besuch einer solchen Schule muss die Hölle sein, anschließend ist wohl auch kein Arbeitsplatz drin ... also was soll das Ganze? Die einen können die Landessprache auch nach -zig Jahren nicht, die anderen werden durch ihre "Schulkameraden" am Lernen gehindert ... wem nützt das alberne Schauspiel also? Dem Gesetz?
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
Zitat von JeffDavisArt 16 Abs. 1 GG vebietet den Entzug der deutschen StA. (...) Das deutsche Recht erlaubt in §35 StAG nur eine Rücknahme der Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren
Ob man es Entzug, Rücknahme oder sonstwie nennt... Ihre juristischen Spitzfindigkeiten tragen, sp befürchte ich, wenig zur Sache bei.
Ich finde es bemerkenswert, wenn Sie einen Hinweis auf die klare Rechtslage des GG als juristische Spitzfindigkeit bezeichnen. Ebenso wie ich es bemerkenswert finde, daß Sie jedesmal einer argumentativen Auseinandersetzung ausweichen, wenn es um rechtliche Fakten geht, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, und stattdessen zu Ausflüchten greifen. Offenbar haben Sie nicht einmal den Gesetzestext von §35 StAG und Art. 16 GG gelesen.
Soll man - von Ihren Überlegungen ausgehend - Ihnen jetzt die deutsche StA entziehen, weil Sie der großen deutschen Familie unwürdig sind?
Und ja, ich habe Ihren ressentimentgeladenen Beitrag gelesen, auch wenn es mir schwer gefallen ist.
People who are wise, good, smart, skillful, or hardworking don't need politics, they have jobs. (P.J.O'Rourke)
Zitat von JeffDavisIch finde es bemerkenswert, wenn Sie einen Hinweis auf die klare Rechtslage des GG als juristische Spitzfindigkeit bezeichnen. Ebenso wie ich es bemerkenswert finde, daß Sie jedesmal einer argumentativen Auseinandersetzung ausweichen, wenn es um rechtliche Fakten geht, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, und stattdessen zu Ausflüchten greifen. Offenbar haben Sie nicht einmal den Gesetzestext von §35 StAG und Art. 16 GG gelesen.
Lieber Jeff, wenn Sie im Stande sind und im weiteren darauf aus sind eine juristische Fachdiskussion zu führen, dann würde ich Sie an ein entsprechendes Fachforum verweisen.
Im übrigen finde ich Ihre Formulierung von "rechtlichen Fakten" interessant. Passiert es Ihnen öfter, daß Sie ihre Rechtsauffassung als "rechtlichen Fakten" ausgeben? Ein wenig Bescheidenheit täte Ihnen vielleicht ganz gut.
Zitat von JeffDavisUnd ja, ich habe Ihren ressentimentgeladenen Beitrag gelesen, auch wenn es mir schwer gefallen ist.
Ich habe mich in meinen Beiträgen auf Ressentiments bezogen, die andere gegen Deutsche hegen, aber die scheinen Sie (oder auch andere) wenig zu kümmern.
Zitat von JeffDavis Offenbar haben Sie nicht einmal den Gesetzestext von §35 StAG und Art. 16 GG gelesen.
Ich habe sie gelesen.
Zitat von GG Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Ich bin zwar kein Jurist, aber durch diesen Satz wird ein Entzug der Staatsbürgerschaft doch ganz offensichtlich nicht kategorisch ausgeschlossen.
Abgesehen davon kann in einer Diskussion ein Hinweis auf die derzeitige Rechtslage sicherlich hilfreich sein. Aber die Gesetzeslage ist ja nun mal nicht in Stein gemeißelt. Gesetze können geändert werden, mit entsprechenden Mehrheitsverhältnissen auch das Grundgesetz. Letzteres ist meines Wissens seit 1949 bereits siebenundfünfzig Mal geschehen, also nahezu jedes Jahr einmal. Daher kann ich nicht erkennen, warum Sie mit dem Hinweis auf das GG die Diskussion unterbinden wollen?
In anderen Ländern ist ein Entzug der Staatsbürgerschaft übrigens juristisch durchaus nichts ungewöhnliches. Israel kann beispielsweise die Staatsangehörigkeit bereits bei Besuch eines Feindstaates aberkennen. Diese Frage ist also allein eine des politischen Willens, inwieweit die konkrete Umsetzung in Deutschland realistisch ist, steht selbstverständlich auf einem anderen Blatt. Aber eine Diskussion darüber sollte doch trotzdem erlaubt sein?
Nola
(
gelöscht
)
Beiträge:
23.07.2010 10:38
#30 RE: Marginalie: Türkische Polizei in Deutschland?
Zitat Zitat Tristram Shandy Abgesehen davon kann in einer Diskussion ein Hinweis auf die derzeitige Rechtslage sicherlich hilfreich sein. Aber die Gesetzeslage ist ja nun mal nicht in Stein gemeißelt.
... ja und deshalb liest und interpretiert man die Gesetze aufgrund ihrer oftmals "schwammigen" Wortstellung aus dem jeweiligen Blickwinkel anders. Hier z.B.:
Generell haben Ausländer unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach 8 statt, wie bisher, nach 15 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland einen Einbürgerungsanspruch. Die Mindestaufenthaltsdauer ist für Ehegatten Deutscher in der Regel kürzer. Für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Straflosigkeit und Verfassungstreue sind weitere Kriterien. Auch muss der Einzubürgernde in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.
Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bleibt kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht. Einbürgerungswillige müssen also prinzipiell ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Jedoch enthält die Reform im Vergleich zu früher großzügige Ausnahmeregelungen, durch die die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit gestattet wird. Diese gelten z.B. für ältere Personen und politisch Verfolgte. Wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit rechtlich unmöglich oder den Betreffenden nicht zumutbar ist, z.B. wegen zu hoher Entlassungsgebühren oder entwürdigender Entlassungsmodalitäten, dürfen diese gleichfalls ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Dies gilt auch, wenn mit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art verbunden wären. Besondere Erleichterungen bei der Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit gibt es im Verhältnis zu den meisten EU-Ländern.
(Hervorhebung von mir)
Oder hier, entnommen bei:
Zitat http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit Mehrfache Staatsangehörigkeit kann generell zu staatstheoretischen und rechtlichen Konflikten führen:
Mehrfaches Wahlrecht: Mehrstaatler verfügen im Prinzip über ein Wahlrecht in allen Staaten, deren Angehörige sie sind. Dies kann bei Wahlen, an denen sie wie zwei Personen behandelt werden könnten, als Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstanden werden. Theoretisch kann z. B. bei der Wahl zum Europaparlament eine multiple Staatsangehörigkeit dazu führen, dass jemand auf zwei verschiedenen Listen seinem Wahlrecht nachkommt.
Gespaltene Loyalität: Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie sei ein Mindestmaß an Zusammengehörigkeitsgefühl. Dieses sei bei mehrfacher Staatsangehörigkeit gefährdet. Rechtlich von Bedeutung ist dieses Argument allerdings nur in dem zurzeit theoretischen Fall, dass jemand als Deutscher Pflichten hat, die auszuführen ihm das Recht des anderen Landes, dessen Bürger er ist, verbietet. Ein Problem stellt dieser Fall auch nur dann dar, wenn das Verhalten, das dem Betreffenden in Deutschland rechtlich geboten ist, bei Rückkehr in seinen anderen Heimatstaat zu Sanktionen seitens des betreffenden Staates führt.
Was in Ziffer X GG festgelegt ist, wird durch Ziffer Y GG wieder aufgeweicht und sowie man in amtsdeutschen Stuben von Ermessensspielraum spricht, sind auch diese im GG gegeben. Man muß sie nur anwenden. Wenn z.B. ein Kind bei Mehrstaatlichkeit sich ab dem 23. Lebensjahr entscheiden muß für oder gegen eine deutsche Staatsbürgerschaft, kann genauso gut der Staat wegen (Für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Straflosigkeit und Verfassungstreue sind weitere Kriterien. Auch muss der Einzubürgernde in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.) Nichterfüllung dieser Bedingung eine Staatsbürgerschft ablehnen und eine Ausweisung anordnen. Was zumindest bei jugendlichen Intensivstraftätern Sinn macht. Man muß nur endlich einmal den Mut dazu haben und den GutmenschenPfad verlassen und zur trocken Staatsaufgabe und zum Wohle der Allgemeinheit agieren. (ich vermeide jetzt mal den Spruch, der über unserem Landtagsgebäude steht)
Zitat von JeffDavis Offenbar haben Sie nicht einmal den Gesetzestext von §35 StAG und Art. 16 GG gelesen.
Ich habe sie gelesen.
Leider nicht bzw. nicht richtig (siehe unten).
Zitat von Tristam Shandy
Zitat von GG Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Ich bin zwar kein Jurist, aber durch diesen Satz wird ein Entzug der Staatsbürgerschaft doch ganz offensichtlich nicht kategorisch ausgeschlossen.
Zitat von JeffDavis §35 StAG
Diesen Paragraphen scheint es nicht mehr zu geben.
Die Seite des BVerwG konnte keinen Treffer ergeben, denn es gibt noch keine Entscheidung des BVerwG zu dieser neuen Vorschrift, die im übrigen auf der Entwicklung der Rechtsprechung dieses Gerichts und einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2006 beruht (BVerfG, 2 BvR 669/04 vom 24.5.2006). Kern ist die Rücknahme einer durch rechtswidrige Mittel erschlichenen Einbürgerung.
Der Wortlaut des Art. 16 GG ist ebenfalls eindeutig: Ein Entzug der deutschen StA ist ausnahmslos verboten. Sehr interessante Ausführungen zum Begriff des verbotenen Entzuges und seine Abgrenzung zum Begriff des Verlusts der deutschen StA (Beispiel: rückwirkender Verlust der durch Geburt vom leiblichen deutschen Vater abgeleiteten deutschen StA bei einem Kind, wenn nachträglich die Vaterschaft erfolgreich bestritten wird) finden sich in der erwähnten Entscheidung des BVerfG.
Gegen eine Diskussion der Integrationsproblematik habe ich nichts einzuwenden, im Gegenteil. Schließlich habe ich seit über 20 Jahren beruflich damit zu tun. Ein sinnvolle Diskussion setzt aber voraus, daß man sich an den wesentlichen Fakten orientiert, sonst handelt es sich nur um den Austausch von Plattitüden. Davon gibt es in der politschen Diskussion und in den WMDs bereits genug.
Hajo hat schon in einer anderen Diskussion zum Thema StA zB íus sanguinis, ius soli und Einbürgerung in einen falschen Zusammenhang gebracht. Er behauptet, Rot-Grün hätte die doppelte StA in das Gesetz aufgenommen, um linke Stimmen zu gewinnen, obwohl es Deutsche mit doppelter StA in großer Zahl bereits Jahrzehnte zuvor gab, und ihre Zahl ständig zunimmt, aktuell zB bei sämtlichen EU-Bürgern. Auch ohne Grün in der Regierung. Er verschweigt, daß es die rot-grüne Regierung war, die das Inlandsprivileg des §25 StAG abgeschafft hat, mit dessen Hilfe viele Türken nach ihrer Einbürgerung die türkische StA zurückerworben haben. Auch die angeblichen 90% Linkswähler unter den Eingebürgerten sind mE eine Phantasiezahl, die immer wieder verbreitet wird, ohne zu untersuchen, ob sie überhaupt stimmt.
Auch die Wendung von der "deutschen Familie" und seine übrige Wortwahl zeigt, daß die Entwicklung des modernen StA- und Ausländerrechts an ihm vorbeigegangen ist. Die sollte man aber kennen. Denn so richtig es zwar ist, daß die Behandlung der Migrationsproblematik in erster Linie ein politisches Problem ist, so besteht nun mal ein Rechtsrahmen, an dem man sich zu orientieren hat. Wer das Ausländerrecht ändern will, benötigt dafür eine politische Mehrheit. Wer Art.16 Abs.1 Satz 1 GG ändern will, der muß dafür erst mal die nach Art.79 GG erforderliche Mehrheit finden. Die gibt es in D weder jetzt noch in näherer oder fernerer Zukunft. Von der EMRK und der Rechtsprechung des EuGH mal ganz zu schweigen... Vorschläge wie ein Entzug der deutschen StA bei "Unwürdigkeit" sind deshalb abwegig.
Das eigentliche Problem sind mE nicht die unerwünschten Migranten, sondern das Versagen der politischen Klasse in D, der Unwille, sich der Migrationspolitik und ihrer Folgen zu stellen. Seit Beginn des Gastarbeiterzuzuges und der sprunghaft angestiegenen Asylbewerberzahlen haben alle deutschen Regierungen den Kopf in den Sand gesteckt, um dann - als es zu spät war - hektische Betriebsamkeit zu entfalten. Seit etwa 1989/90 wird ernsthaft, erst zögerlich, dann vermehrt, über Migration und ihre Folgen, über die Wünsche und Erfordernisse der deutschen Bevölkerung, und über die Anforderungen an und die Wünsche der Migranten, diskutiert. Wie man zB an den Regelungen für den Zuzug und den Arbeitsmarktzugang von Investoren und hochqualifizierten Fachkräften deutlich sehen kann, ist es bei den Politikern immer noch nicht angekommen, daß deren erlaubter Zuzug kein von D gnadenhalber gewährtes Privileg ist, sondern eine Überlebensnotwendigkeit für eine moderne, global tätige Volkswirtschaft. Von den kontinentalen Wanderungsbewegungen und den sozialen Systemen, innerhalb derer sich moderne qualifizierte Migranten bewegen, wissen Wiefelspütz, Uhl und Co. nur sehr wenig. Sie sind auf dem Stand der 80er Jahre stehengeblieben, sind aber heute in ihren Fraktionen die maßgebenden "Fachleute".
Ich halte den Begriff der Assimilation für verfehlt, Integration ist wesentlich besser (ich sehe da auch einen Unterschied). Inhaltlich liege ich aber wohl trotzdem nicht so weit von dem entfernt, was zB Zettel unter Assimilation versteht.
Meine wichtigste Erfahrung in 20 Berufsjahren ist allerdings, daß Migranten von den maßgeblichen Politikern, Funktionären und Journalisten in erster Linie als Verfügungsmasse für ihre eigenen Vorstellungen mißbraucht werden. Sie haben sich gefälligst so zu verhalten, wie sich der entsprechende kleine Otto die Migranten wünscht, und so, wie er sie für seine eigenen Ziele benötigt. Aber was der Migrant und die deutsche Bevölkerung tatsächlich wollen, das interessiert nur wenige.
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Zitat von JeffDavisso besteht nun mal ein Rechtsrahmen, an dem man sich zu orientieren hat. Wer das Ausländerrecht ändern will, benötigt dafür eine politische Mehrheit. Wer Art.16 Abs.1 Satz 1 GG ändern will, der muß dafür erst mal die nach Art.79 GG erforderliche Mehrheit finden. Die gibt es in D weder jetzt noch in näherer oder fernerer Zukunft. Von der EMRK und der Rechtsprechung des EuGH mal ganz zu schweigen...
Interessant. Werden wir dann nur noch Dinge diskutieren, für die es in Tag und Rat eine Mehrheit gibt? Eine absurde Vorstellung.
Im übrigen basiert Ihre gesamte "Argumentation" auf der Ausführung von Gesetzen, was aber im politischen Sinn, wo es um die Änderung bzw. den Erlass von Gesetzen geht, nichts zu tun hat. Es ist schön für Sie, daß Sie in diesem Bereich ein wenig bewandert sind, aber Sie schreiben am Thema vorbei und zwar vollständig.
Zitat von JeffDavisEr behauptet, Rot-Grün hätte die doppelte StA in das Gesetz aufgenommen, um linke Stimmen zu gewinnen, obwohl es Deutsche mit doppelter StA in großer Zahl bereits Jahrzehnte zuvor gab, und ihre Zahl ständig zunimmt, aktuell zB bei sämtlichen EU-Bürgern. Auch ohne Grün in der Regierung.
Aber ja... All diese unintegrierbaren Franzosen, Dänen, Niederländer, Österreicher, Schweizer ... die sich hier in Ghettos niederlassen und unsere Rechts- und Werteordnung nicht respektieren. Genau um diese wird es gegangen sein.
Die von Rot-Grün eingebürte Klientel war dann doch eine andere.
Zitat von JeffDavis... daß deren erlaubter Zuzug kein von D gnadenhalber gewährtes Privileg ist, sondern eine Überlebensnotwendigkeit für eine moderne, global tätige Volkswirtschaft.
Das ist schlichtweg nicht richtig. Als Sozialstaat, der seinen Leistungsträgern einen Großteil des erwirtschafteten Einkommens auf dem einen oder anderen Weg wegsteuert, bekommen wir ohnehin nur die Arbeitsmigranten, die in den Staaten, wo man sich keinen Sozialstaat leistet und man ergo wenig Steuern zahlt, nicht genommen wurden. Wir bekommen als Sozialstaat nur die dritte Wahl, die sonst niemand nimmt, und auf diesem Weg verlieren wir Wettbewerbsfähigkeit und zwar so sicher wie das Amen in der Kirche.
Zitat von JeffDavisAber was der Migrant und die deutsche Bevölkerung tatsächlich wollen, das interessiert nur wenige.
Gehen Sie mal hin und fragen die Herrschaften aus der Reportage in Frage nach Ihren Wünschen. Die bringen wir dann in Harmonie mit den Wünschen der Altdeutschen. Genau. Dann fassen wir uns an die Hände und tanzen einen Reigen. Tolle Idee.
Zitat von JeffDavis Ein Entzug der deutschen StA ist ausnahmslos verboten. Sehr interessante Ausführungen zum Begriff des verbotenen Entzuges und seine Abgrenzung zum Begriff des Verlusts der deutschen StA (Beispiel: rückwirkender Verlust der durch Geburt vom leiblichen deutschen Vater abgeleiteten deutschen StA bei einem Kind, wenn nachträglich die Vaterschaft erfolgreich bestritten wird) finden sich in der erwähnten Entscheidung des BVerfG.
Danke für die ausführliche Antwort, besonders für die Klärung des Unterschieds zwischen Entzug und Verlust der Staatsbürgerschaft. Betrachtet man allein die sprachliche Ebene, so kann ein Nichtjurist kaum erkennen, was ein "Verlust der Staatsangehörigkeit [...] gegen den Willen des Betroffenen" anderes sein sollte, als ein Entzug. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, geht es beim Verlust immer darum, dass der Betreffende die deutsche Staatsangehörigkeit erst gar nicht hätte besitzen dürfen.
Zitat von JeffDavis Hajo hat schon in einer anderen Diskussion zum Thema StA zB íus sanguinis, ius soli und Einbürgerung in einen falschen Zusammenhang gebracht.
Ich hatte schon vermutet, dass es eine Vorgänger-Diskussion mit ähnlicher Thematik gegeben haben muss. Ihre Reaktion wirkte auf mich wie einer der typischen Reflexe, die man aus "linken" Diskussionen kennt, sobald ein bestimmtes Schlüsselwort ausgesprochen wird. In dieser konkreten Situation hatte ich die gedankliche Assoziationskette etwa so empfunden: Entzug der Staatsbürgerschaft -> Ausländer raus -> Stammtisch -> Nazi. Dazu passte, dass Hajo sofort das Wort "Deportationen" in den Mund gelegt wurde, welches er gar nicht benutzt hat. Ihr letztes Posting gefällt mir deshalb deutlich besser.
Zitat von JeffDavis Auch die angeblichen 90% Linkswähler unter den Eingebürgerten sind mE eine Phantasiezahl, die immer wieder verbreitet wird, ohne zu untersuchen, ob sie überhaupt stimmt.
Nur ganz kurz dazu, damit wir uns nicht zu weit vom eigentlichen Thema entfernen: Natürlich muss man hier zwischen verschiedenen Einwanderergruppen unterscheiden. Aussiedler haben sicherlich ein anderes Wahlverhalten als Migranten aus der Türkei oder anderen islamisch geprägten Ländern. Da aber letztere nahezu immer gemeint sind, wenn von "Migranten" die Rede ist, ist zumindest die Aussage "ein großer Teil Linkswähler unter den Migranten" relativ gut belegbar. Ich habe jetzt auf die Schnelle ein paar Quellen gefunden, die diese Behauptung stützen:
Zitat von Islamarchiv in Soest (2009) Bei der muslimischen Bevölkerung spielt die religiöse Prägung ebenfalls eine große Rolle - mit anderem Ergebnis. Nach Angaben des Islamarchivs in Soest würden 35 Prozent der muslimischen Bevölkerung die SPD wählen, 17,7 Prozent die Grünen. Die CDU liegt hingegen bei knapp vier Prozent.
Zitat von Bundeszentrale für politische Bildung (2003) [...]Eingebürgerte Türken meiden die CDU/CSU[...]
Zitat von DIW Studie zum Wahlverhalten eingebürgerter Migranten (2009 [...]Menschen aus den ehemaligen Anwerbeländern Türkei, Jugoslawien, Spanien, Italien, Griechenland und Portugal mit einer langfristigen Parteibindung im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2008 zu 65 Prozent die SPD unterstützen[...]
Ein Tip für später: Die Seite www.gesetze-im-internet.de ist sehr zuverlässig, quasi amtlich (wenn auch nicht der Bundesanzeiger) und ich suche sie regelmäßig auf, wenn ich den aktuellen Gesetzestext brauche. Leider sind die älteren Fassungen, die man in der anwaltlichen Praxis ja auch oft noch braucht, auf der Seite nicht zu finden. Da helfe ich mir mit der Speicherung des Textes auf Fp.
Zitat von Tristram Shandy... was ein "Verlust der Staatsangehörigkeit [...] gegen den Willen des Betroffenen" anderes sein sollte, als ein Entzug. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, geht es beim Verlust immer darum, dass der Betreffende die deutsche Staatsangehörigkeit erst gar nicht hätte besitzen dürfen.
Im Prinzip richtig, erfaßt sind aber auch noch einige weitere Fälle. Ich will aber nicht abschweifen.
Zitat von Tristram Shandy Ich hatte schon vermutet, dass es eine Vorgänger-Diskussion mit ähnlicher Thematik gegeben haben muss. Ihre Reaktion wirkte auf mich wie einer der typischen Reflexe, die man aus "linken" Diskussionen kennt, sobald ein bestimmtes Schlüsselwort ausgesprochen wird. In dieser konkreten Situation hatte ich die gedankliche Assoziationskette etwa so empfunden: Entzug der Staatsbürgerschaft -> Ausländer raus -> Stammtisch -> Nazi. Dazu passte, dass Hajo sofort das Wort "Deportationen" in den Mund gelegt wurde, welches er gar nicht benutzt hat. Ihr letztes Posting gefällt mir deshalb deutlich besser.
Mir paßt letztlich dieses oberflächliche "argumentieren-ohne-Sachverstand-aber-mit-Wut-im-Bauch" nicht, wo ein paar zusammengestoppelte Schlagworte und Vorurteile als Meinung verkauft werden, und man nicht einmal bereit ist, Fehler (die jeder machen kann) zu korrigieren und dazuzulernen (was auch jedem gut ansteht). Der letzte Beitrag von Hajo ist dafür ein recht gutes Beispiel.
Dieses Denken findet sich überall, bei allen politischen Richtungen. Versuchen Sie mal, einem Sozialarbeiter der AWO klarzumachen, daß es tatsächlich nicht nur arme politisch Verfolgte gibt, sondern auch knallharte Kriminelle. Oder umgekehrt jemandem, der das deutsche Volk mit einer großen Familie verwechselt, daß er sich auf dem falschen Dampfer befindet.
Die Migrationsproblematik ist sehr komplex und es erfolgen Weichenstellungen für mehrere Jahrzehnte. Auch sollte man sich vor Augen führen, daß die Migranten, über die sich Hajo so aufregt, nur eine kleine Minderheit sind. Man sollte sie ernst nehmen (was unsere Politiker nicht tun), aber man sollte einen kühlen Kopf bewahren. Es steht immer - für mich jedenfalls - immer der Mensch um Mittelpunkt, nicht die Ideologie desjenigen, der sich ach so um die Migrationsproblematik sorgt. Ich mach mir die Sache jedenfalls - auch nach 20 Jahren - nicht einfach.
Überhaupt eine der besten Äußerungen zum Thema Migration kommt übrigens von P.J. O'Rourke:
Zitat von Tristram Shandys Nur ganz kurz dazu, damit wir uns nicht zu weit vom eigentlichen Thema entfernen:
Alles richtig (wobei ich die Aussagekraft der Zahlen mal offen lasse). Ich bestreite auch nicht, daß linke Parteien derzeit stärker von einer doppelten StA profitieren als die CDU/CSU. Das liegt aber an der schlechten politischen Arbeit dieser Parteien, weniger an den Migranten.
Bei den Spätaussiedlern ist es nach meinen Informationen und Erfahrungen so, daß die große Mehrzahl in den ersten Jahren nach der Übersiedlung politisch desinteressiert ist. Erst nach 5-10 Jahren ändert sich das. Bei den jüngeren Angehörigen von Spätaussiedlern mag es wieder etwas anders aussehen. Ein Indiz für das Desinteresse ist zB der Umstand, daß die Landsmannschaft der Rußlanddeutschen als größte Interessenvertretung, es in den letzten 20 Jahren nicht ein einziges Mal geschafft hat, die Novellierungen des BVFG zu beeinflussen, obwohl nicht wenige Abgeordnete der CDU/CSU (auch anderer Parteien) aus Wahlkreisen stammen, wo die Rußlanddeutschen als Wählergruppe das Zünglein an der Waage hätten spielen können.
Die Mehrzahl der Migranten, die als Wähler für die CDU/CSU in Betracht kämen, sind mE genau die, die mit ihrem Beruf, ihrer Firma oder ihrer selbständigen Tätigkeit verheiratet sind. Also die Leute aus meiner Signatur, die Unaufälligen, die keine Zeit haben, sich politisch zu engagieren, selbst wenn sie die deutsche StA annehmen. CDU/CSU und FDP sollten sich einfach mehr anstrengen, für diese Personengruppe attraktiver zu werden, statt zu jammern.
People who are wise, good, smart, skillful, or hardworking don't need politics, they have jobs. (P.J.O'Rourke)
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